Corona-Hilfsmaßnahmen

Verlängerung der Corona-Hilfen

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Die Bundesregierung wird bestimmte Corona-Hilfen über Ende Juni hinaus verlängern. Bei einigen Unterstützungsmaßnahmen werden Adaptierungen vorgenommen. Nachfolgend finden Sie die angekündigten Änderungen bei Ausfallsbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds im Überblick.
Inhalt

Verlängerung Ausfallsbonus und Verlustersatz

Am 15. Juni 2021 hat das Bundesministerium für Finanzen in einer Pressemitteilung eine Verlängerung der Wirtschaftshilfen für stark betroffen Unternehmen bekannt gegeben.

Die Verlängerung wurde für den Ausfallsbonus, den Härtefallfonds, den Verlustersatz sowie die Garantien angekündigt. Der Ausfallsbonus und der Härtefallfonds werden um drei Monate bis September 2021 verlängert. Der Verlustersatz sowie die Garantien werden um sechs Monate bis Dezember 2021 verlängert. Der Fixkostenzuschuss 800.000 wird nicht verlängert.

Sowohl für den Verlustersatz als auch den Ausfallsbonus besteht eine Anspruchsberechtigung nur mehr für Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von zumindest 50% aufweisen.

Nach unserem Informationsstand wird es beim Verlustersatz ab Juli weder zu einer Erhöhung der Deckelung von EUR 10 Mio. kommen, noch zu einer Änderung der Berechnungsform. Unternehmen, die einen Fixkostenzuschuss 800.000 bezogen haben, können ab Juli auf den Verlustersatz umsteigen.

Verlustersatz
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Verlustersatz

 

Der Ausfallsbonus besteht künftig ausschließlich aus dem Bonus als Ersatz für den Umsatzausfall. Der Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 entfällt. Gedeckelt ist der Ausfallsbonus bei EUR 80.000 pro Monat. Der Ausfallsbonus fällt unter eine gemeinsame Deckung mit Fixkostenzuschuss 800.000 sowie Umsatzersatz in Höhe von gesamt EUR 1,8 Mio. Die Ersatzraten für den Ausfallsbonus werden ab Juli an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und basieren auf dem branchenspezifischen Rohertrag (10, 20, 30 und 40%). Weiters soll es eine gemeinsame Deckelung mit der Kurzarbeit geben. Der Ausfallsbonus und die Kurzarbeit sollen max. den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben.

Ausfallsbonus 1
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Ausfallsbonus 1

 

Verlängerung Härtefallfonds

Der Härtefallfonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird um weitere drei Monate bis September 2021 verlängert, die Rahmenbedingungen werden allerdings geändert. Als Eintrittskriterium gelten 50 % Umsatzeinbruch oder der Fall, dass laufende Kosten nicht gedeckt werden können. Das Betretungsverbot als Eintrittskriterium entfällt hingegen. Statt bisher mindestens EUR 1.100 im Monat werden künftig nur mindestens EUR 600 ausbezahlt, mit Zusatzzahlungen kann der Betrag aber auf bis zu EUR 2.000 aufgestockt werden. Der neue Zeitraum beginnt mit dem 01.07.2021, für die Zeit zwischen 15.06. und 30.06 2021 gibt es einen automatisierten Ersatz. Die Beantragung kann bis Ende Oktober 2021 erfolgen und läuft über die WKO.

Sobald die rechtlichen Grundlagen beschlossen sind, werden wir Sie darüber informieren.

 

Änderungen FAQs iZm Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz

Am 13. Juni 2021 und am 22. Juni 2021 wurden die FAQs zum Verlustersatz sowie zum Fixkostenzuschuss 800.000 geändert. Wesentlich erscheinen uns in diesem Zusammenhang folgende Klarstellungen:

  • Die operative Tätigkeit muss bis zur Auszahlung des Zuschusses bestehen.
  • In den Lockdown-Monaten vorgezogene Instandhaltungen dürfen nicht zur Gänze abgezogen werden. Es darf nur der Schnitt aus den Instandhaltungsaufwendungen der letzten fünf (!) Jahre herangezogen werden.
  • Klarstellung zur Schadensminderung iZm Bestandszinsminderungen.
  • Klarstellung zur Anspruchsberechtigung iZm neu gegründeten Unternehmen, die einen Betrieb durch eine Umgründung bzw. einen Erwerb übernommen haben.
  • Regelungen zu Aufwandsabgrenzungen wurden aufgenommen; insbesondere zur Handhabung von Jahresabschlussbuchungen zum 31.12.2020 als auch zu Vorgangsweisen am Ende des Betrachtungszeitraums. So hat beispielsweise am Ende des Betrachtungszeitraums eine Bewertung der Forderungen sowie der Rückstellungen zu erfolgen. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist zu beachten. Es wird aber auch festgehalten, dass vereinfacht Jahresabschreibungen, die im Dezember 2020 verbucht wurden, linear auf die Monate verteilt werden können.
Fixkostenzuschüsse
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Fixkostenzuschüsse

Sie haben noch Fragen? Unsere ExpertInnen Gerda Leimer und Christoph Schmidl unterstützen Sie gerne.