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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Der Nationalrat hat am 10.12.2020 das COVID-19 Steuermaßnahmengesetz beschlossen, welches verschiedene Einzelmaßnahmen vorsieht. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Eckpunkte:
1. Einkommensteuer
- Die Kleinunternehmerpauschalierung wurde adaptiert, um sie an die Kleinunternehmerregelung im UStG anzugleichen.
- Außerdem wurde klargestellt, dass für die mit dem Konjunkturstärkungsgesetz einhergehende degressive Abschreibung keine Maßgeblichkeit des UGB gilt. Der steuerlich höchstens zulässige Prozentsatz von 30 % kann demzufolge für zwischen dem 30.06.2020 und dem 31.12.2021 angeschaffte und hergestellte Wirtschaftsgüter ungeachtet der Abschreibungsmethode bzw. der Abschreibungshöhe im Unternehmensrecht ausgeschöpft werden.
2. Körperschaftsteuer
Im Bereich der Körperschaftsteuer wurde eine sogenannte „Zinsschranke“ umgesetzt. Diese basiert auf unionsrechtlichen Vorgaben (Anti-BEPS-Richtlinie) und sieht eine Begrenzung des Zinsabzugs vor: Ein Zinsüberhang (Differenz aus steuerpflichtigen Zinserträgen und abzugsfähigen Zinsaufwendungen) ist demzufolge in einem Wirtschaftsjahr nur im Ausmaß von 30% des steuerlichen EBITDA dieses Wirtschaftsjahres abzugsfähig. Es gibt allerdings einen Freibetrag bis zu 3 Mio. Euro.
Die Zinsschranke ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2020 beginnen und tritt mit 01.01.2021 in Kraft.
3. Umsatzsteuer
Die Details zu den umsatzsteuerlichen Änderungen ab 2021 finden Sie hier
4. Lohnsteuer
Für ausländische Dienstgeber, die keine inländische Betriebsstätte haben, aber inländischen Dienstnehmer beschäftigen, gibt es eine Erleichterung: Anders als ursprünglich vorgesehen, entfällt die Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Dienstnehmer, wenn keine österreichische Betriebsstätte besteht. Eine freiwillige Lohnsteuerabfuhr ist aber weiterhin möglich. Diese Neuregelung gilt rückwirkend ab 01.01.2020. Wurde in diesem Zeitraum bereits ein Lohnsteuerabzug vorgenommen, so gilt dieser als freiwillige Lohnabfuhr.
Wenn für einen inländischen Dienstnehmer durch den ausländischen Dienstgeber kein (freiwilliger) laufender Lohnsteuerabzug erfolgt, muss ab dem 01.01.2021 unter bestimmten Voraussetzungen allerdings verpflichtend eine Lohnbescheinigung (L17) übermittelt werden.
5. Zahlungserleichterungen
Update: Im Hinblick auf die weiterhin angespannte wirtschaftliche Situation hat der Nationalrat am 24.02.2021 eine zeitliche Verschiebung des ursprünglich für 31.03.2021 vorgesehenen Zahlungszieles um drei Monate beschlossen:
- Für aufrechte, gesetzlich bis 15.01.2021 bewilligte Steuerstundungen ist eine Verlängerung der Stundungen bis 30.06.2021 möglich.
- Abgaben, die zwischen dem 01.10.2020 und dem 28.02.2021 fällig werden, werden bis 30.06.2021 gestundet.
- Gesonderte Stundungsanträge sind nicht erforderlich, es muss auch kein Liquiditätsengpass nachgewiesen werden.
- Bis zum 30.06.2021 fallen weder Stundungszinsen noch Säumniszuschläge an.
- Für Nachforderungen im Zusammenhang mit den Veranlagungszeiträumen 2019 und 2020 werden keine Anspruchszinsen erhoben.
- Ab 01.07.2021 bis 30.06.2024 betragen die Stundungszinsen 2% über dem Basissatz.
6. Gutscheine
Wenn im Kalenderjahr 2020 der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht ausgeschöpft wird, kann der Dienstgeber seinen Dienstnehmern zwischen 01.11.2020 und 31.1.2021 Gutscheine im Wert von bis zu 365 Euro schenken. Diese gelten als steuerfreier geldwerter Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen. Der Freibetrag für Sachzuwendungen von bis zu 186 Euro jährlich bleibt von diesen sogenannten „Weihnachtsfeier-Ersatz-Gutscheinen“ unberührt. Die beiden Höchstbeträge (365 Euro und 186 Euro) können auch in einem Gutschein summiert werden.
Hinweis: Die endgültige Gesetzeswerdung des COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes bleibt abzuwarten.
Sie haben noch Fragen? Unser Experte Christoph Schmidl steht Ihnen gerne zur Verfügung.