Corona-Hilfsmassnahmen

Verlustersatz verlängert

Mag. Gerda Leimer
Von:
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Der Verlustersatz wurde um weitere sechs Monate von Juli 2021 bis Dezember 2021 verlängert („Verlustersatz verlängert“). Dieser kann für bis zu sechs zeitlich zusammenhängende Betrachtungszeiträume gewählt werden. Der bisherige Verlustersatz (beantragbar für Zeiträume vom 16.09.2020 bis 30.06.2021) sowie der "Verlustersatz verlängert" sind voneinander unabhängig zu betrachten.
INHALTE

Der Verlustersatz verlängert kann bei Erfüllung der Anspruchsberechtigungen beantragt werden, unabhängig davon, ob im davorliegenden Zeitraum der Fixkostenzuschuss 800.000 oder der Verlustersatz beantragt wurde. Es kann somit zwischen dem Verlustersatz, welcher beispielsweise bis einschließlich Juni 2021 beantragt wurde und dem Verlustersatz verlängert eine Lücke gelassen werden und der Verlustersatz verlängert ab Oktober bis Dezember beantragt werden.

Die Anspruchsberechtigung besteht nur mehr für Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von zumindest 50% aufweisen können. Der Umsatzrückgang ermittelt sich in Bezug auf die Vergleichsmonate in 2019.

Es gab keine Änderungen in der Berechnung des Verlustes und der Ersatzraten. Vereinfacht entspricht der Verlust dem Betriebsergebnis nach Abzug des saldierten Zinsaufwandes neutralisiert um Gewinne-/Verluste aus der Veräußerung von Sachanlagen und umgerechnet auf steuerliche Gewinnermittlungsvorschriften. Die Ersatzrate beträgt weiterhin 70 % bzw. 90% für Klein- und Kleinstunternehmen.

Die Beantragung erfolgt in zwei Tranchen: Für die erste Tranche kann von 16.08.2021 bis 31.12.2021 mit 70% des voraussichtlichen Verlustersatzes angesucht werden. Die zweite Tranche kann ab 01.01.2022 bis 30.06.2022 mit den restlichen 30% beantragt werden. Es kann auch der gesamte Verlustersatz im Zuge der zweiten Tranche beantragt werden.

Der Verlustersatz verlängert fällt unter einen gemeinsamen Deckel mit dem Verlustersatz und beträgt EUR 10 Mio. Durch die Verlängerung des Förderinstruments kam es somit zu keiner weiteren Erhöhung des gesamt möglichen Förderbetrages.

Zu den Details in Bezug auf Anspruchsberechtigung und Berechnung des Verlustersatzes verlängert verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Verlustersatz:

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Übersicht Fördermöglichkeiten:

Sie haben noch Fragen? Unserer Expertin Gerda Leimer steht Ihnen gerne zur Verfügung.