Die Inanspruchnahme der COVID-19-Förderungen ist an eine fristgerechte Beantragung gebunden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Beantragung einzelner Förderungen – wie z.B. des Fixkostenzuschusses 800.000 sowie des Verlustersatzes – neben einer gewissenhaften Entscheidungsfindung bezüglich des vorteilhafteren Instruments auch eine teils zeitintensive Vorbereitung erfordert. Daher gilt es schnell zu handeln, um noch mögliche Förderungen in Anspruch nehmen zu können.
Damit Sie keine Fallfristen für die Covid-19-Förderungen übersehen, finden Sie nachfolgend eine aktuelle Übersicht:
- Verlustersatz 3 (für Zeiträume vom 01.01.2022 bis 31.03.2022):
Tranche 1 (auf Basis vorläufiger Zahlen): ab 10.02.2022 bis 09.04.2022
oder/und
Tranche 2 (auf Basis finaler Zahlen): ab 10.04.2022 bis 30.09.2022
Bei Fragen zu den COVID-19-Förderungen steht Ihnen unsere Expertin Gerda Leimer gerne zur Verfügung.