Blog.R&R

Neue Restrukturierungsordnung in Kraft getreten

insight featured image
Das österreichische Bundesgesetz zur Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie (BGBl. I Nr. 147/2021) wurde kundgemacht und tritt rückwirkend mit 17.07.2021 in Kraft. Hier finden Sie einen Überblick über die wesentlichen Punkte:

Für noch nicht insolvente Unternehmen (ausgenommen Finanzsektor) wird es die Möglichkeit eines vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens geben:

  • wenn die Wahrscheinlichkeit der Insolvenz gegeben ist, kann unter
  • Vorlage eines Restrukturierungsplanes
  • der Schuldner einen Antrag auf Restrukturierung stellen, dies kann
  • in Eigenverwaltung sein
  • in der Zeit kann Vollstreckungs- und Insolvenzsperre beantragt werden
  • Abstimmung in Gläubigerklassen (mind. 75% der Forderungsmehrheit)
  • Cram-down: Restrukturierungsplan kann auch gegen (einzelne) Gläubigergruppen von Gericht durchgesetzt werden
  • Fähigkeit, den Bestand fortzusetzen kann durch eine Fortbestehensprognose gezeigt werden
  • Entschuldung auf drei Jahre möglich

Weitere Details finden Sie in diesem Artikel:

Restrukturierung in Österreich
Restrukturierung in Österreich
Read this article

 

Falls Sie noch ߓragen haben, unterstützt Sie unser Experte Wolfgang Kaltenegger gerne.

 

Mehr zum Thema

Covid-Begleitmaßnahmen: Österreichisches Insolvenzrecht
Covid-Begleitmaßnahmen: Österreichisches Insolvenzrecht
Read this article
Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Read this article