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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Die Corona-Kurzarbeit Phase V ist von 01.07.2021 bis 30.06.2022 in Kraft. Es wurden zwei verschiedene Modelle ausgearbeitet, die von Unternehmern in Anspruch genommen werden können.
Zeitlicher Ablauf
Hier finden Sie den zeitlichen Ablauf der Corona-Kurzarbeit Phase V in der grafischen Übersicht:
Kurzarbeitsmodelle
Von den zwei neuen Modellen für die Kurzarbeit gilt eines für besonders betroffene Betriebe (befristet bis 31.12.2021) und eines für alle übrigen Betriebe:
Modell 1
Betriebe, die nach wie vor von den Einschränkungen der COVID-Maßnahmen maßgeblich betroffen sind (Nachtgastronomie, Messeveranstalter, etc.), sollen vom Instrument der Kurzarbeit weiterhin in unveränderter Weise Gebrauch machen können. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der unveränderten KUA-Unterstützung ist das Vorliegen eines Umsatzeinbruchs von mindestens 50 % (als Vergleichszeitraum wird das dritte Quartal 2020 dem dritten Quartal 2019 gegenübergestellt). Für diese Betriebe gelten weitgehend dieselben Rahmenbedingungen wie in Phase IV. Die Mindestarbeitszeit muss 30 % auf Basis der Normalarbeitszeit (NAZ) vor Kurzarbeit betragen. Durch einen Ausnahmeantrag wird eine Reduktion auf bis zu 0 % Arbeitsleistung von den Sozialpartnern ermöglicht (die dazugehörige Beilage ist der Sozialpartnervereinbarung hinzuzufügen). Nach dem 31.12.2021 ist ein Übergang in das Modell 2 möglich.
Modell 2
Für alle verbleibenden Betriebe, die nicht unmittelbar von Einschränkungen betroffen sind, die aber trotzdem finanzielle Engpässe durch die COVID-Krise erleiden mussten, gibt es das Übergangsmodell der Corona-Kurzarbeit unter Berücksichtigung einer reduzierten Förderhöhe. Dieses Modell wird bis voraussichtlich bis Juni 2022 zur Verfügung stehen. Die Förderungshöhe wird durch einen Förderungsabschlag in Höhe von 15 % auf Basis der bisher gewährten Beihilfenhöhe reduziert. Die Mindestarbeitszeit auf Basis der Normalarbeitszeit (NAZ) der Dienstnehmer muss in diesem Modell 50 % betragen.
Für beide Modelle der KUA Phase V gilt zudem ein verpflichtender Urlaubsverbrauch gestaffelt nach der Dauer des beantragten Kurzarbeitszeitraums:
- Kurzarbeitszeitraum mehr als 1 Monat → 1 Woche verpflichtender Urlaubskonsum
- Kurzarbeitszeitraum mehr als 3 Monate → 2 Wochen verpflichtender Urlaubskonsum
- Kurzarbeitszeitraum mehr als 5 Monate → 3 Wochen verpflichtender Urlaubskonsum
Sozialpartnervereinbarungen
Im Rahmen der Sozialpartnervereinbarung (Formularversion 10.0) ist die Umsatzentwicklung seit Juni 2019 bis zum Beginn des Kurzarbeitszeitraums anzuführen. Die freiwillige Trinkgeldersatz-Option bleibt auch in Phase V der Kurzarbeit bestehen.
Fristen zur Antragstellung
Hier finden Sie die Fristen zur Antragstellung der Kurzarbeit Phase V in der grafischen Übersicht:
Kurzarbeitsanträge ab 1. Juli 2021 können rückwirkend ab 19.07.2021 bis zum 18.08.2021 über das eAMS-Konto eingereicht werden.
Achtung: Bitte berücksichtigen Sie, dass Unternehmen, die keine Kurzarbeit zwischen 01.04.2021 und 30.06.2021 (Phase IV) vereinbart haben, vor Antragstellung der Phase V Kontakt mit der regionalen Geschäftsstelle des AMS aufnehmen müssen. Im weiteren Verlauf erfolgt ein Beratungsgespräch zwischen AMS und den Sozialpartnern, um zu entscheiden, ob die Kurzarbeit nicht durch andere Maßnahmen abgewendet werden kann.
Bei Fragen zur Kurzarbeit steht Ihnen unsere Experte Michael Koehler gerne zur Verfügung.