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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen:
1. Erweiterung und Neudefinition des Anwendungsbereichs
Eine wichtige Neuerung ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Steuer auf Nutzfahrzeuge – bisher waren nur Fahrzeuge zur Personenbeförderung von der NoVA umfasst. Ab Inkrafttreten der Novelle (siehe unten) sind auch Nutzfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t umfasst. Somit sind erstmalig Kleintransporter wie beispielsweise VW Crafter, Ford Transit, etc. von der NoVA umfasst. Im Regelfall liegt bei den Nutzern dieser Fahrzeuge kein begünstigter Verwendungszweck im Sinne der NoVA vor, was künftig zu einer doch maßgeblichen wirtschaftlichen Belastung dieser Fahrzeuge führt.
Neben der Ausweitung des Fahrzeugkreises, die von der NoVA betroffen sind, wird auch die Einordnung der Fahrzeuge neu geregelt – bisher wurde die Einordnung nach dem Zolltarif vorgenommen. Die NoVA neu nimmt die Einordnung in Anlehnung an die Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes vor. Konkret sind folgende Einordnungen vorgesehen:
- Krafträder und andere zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge diese Kategorie umfasst daher Motorräder und Trikes mit einem Hubraum von mehr als 125ccm.
- Leichte und schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge diese Kategorie umfasst vor allem Quads, Motorschlitten und ähnliche Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 125ccm.
- Personenkraftwagen der Klasse M1 diese Kategorie umfasst Limousinen, Kombis, SUV, Geländewagen, aber auch Wohnmobile
- Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung wie oben schon ausgeführt, wird der Anwendungsbereich der NoVA massiv ausgeweitet. Darunter fallen nun auch Kastenwägen, Pritschenwägen, Pick-Ups und Kleintransporter
Weiterhin von der NoVA befreit sind alle Fahrzeuge mit einem CO2 Ausstoß von 0g/km unabhängig von der Antriebsart sowie Oldtimer.
2. Anpassung des Tarifs
Auch der Tarif der NoVA wird im Rahmen der Novelle angepasst. Eine wesentliche Änderung ist die Anhebung der Deckelung der NoVA von bisher 32% auf 50%. Diese Höchstgrenze soll in jährlichen Schritten ab 2022 bis 2024 auf 60%, 70% und schlussendlich 80% angehoben werden.
Berechnung der NoVA
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Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel: CO2 Ausstoß minus Abzugsbetrag dividiert durch fünf. Der so errechnete Prozentsatz wird auf volle Prozentsätze ab- bzw. aufgerundet. Bei einem CO2 Ausstoß von über 200g/km erhöht sich die Steuer um EUR 50 je g für den Ausstoß über 200g. Von der gesamt errechneten Steuer werden EUR 350 abgezogen, wobei sich keine Steuergutschrift ergeben darf.
Der Abzugsbetrag wird ausgehend von 112g/km auf 97g/km in jährlichen Schritten bis 2024 abgesenkt (bzw. 165g und 150g für NFZ). Ebenso wird die Grenze für die Malusberechnung von 253g/km auf 208g/km jährlich reduziert. Der Malusbetrag wird von EUR 50 auf EUR 80 erhöht.
Berechnungsbeispiele:
Aus der Aufstellung ist ersichtlich, dass sich im Jahr 2021 für PKW mit einem CO2 Ausstoß von unter 200g/km keine Änderung der NoVA zur bisherigen Rechtslage ergibt. Dies wird sich allerdings ab dem Folgejahr ändern, da im Zeitraum 2022 bis 2024 jährlich folgende Werte angepasst werden sollen:
- Abzugsbetrag vom CO2 Ausstoß zur Berechnung des NoVA Tarifs
- Absenkung des Malusgrenzwertes
- Erhöhung des Malusbetrags
- Anhebung des Höchststeuersatzes
Berechnungsbeispiele für 2022 und 2024:
3. Neuformulierung der Befreiungen
Im Zuge der Novellierung wurden auch einige Anpassungen im Bereich der NoVA Befreiungen vorgenommen, wodurch folgende Kategorien von Befreiungen vorgesehen sind:
- direkte Befreiung ohne Sperre des Fahrzeugs in der Genehmigungsdatenbank
- direkte Befreiung mit Sperre des Fahrzeugs in der Genehmigungsdatenbank
- Befreiungen, die über eine Vergütung der NoVA hergestellt wird
Die direkten Befreiungen ohne Sperre des Fahrzeugs in der Genehmigungsdatenbank wurden komplett neu eingeführt und betreffen alle Fahrzeuge mit einem CO2 Ausstoß von 0g/km unabhängig von der Antriebsart sowie auch Vorführfahrzeuge von KFZ-Händlern und sogenannte Tageszulassungen.
Die Befreiungen mit einer Sperre des Fahrzeugs in der Genehmigungsdatenbank betreffen Ausfuhr- und innergemeinschaftliche Lieferungen sowie den ebenfalls komplett neu gefassten Bereich der Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung.
Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, dass die Sperre in der Genehmigungsdatenbank umgehend bei der Lieferung erfolgt, da ansonsten aus formalen Gründen die Steuerfreiheit versagt werden kann.
4. Inkrafttreten und Übergangsfrist
Die neuen Regelungen treten ab 01.07.2021 in Kraft. Wie bei allen bisherigen Änderungen des NoVA-Gesetzes gibt es auch in diesem Fall eine Übergangsfrist:
Liegt für ein Fahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag vor, der vor dem 01.06.2021 abgeschlossen wurde, gilt für dieses Fahrzeug noch die bisherigen Bestimmungen, sofern die Auslieferung zwar nach dem 01.07.2021 aber vor dem 01.11.2021 erfolgt.
5. Zusammenfassung
Die Neuerungen im Bereich der NoVA sind vor dem Hintergrund der Ökologisierung umfassend ausgefallen. Neben den zu erwarteten Anpassungen für Fahrzeuge mit leistungsstarken Verbrennungsmotoren mit hohem CO2-Ausstoß führt die Einführung der NoVA-Pflicht für Nutzfahrzeuge, die bisher von der NoVA befreit waren, zu einer erheblichen Mehrbelastung. Diese Anpassung bringt eine direkte Kostenbelastung von Nutzern derartiger Fahrzeug wie beispielsweise Handwerksbetriebe oder Transportunternehmen mit sich. Betroffene Unternehmer sollten daher – trotz der wirtschaftlich angespannten Lage – überlegen, eine Anschaffung derartiger Nutzfahrzeuge vorzuziehen, um noch einen NoVA-freien Kauf vornehmen zu können. Gerne steht Ihnen unser Experte Christoph Schmidl für weitere Fragen und zur allgemeinen Beratung im Bereich der NoVA zur Verfügung.