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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Im Dezember 2020 wurde dafür vom Nationalrat die „Sonderfreistellung COVID-19“ für Schwangere beschlossen und mit Wirkung ab 1. Jänner 2021 in § 3a des Mutterschutzgesetzes (MSchG) verankert.
Update (Stand 03.03.2022): Die schon bestehende Sonderfreistellung wurde bis 30. Juni 2022 verlängert.
Die Covid-Sonderfreistellung gilt für schwangere Dienstnehmerinnen ab der 14. Schwangerschaftswoche, die keinen vollen Impfschutz gegen COVID-19 haben und Arbeiten mit Körperkontakt (z.B. Pflege) leisten.
Stand: 30.11.2021:
Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick zu den besonderen Covid-Schutzbestimmungen für schwangere Dienstnehmer sowie auch ein Update zu den aktuellen Regelungen (Stand: 30. November 2021) der Sonderfreistellung.
Das Mutterschutzgesetz sieht zum Schutz der Gesundheit der werdenden Mutter und des Kindes schon bisher eine Reihe an Beschäftigungsverboten und -einschränkungen vor, die vom Arbeitgeber eingehalten werden müssen. Im Zuge der Covid-Pandemie sind zusätzliche geeignete Maßnahmen zur Herabsetzung der Infektionsgefahr für angehende Mütter zu beachten.
Handelt es sich bei einer Arbeitnehmerin um eine werdende Mutter ab der 14. Schwangerschaftswoche, in deren Tätigkeitsbereich auch physischer Körperkontakt mit anderen Personen notwendig ist und keine Änderung der Arbeitsbedingungen bzw. des Arbeitsbereichs gem. § 3a MSchG möglich ist, tritt die Sonderfreistellung Covid-19 gemäß MSchG in Kraft.
Physischer Körperkontakt liegt zum Beispiel bei der Beschäftigung von Pflegerinnen, Friseurinnen, Kosmetikerinnen oder Personal im Kinderbetreuungsbereich vor.
Besteht kein Arbeitsplatz im Betrieb, an dem die Schutzbestimmungen gem. Mutterschutzgesetz eingehalten werden können, weil es keine entsprechenden Ersatztätigkeiten für die schwangere Arbeitnehmerin gibt, hat sie der Arbeitgeber vom Dienst freizustellen (Covid-Sonderfreistellung).
Da aufgrund der jüngsten Entwicklungen hinsichtlich der Gesundheitslage in Österreich besonders anfällige Personengruppen, v. a. Schwangere, geschützt werden sollen, wird die Sonderfreistellung zum letzten Mal bis Ende März 2022 verlängert.
Allerdings gilt dieser Freistellungsanspruch weiterhin nur für schwangere Dienstnehmerinnen, die noch nicht vollimmunisiert sind. Sobald die vorstehend angeführten Personengruppe bereits alle Teilimpfungen gegen das Corona-Virus erhalten hat, kann keine Sonderfreistellung mehr in Anspruch genommen werden. Die Dienstnehmerinnen sind verpflichtet, dem Arbeitgeber 14 Tage vor Eintritt des vollständigen Impfschutzes Mitteilung zu erstatten.
Wenn die Mitarbeiterin die Dienstfreistellung durch Unterlassung der Mitteilung zu Unrecht konsumiert, kann dies haftungsrechtliche Konsequenzen für den Dienstgeber und die Dienstnehmerin nach sich ziehen.
Wann liegt ein vollständiger Impfschutz vor?
Ein vollständiger Impfschutz liegt vor:
- 8 Tage nach der 2. Impfung mit Comirnaty (Pfizer),
- 14 Tage nach der 2. Impfung mit Moderna,
- 15 Tage nach der 2. Impfung mit Vaxzevria (Astra Zeneca),
- 15 Tage nach der Impfung mit Janssen (Johnson & Johnson)
- bei Genesenen, die zumindest eine Impfung erhalten haben
Der Dienstgeber hat während dieser Zeit Anspruch auf Kostenersatz des Entgelts (Deckelung: Höchstbeitragsgrundlage) sowie der auf diesen Zeitraum entfallenden Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Sonderfreistellung seitens der Österreichischen Gesundheitskasse.
Im Rahmen der Lohnverrechnung kommt das reguläre Monatsentgelt zur Abrechnung, welches der Arbeitgeber im Anschluss an die Lohnabrechnung an die schwangere Dienstnehmerin auszubezahlen hat. Im Rahmen der COVID-Sonderfreistellung erhält der Dienstgeber im Nachgang den Anspruch auf Kostenersatz des bezahlten Entgelts (Deckelung Höchstbeitragsgrundlage). Die auf diesen Zeitraum entfallenden Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge sind Teil der Rückerstattung.
Der Antrag auf Erstattung der COVID-19-Risikofreistellung für werdende Mütter erfolgt über die ÖGK – als steuerlicher Vertreter unterstützen wir Sie gerne bei der Abwicklung.
Sie haben noch Fragen? Unsere Expert:innen Michael Koehler , Judith Schützinger und Martin Pertl stehen Ihnen gerne zur Verfügung.