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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Gesetzesentwurf zur Restrukturierung
Der Entwurf beruht auf:
- bestehenden EU-Rechtsvorschriften mit Bezug auf präventive Restrukturierungsrahmen welche in einigen Mitgliedstaaten als Restrukturierungsregelungen (z.B. im französischen, deutschen, spanischen und italienischen Recht) bereits umgesetzt wurden, sowie
- einigen Bestimmungen zur Regelung von Verfahren nach Kapitel 11 des US-amerikanischen Bankruptcy Code.
Zusammenfassung der Regierungsvorlage (RV) Insolvenzrecht EU-Richtlinie RIRL (Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie EU 2019/1023)
Ministerialentwurf:
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem zur Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz ein Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unternehmen geschaffen sowie die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – RIRL-UG)
Überblick über die wichtigsten Punkte der RV
Kernstück/Ziel/Inhalt der Richtlinie ist die Schaffung eines europaweit harmonisierten präventiven Restrukturierungsrahmens, umgesetzt in einem gerichtlichen, vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahren für Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Maßnahmen wie Umstrukturierung, Umschuldung und vor allem Forderungskürzungen von Gläubigern sollen frühzeitig („bei Eintritt einer wahrscheinlichen Insolvenz“) ihren Fortbestand sichern oder wieder herstellen und unnötige Liquidierungen bestandfähiger Unternehmen (Fortbestehensprognose) abwenden oder zumindest begrenzen. Durch volle Entschuldung in einem auf drei Jahre verkürzten Zeitrahmen soll „redlichen Schuldnern“ eine zweite Chance geboten werden. Gleichzeitig soll die Fortführung der Geschäftstätigkeit in Eigenverwaltung mit einem Restrukturierungsplan und mit Unterstützung durch einen/einer Restrukturierungsbeauftragten ganz oder teilweise ermöglicht werden. Dadurch sollen auch:
- europaweit Arbeitsplätze gesichert,
- notleidende Kredite abgebaut und
- die Wirtschaft gefördert werden.
1. Anwendungsbereich
Juristische und natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben.
Ausgenommen ist der Finanzsektor, öffentliche Stellen.
2. Zuständigkeit / Verfahrensregeln
Verweis auf Anwendung der Insolvenzordnung – auch für die Zuständigkeit des Gerichts - sofern in diesem Gesetz nichts Abweichendes angeordnet wird.
Vereinfachtes Restrukturierungsverfahren: Dieses ist vom Schuldner dann bei Gericht zu beantragen, wenn nur Finanzgläubiger betroffen sind und diese mehrheitlich im Verhältnis zu ihren Forderungen berücksichtigt werden, Minderheiten können überstimmt werden.
Ordentliches Restrukturierungsverfahren: Restrukturierung der Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern, durch eine gerichtlich bestätigte mehrheitliche Abstimmung der Gläubiger, Minderheiten können nur mit gerichtlicher Genehmigung überstimmt werden.
3. Voraussetzungen
Vorliegen einer „wahrscheinlichen Insolvenz“ (drohende Zahlungsunfähigkeit, Eigenmittelquote unter 8%, fiktive Schuldentilgungsdauer länger als 15 Jahre) des Schuldners, die dann vorliegt, „wenn der Bestand des Unternehmens ohne Einleitung von Restrukturierungsmaßnahmen gefährdet wäre“. Das Restrukturierungsverfahren ist dann als Regelfall vorgesehen.
Die Bestandfähigkeit muss gegeben sein. Der Schuldner hat eine Mitwirkungspflicht, er muss alle notwendigen Informationen und Nachweise darüber, wie z.B. Jahresabschlüsse zumindest für die letzten 3 Jahre, die die Gläubiger für die Restrukturierungsverhandlungen brauchen, vorlegen. Die Beurteilung der Bestandfähigkeit verlangt eine Fortbestehensprognose, sie kann aber auch von der Annahme des Restrukturierungsplans abhängig sein.
Eine Prüfung der Zahlungsunfähigkeit bei der Einleitung des Restrukturierungsverfahrens erfolgt durch das Gericht, liegt eine solche aber vor, ist dieses Verfahren nicht möglich.
Der Schuldner kann aber im Sinne des Insolvenzrechts überschuldet sein.
Tritt die Zahlungsunfähigkeit während des Verfahrens ein oder lag sie bei der Einleitung vor, wird das Insolvenzverfahren beantragt und das Gericht muss dieses eröffnen. Nicht aber dann, wenn es nicht im allgemeinen Interesse der Gläubiger liegt, also eine Einigung über den Restrukturierungsplan unmittelbar bevorsteht.
Wird zusätzlich eine Vollstreckungssperre beantragt, schließt Zahlungsunfähigkeit das Restrukturierungsverfahren aus.
4. Durchführung und Ablauf des Restrukturierungsverfahrens
Der Schuldner hat den Antrag auf Einleitung unter Vorlage eines Restrukturierungsplans zu stellen. Er behält im Verfahren ganz oder teilweise die Kontrolle „über Vermögenswerte und den täglichen Betrieb seines Unternehmens“– Eigenverwaltung. Die Eigenverwaltung kann vom Gericht oder durch Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten beschränkt werden, jedoch nicht durch „Beschränkungen, die einen Schuldner kraft Gesetzes im Konkursverfahren treffen“.
Wird zur Unterstützung der Restrukturierungsverhandlungen auch eine Vollstreckungssperre beantragt, muss das geheime Verfahren bekannt gemacht werden. Exekutionsverfahren auf das Vermögen des Schuldners sind dann für die Dauer von 3 Monaten unzulässig, sie ist einmal auf maximal 6 Monate verlängerbar.
Wird ein Restrukturierungsplan nicht mit Antragstellung vorgelegt, so muss dieser innerhalb von 60 Tagen ab Antrag dem Gericht vorgelegt werden, das innerhalb von 30 bis 60 Tagen ab Vorlage eine Restrukturierungstagsatzung anzusetzen hat.
5. Annahme, Abstimmung und Bestätigung Restrukturierungsplan
Der Schuldner muss die (von gekürzten Forderungen, Stundungen) betroffenen Gläubiger in Gläubigerklassen einteilen:
- Gläubiger mit besicherten Forderungen,
- Gläubiger mit unbesicherten Forderungen,
- Anleihegläubiger, schutzbedürftige Gläubiger mit Forderungen unter 10.000 Euro und
- Gläubiger nachrangiger Forderungen.
- Die Abstimmung erfolgt in Gläubigerklassen nach einer Kopf- und Forderungsmehrheit (mindestens 75% der Forderungsmehrheit der anwesenden betroffenen Gläubiger).
- Ein Restrukturierungsplan, der nicht in jeder Abstimmungsklasse von den betroffenen Gläubigerklassen angenommen wurde, kann über Antrag des Schuldners vom Gericht bestätigt werden (klassenübergreifender Cram-down).
Klassenübergreifender Cram-down:
- Annahme des Restrukturierungsplans von einer Mehrheit der Gläubigerklassen einschließlich der besicherten Gläubiger (Cram-down nur bei Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten möglich) oder
- Annahme des Restrukturierungsplans von einer Mehrheit der Gläubigerklassen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass diese im Falle eines Insolvenzverfahrens eine Verteilungsquote erhalten würden.
Der Restrukturierungsplan soll im Wesentlichen
- die in Aussicht genommenen Restrukturierungsmaßnahmen
- die Angabe der betroffenen und nicht betroffenen Gläubiger (nicht alle Gläubiger müssen einbezogen werden)
- die Einteilung in Gläubigerklassen und
- die Laufzeit des Planes
umfassen. Der Restrukturierungsplan bedarf der Bestätigung durch das Gericht.
6. Änderungen der Insolvenzordnung
- Neue Finanzierungen, Zwischenfinanzierungen und Transaktionen (werden genau definiert) sind geschützt und nicht wegen Überschuldung anfechtbar.
- Verlängerung der Anfechtungsfristen vom Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden um die Dauer des Restrukturierungsverfahrens verlängert und nicht nur um die Dauer der Vollstreckungssperre.
Sie haben noch Fragen? Unser Experte Wolfgang Kaltenegger unterstützt Sie gerne.
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