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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Dienstnehmer, die sich zu Hause um minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmern müssen, weil Schulen oder Betreuungseinrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie behördlich geschlossen sind, werden künftig einen Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Sonderbetreuungszeit haben. Nachfolgend finden Sie die Details:
Neuerungen im Überblick
Der seit dem 22.11.2021 geltende vierte Lockdown hat auch Auswirkungen auf die Regelungen der Sonderbetreuungszeit. Die aktuelle Phase 5 (gültig ab 1. September 2021) läuft mit Ende des Jahres 2021 aus. Aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage wurden die geltenden Maßnahmen verlängert. Phase 6 schließt direkt an Phase 5 an und läuft bis 31. März 2022.
Betroffene Eltern haben in Phase 6 erneut Anspruch auf weitere drei Wochen Sonderbetreuungszeit. Der Arbeitgeber erhält für diese Zeit wie auch bisher 100% der Entgeltkosten ersetzt (gedeckelt mit der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz).
Der Anspruch auf Kostenersatz muss binnen sechs Wochen ab Ende der Sonderbetreuungszeit bei der Buchhaltungsagentur des Bundes geltend gemacht werden.
Sonderbetreuungszeit kann im aktuellen Lockdown auch rückwirkend ab 22. November 2021 in Anspruch genommen werden, wenn Kindergarten bzw. Schule zwar offen haben/Betreuung anbieten, sich die Eltern aber dafür entscheiden, ihr Kind von zuhause aus zu betreuen.
Ansonsten kann Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen werden, wenn
- der Kindergarten bzw. die Schule geschlossen werden und kein Betreuungsangebot von Seiten der Schule angeboten wird
- sich das Kind aufgrund von Krankheit oder aufgrund einer behördlichen Einstufung als Kontaktperson in Quarantäne befindet
Was ist Sonderbetreuungszeit?
Das Konzept der Sonderbetreuungszeit wurde für Dienstnehmer, die Betreuungspflichten gegenüber Kindern (bis zu 14 Jahren), Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftigen Menschen haben, geschaffen, um bei kurzfristigen Ausfällen der üblichen Betreuungsstrukturen von der Arbeit fernbleiben zu können. Dazu gehören beispielsweise die Schließung von Schulen und Kindergärten, der Ausfall der persönlichen Assistenz von Angehörigen von Menschen mit Behinderung, etc.
Künftig soll der Arbeitgeber einen Ausgleich von 100% erhalten. Das geförderte Entgelt umfasst ebenso Zulagen, Zuschläge, Überstundenentgelte, Schnitte nach dem Lohnausfallsprinzip, monatliche Prämien und den aliquoten Sonderzahlungsanteil. Der Anspruch auf Vergütung ist mit der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG gedeckelt.
Antragsberechtigt sind Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge. Für Beamte, Vertragsbedienstete, freie Dienstnehmer sowie Landes- und Gemeindebedienstete kann diese Unterstützung nicht beantragt werden.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
- Die Arbeitsleistung des Dienstnehmers ist nicht für die Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich.
- Das Bestehen einer notwendigen Betreuungspflicht des Arbeitnehmers für
- zumindest ein Kind, das zum ersten Tag der in Anspruch genommenen Sonderbetreuungszeit unter 14 Jahren ist
- Angehörige von Menschen mit Behinderung oder
- Angehörige von pflegebedürftigen Personen
Wie erfolgt die Antragstellung?
- In einem Antrag können über das Unternehmensserviceportal (USP) bis zu 50 Dienstnehmer einer Organisation erfasst werden. Den Antrag selbst können sowohl Unternehmer als auch deren Steuerberater stellen. Sollten mehr als 50 Dienstnehmer in einem Betrieb Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen wollen, so müssen gegebenenfalls mehrere Anträge gestellt werden.
- Der Antragstellung muss ein Jahreslohnkonto der betroffenen Dienstnehmer/innen sowie ein Nachweis über die Konsumation der Sonderbetreuungszeit beigelegt werden. Dieser Nachweis kann in Form von bestätigten Zeitaufzeichnungen erbracht werden. Aus den Zeitaufzeichnungen muss ersichtlich sein, dass während der Sonderbetreuungszeit keine Arbeitsleistung erbracht wurde.
- Grundsätzlich können betroffene Dienstnehmer/innen Sonderbetreuungszeit wochen-, tage- oder halbtageweise in Anspruch nehmen. Eine stündliche Geltendmachung ist jedoch nicht möglich.
- Arbeitgeber können ihren Mitarbeiter/innen auch Sonderbetreuungszeit gewähren, wenn kein Firmensitz im Inland vorhanden ist, sofern österreichisches Arbeitsrecht generell sowie das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) im Speziellen zur Anwendung gelangt.
Wer gilt als Angehöriger?
Als Angehörige gelten:
- Ehegatten (gelten als Angehörige, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht, z.B. nach Scheidung)
- Verwandte in gerader Linie (z.B. Mutter/Vater – Kind, Großmutter/Großvater – Enkelkind
- Urgroßvater/Urgroßmutter – Urenkelin/Urenkel)
- Verwandte zweiten Grades in der Seitenlinie (Geschwister)
- Verwandte dritten Grades in der Seitenlinie (Tante/Onkel – Nichte/Neffe)
- Verwandte vierten Grades in der Seitenlinie (z.B. Cousine/Cousin); Großtante/Großonkel –Großneffe/Großnichte)
- Verschwägerte in gerader Linie (z.B. Schwiegervater/Schwiegermutter – Schwiegertochter/Schwiegersohn – aber auch das Kind aus erster Ehe der angeheirateten Frau gilt als verwandt zum Vater des Ehemannes („Schwiegerenkel“)
- Verschwägerte zweiten Grades in der Seitenlinie (Geschwister des Ehegatten, Ehegatten der Geschwister)
- Adoptiveltern – Adoptivkinder
- Pflegeeltern – Pflegekinder
- Lebensgefährten sowie Kinder und Enkel eines Lebensgefährten
Sonderbetreuungszeit während Kurzarbeit
Sonderbetreuungszeit kann auch für die Zeiten der tatsächlichen Beschäftigung im Rahmen der Covid-19 Kurzarbeit in Anspruch genommen werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Inanspruchnahme von Sonderbetreuungszeit-Ausfallsstunden nicht möglich ist.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung und beraten Sie über Ihre Möglichkeiten.
Buchhaltungsagentur des Bundes
Autorinnen: Theresa Arlt und Elisabeth Putz