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Ab 2024: Nachhaltigkeitsbericht für große Unternehmen verpflichtend

Mag. (FH) Wolfgang Laserer
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Am 21. Juni 2022 einigten sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die EU-Regierungen auf Regelungen für neue Berichtspflichten, die ab 2024 für große Unternehmen gelten sollen: Große Unternehmen müssen ab 2024 Informationen bereitstellen, wie sie mit sozialen und ökologischen Risiken umgehen. Eine formelle Einigung steht noch aus.
INHALTE

Durch die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) werden künftig Unternehmen stärker in die Pflicht genommen, indem sie verpflichtet werden, ihre Auswirkungen u.a. auf Umwelt offenzulegen. Ziel dieser Richtlinie ist, dem Greenwashing ein Ende zu setzen und eine global gültige Grundlage für Nachhaltigkeitsberichtsstandards zu schaffen.

Neue EU-Nachhaltigkeitsstandards und unabhängige Prüfung

Die neuen EU-Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten für alle großen Unternehmen (mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Umsatz ab 40 Millionen Euro), unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht. Die Unternehmen müssen auf Grundlage gemeinsamer Standards über ihre Auswirkungen unter anderem auf die Umwelt, die Menschenrechte, die Sozialstandards und die Arbeitsethik (ESG) berichten. Diese Angaben sollen dann von unabhängiger Seite geprüft und zertifiziert werden. In der Pressemeldung des Europäischen Parlaments heißt es, dass Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung gleichberechtigt sein werden und Anleger endlich Zugang zu zuverlässigen, transparenten und vergleichbaren Daten haben werden.

Regelung gilt auch für Nicht-EU-Unternehmen

Die Abgeordneten setzten sich erfolgreich dafür ein, dass Nicht-EU-Unternehmen, die in erheblichem Umfang auf dem EU-Markt tätig sind (150 Millionen Euro Jahresumsatz in der EU), gleichwertige Berichterstattungsregeln befolgen müssen. Die Überwachung zur Einhaltung der Vorschriften obliegt den Mitgliedstaaten sowie der EU-Kommission.

Übergangszeit für KMU

Für kleinere und mittlere Unternehmen werden weniger strenge Berichtsstandards gelten. Zudem sollen in einer Übergangszeit bis 2028 Ausnahmen möglich sein.

Hintergrund

Das neue Gesetz ist einer der Eckpfeiler des europäischen Green Deal und der Agenda für nachhaltige Finanzierung. Das EU-Parlament und der Europäische Rat müssen die Vereinbarung vor ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt förmlich genehmigen. Anschließend tritt das Abkommen 20 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft, seine Bestimmungen müssen nach 18 Monaten in das nationale Recht der Mitgliedstaaten übernommen werden.

 

Quelle: Pressemeldung des Europäischen Parlaments