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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über die beschlossenen Neuerungen, die „arbeitnehmende Menschen entlasten, umweltfreundliches Verhalten belohnen und den Wirtschaftsstandort Österreich stärken“ sollen. In Anlehnung an diese Aussage des ehemaligen Finanzministers haben wir die Maßnahmen in „soziale“, „ökologische“ und „wirtschaftspolitische“ Maßnahmen kategorisiert.
1. „Soziale“ Maßnahmen
Weitere Senkung der Einkommensteuer für mittlere Einkommensteile
Einkommen bis EUR 11.000 pro Jahr bleibt in Österreich prinzipiell unbesteuert. Der Steuergesetzgeber betrachtet diesen Betrag als das „Existenzminimum“. Der progressive Einkommensteuertarif startet somit bei Einkommensteilen über EUR 11.000 pro Jahr. Die erste Tarifstufe wurde bereits ab 2020 auf 20% reduziert (davor: 25%).
Nun wird die zweite Tarifstufe von 35% auf 30% (ab Juli 2022) gesenkt werden (Nettoentlastung maximal EUR 650). Diese unterjährige Entlastung wird derart umgesetzt, als es im Jahr 2022 einen Mischsteuersatz von 32,5% geben wird. Dieser ist aufgrund einer Übergangsregelung für Lohnzahlungszeiträume ab Juli 2022 anzuwenden. Auf Lohnzahlungszeiträume von Jänner bis Juni 2022 ist zunächst noch der Steuersatz von 35% anzuwenden, allerdings hat eine verpflichtende Aufrollung mit dem Steuersatz von 32,5% bis spätestens 30. September 2022 stattzufinden.
Die dritte Tarifstufe wird ferner von 42% auf 40% (ab Juli 2023) gesenkt werden (Nettoentlastung maximal EUR 580). Auch hier erfolgt die Umsetzung durch eine Übergangsregelung mit einem Mischsteuersatz von 41%, analog zur zweiten Tarifstufe.
Die Bundesregierung wirbt bei der Senkung der zweiten und dritten Tarifstufe damit, dass vor allem mittlere Einkommen entlastet werden sollen. Es ist allerdings festzuhalten, dass insbesondere jene Personen davon profitieren, die Einkommen über EUR 60.000 pro Jahr erzielen und damit in den vollen Genuss der Steuersatzreduktion in der dritten Tarifstufe kommen.
Entlastungen für Familien
Der Familienbonus Plus beträgt derzeit jährlich bis zu EUR 1.500 pro Kind. Dieser wird ab Juli 2022 überraschend auf bis zu EUR 2.000 pro Kind angehoben werden.
Außerdem wird der Kindermehrbetrag für geringverdienende Alleinerzieher (Einkommen bis EUR 12.000) schrittweise von bisher EUR 250 auf EUR 450 (ab 2023) erhöht werden. Neu ist hier ebenfalls, dass auch jene Familien bezugsberechtigt sein werden, bei denen beide Partner arbeiten und jeweils zwischen EUR 6.000 und EUR 12.000 pro Jahr verdienen.
Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge für kleine Einkommen
Ursprünglich war geplant, dass Personen mit geringem Einkommen ab Juli 2022 eine weitere Entlastung durch die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge um bis zu 1,7 Prozentpunkte erfahren. Nach Kritik der Krankenkassen wird die Stärkung der Geringverdiener jedoch über eine Erhöhung des bereits bestehenden Sozialversicherungsbonus („Negativsteuer“) von bisher maximal EUR 400 auf maximal EUR 650 realisiert.
Regionaler Klimabonus
Der CO2-Preis wird als „regionaler Klimabonus“ an die Bevölkerung zurückfließen. Dabei wird es vier Stufen geben, je nach Wohnsitz wird er EUR 100, EUR 133, EUR 167 oder EUR 200 pro Jahr betragen. Für Kinder ist jeweils die Hälfte dieser Beträge vorgesehen. Diese Basiswerte werden in den darauffolgenden Jahren weiter steigen. Obwohl der CO2-Preis erst Mitte des Jahres 2022 eingeführt wird, wird der regionale Klimabonus im Jahr 2022 bereits zur Gänze ausbezahlt werden.
Die Klassifizierung wurde von der Statistik Austria im Auftrag der Bundesregierung erstellt. Dabei wurde abgestuft: je besser der öffentliche Personenverkehr in einer Gemeinde ausgebaut ist, desto geringer ist der regionale Klimabonus. So bekommen die Bewohner Wiens als einzige Gemeinde Österreichs (eine Aufteilung in Bezirke wurde dabei nicht vorgenommen) „nur“ den geringsten regionalen Klimabonus von EUR 100 pro Jahr.
2. „Ökologische“ Maßnahmen
CO2-Preis
Ab Juli 2022 wird in Österreich die „CO2-Steuer“ – der Hauptgrund für die Bezeichnung der Steuerreform als „öko-sozial“ – eingeführt. Dabei wird der „Einstiegspreis“ EUR 30 pro Tonne Kohlendioxid-Emissionen betragen. Das entspricht etwa einer Verteuerung von Treibstoff um ca. 8 Cent pro Liter. Der CO2-Preis wird sich folglich stufenweise bis 2025 auf EUR 55 fast verdoppeln. Ergänzend wird ab 2023 der CO2-Preis um einen symmetrischen Preisstabilisierungsmechanismus erweitert. Der CO2-Preis wird demnach angepasst werden, falls die Energiepreise deutlich steigen oder fallen (+/-12,5%). Durch den Preisstabilisierungsmechanismus soll eine Abfederung schwankender Energiepreise erreicht werden.
Ab dem Jahr 2026 soll die CO2-Bepreisung durch eine Überführung in den EU-weiten CO2-Emissionshandel, für die bisher noch nicht im Zertifikatehandel erfassten Bereiche, ersetzen werden.
Eine Verlagerung von emissionsintensiver Industrie in Drittländer mit weniger strengen Emissionsauflagen („Carbon Leakage“) wäre aufgrund dieser Maßnahmen zu befürchten. Um „Carbon Leakage“ zu vermeiden, wird es eine Kompensation für emissionsintensive Branchen geben, die in starkem internationalen Wettbewerb stehen. Für Unternehmen, die besonders hart von der Einführung der CO2-Bepreisung betroffen sind, wird eine spezielle Härtefallregelung implementiert.
Sauber-Heizen-Offensive
Für den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen und den Umstieg auf erneuerbare Energie sieht die Steuerreform ein Budget von insgesamt EUR 500 Mio für folgende Bereiche vor:
- Raus aus Öl und Gas
- Steuerliche Anreize in Form einer Sonderausgabe für „Heizkesseltausch“ und thermische Sanierung
- Heizkesseltausch für Einkommensschwache
- Förderpaket thermische Sanierung mehrgeschossiger Wohnbau
3. „Wirtschaftspolitische“ Maßnahmen
Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer
Eine weitere beschlossene Maßnahme ist die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer. Der lineare Steuersatz von derzeit 25% für Körperschaften wird im Jahr 2023 auf 24% und im Jahr 2024 auf 23% gesenkt werden. Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist zu begrüßen, dass damit eine Annäherung des Körperschaftsteuersatz an den EU-Durchschnitt erreicht wird.
Anhebung der GWG-Grenze
Geringwertige Wirtschaftsgüter („GWG“) sind Anlagegüter, die dem Unternehmen länger als ein Jahr zur Verfügung stehen und somit grundsätzlich aktiviert und über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssten. Der steuermindernde Effekt ergibt sich dadurch nur verteilt auf die Laufzeit. Aufgrund der geringen Höhe der Anschaffungskosten dürfen sie jedoch als GWG eingestuft und sofort im Jahr der Inbetriebnahme zur Gänze steuerlich abgeschrieben werden. Neben dem steuerschonenden Effekt erspart sich der Unternehmer den Verwaltungsaufwand für die Beurteilung der Nutzungsdauer und die laufende Erfassung im Anlagenverzeichnis.
Die Grenze für GWG wurde bereits von EUR 400 (netto) auf EUR 800 erhöht. Nun wurde eine weitere Erhöhung auf EUR 1.000 beschlossen. Somit werden die Möglichkeiten ausgeweitet, Investitionen in sofort abschreibungsfähige (und somit sofort steuermindernde) Wirtschaftsgüter zu tätigen. Die neue GWG-Grenze wird ab 1. Jänner 2023 gelten.
Mitarbeiterbeteiligungsmodell
Als zusätzliche Maßnahme zur Stärkung der Attraktivität Österreichs als Wirtschaftsstandort wird ein Mitarbeiterbeteiligungsmodell eingeführt, mit dem Arbeitnehmer mit bis zu EUR 3.000 pro Jahr steuerfrei am Gewinn ihres Arbeitgebers partizipieren können. Die Steuerbefreiung gilt für die Lohnsteuer, die ausbezahlten Beträge sind jedoch DB-, DZ- und KommSt-pflichtig. Es ist geplant, die Maßnahme rückwirkend für Lohnzahlungszeiträume ab Jänner 2022 einzuführen.
Befreiung von der Eigenstromsteuer
Ab 1. Juli 2022 wird die Elektrizitätsabgabe für selbst hergestellte und verbrauchte elektrische Energie, soweit sie aus einer erneuerbaren Energiequelle stammt, nicht mehr eingehoben. Die bisherige Deckelung der Steuerbefreiung von 25.000 kWh jährlich wird, wie auch schon für Energie aus Photovoltaikanlagen, entfallen. Begünstigt sollen davon künftig z. B. Kleinwasserkraftwerke, Biogas und Windenergie werden.
Ökologischer Investitionsfreibetrag
Es wird ein (ökologischer) Investitionsfreibetrag eingeführt, um Anreize für (ökologische) Unternehmensinvestitionen zu schaffen. Damit sollen Investitionen von Unternehmen in klimafreundliche Maßnahmen angekurbelt werden. Es wird sich dabei um eine zusätzliche Betriebsausgabe handeln, die von der Investitionssumme bemessen wird und zusätzlich zur Abschreibung des Wirtschaftsgutes gewährt wird. Der bereits bestehende investitionsbedingte Gewinnfreibetrag bleibt davon unberührt.
Erhöhung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag
Der Gewinnfreibetrag für natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind, ist das Pendant zur steuerlichen Begünstigung des 13. und 14. Gehalts für Arbeitnehmer. Der Gewinnfreibetrag teilt sich einerseits auf in einen Grundfreibetrag von 13% für steuerliche Gewinne bis EUR 30.000 pro Jahr und kann bedingungslos in Anspruch genommen werden.
Andererseits gibt es den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag für Gewinne über EUR 30.000 pro Jahr, wobei die Berechnung gestaffelt erfolgt und eine Deckelung besteht. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag steht nur in jenem Ausmaß zu, in dem im betreffenden Wirtschaftsjahr in begünstigte Wirtschaftsgüter investiert wurde.
Die bisherige Grundfreibetragsgrenze von 13% wird nun ab dem Jahr 2022 auf 15% erhöht. Es können somit bis zu EUR 4.500 ohne Investitionserfordernis als Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.
4. Weitere Maßnahmen
Darüber hinaus wurden diverse weitere Maßnahmen beschlossen:
- eine gesetzliche Klarstellung bei der Besteuerung von Kryptowährungen
- eine Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraums beim Mietkaufmodell von 20 auf 10 Jahre
- sowie diverse Ausgleichsmaßnahmen hinsichtlich der CO2-Bepreisung betreffend Land- und Forstwirtschaft.
Haben Sie noch Fragen? Unsere Experten Werner Leiter, Helena Bergthaler und Matthias Jancura helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde in diesem Artikel bei geschlechtsspezifischen Begriffen die männliche Variante gewählt. Diese umfasst jedoch alle Geschlechter.