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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
In Österreich war übermäßiger Alkoholkonsum schon vor Corona ein Problem. Experten erklärten bereits 2018, dass Sucht am Arbeitsplatz weitverbreitet sei und in den meisten Fällen lange unbemerkt bleibe.
Doch was gilt eigentlich für den Alkoholkonsum am Arbeitsplatz im Arbeitsrecht, gibt es ein gesetzliches Verbot für den Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz?
Ein generelles, gesetzliches Verbot gibt es nicht. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sieht lediglich vor, dass sich ArbeitnehmerInnen nicht durch Alkohol, Arzneimittel oder Suchtgift in einen Zustand versetzen dürfen, in dem sie sich oder andere Personen gefährden können. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann, insbesondere wenn die Dienstnehmerin oder der Dienstnehmer ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, einerseits zu einer Verwaltungsstrafe führen und andererseits – sofern tatsächlich eine andere Person geschädigt wird – auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Alkoholverbote oder -beschränkungen am Arbeitsplatz können sich aus Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen ergeben, aber auch bereits im Dienstvertrag vereinbart oder durch Weisung des Dienstgebers verfügt werden. Das Interesse des Arbeitgebers an einer einwandfreien und konzentrierten Erbringung der Arbeitsleistung sowie das Ansehen der Firma im Hinblick auf Kontakt mit Kunden und Geschäftspartnern sind in der Regel ausreichend, um ein Alkoholverbot zu rechtfertigen.
Sind Alkohol- und Drogentests erlaubt, wie sieht es mit dem Fragerecht bezüglich Alkoholkonsumgewohnheiten bei Einstellungsgesprächen aus?
Generell stellen sämtliche Tests (Alkohol-, Harn-, Speichel- oder Bluttests) einen Eingriff in die persönliche Freiheit des Arbeitnehmers dar.
Derartige Testungen (z.B. bei Einstellungs-, Lehrlings- oder arbeitsmedizinischen Untersuchungen) sind an die Freiwilligkeit und die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers gebunden, wobei eine Ablehnung keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen darf.
Auch eine Betriebsvereinbarung kann die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers im Einzelfall nicht ersetzen.
Fragen bezüglich der Alkoholkonsumgewohnheiten des Stellenwerbers stellen einen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Bewerbers dar. Stellt der Arbeitgeber trotzdem entsprechende Fragen, muss der Stellenwerber nicht wahrheitsgemäß antworten.
In Ausnahmefällen, etwa bei Berufen mit besonderer Gefährdung Dritter (z.B. Berufskraftfahrer, Staplerfahrer etc.), kann die Befragung nach den Alkoholkonsumgewohnheiten dennoch ausnahmsweise zulässig sein.
In Betrieben mit Betriebsrat bedarf die Aufnahme der Frage nach einem Suchtmittelkonsum im Personalfragebogen einer Betriebsvereinbarung.
Welche arbeitsrechtlichen Folgen kann Alkoholkonsum bei der Arbeit haben?
Wenn ein Mitarbeiter wegen Alkoholkonsums arbeitsunfähig bei der Arbeit erscheint, kann dies erhebliche Konsequenzen haben. Wenn es sich um einen Einzelfall handelt, kann der Vorgesetzte den betroffenen Mitarbeiter ohne Entgeltfortzahlung nach Hause schicken. Nur eine krankhafte Alkoholabhängigkeit führt zu einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Alkoholmissbrauch kann den Arbeitgeber auch zur Entlassung berechtigen. Als Entlassungsgründe kommen insbesondere in Betracht:
- bei Angestellten: Vertrauensunwürdigkeit bei wiederholtem und trotz Verwarnung pflichtwidrigem und schuldhaftem Alkoholgenuss.
- bei Arbeitern: Trunksucht, solange sie als noch beherrschbar angesehen wird (im Gegensatz zum pathologischen Alkoholmissbrauch) nach mindestens zweimaliger Verwarnung.
- bei Angestellten und Arbeitern: Beharrliche Dienstverweigerung bzw. Weigerung, ein bestehendes Alkoholverbot zu beachten.
- bei Angestellten und Arbeitern: Dauernde Arbeitsunfähigkeit (z.B. durch Führerscheinentzug).
Zu beachten ist, dass im Falle eines pathologischen Suchtmittelmissbrauchs (Vorliegen einer zwanghaften und unbeherrschbaren Krankheit) die Entlassungsmöglichkeiten eingeschränkt sind.
Wie können Kollegen oder Vorgesetzte mit Alkoholmissbrauch im Team umgehen?
Sollten Führungskräfte feststellen, dass einer ihrer Mitarbeiter den Alkoholkonsum gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nicht mehr kontrollieren kann, müssen sie Maßnahmen zur Unfallverhütung und zum Schutz der Gesundheit der betroffenen Person ergreifen. Hierzu kann zum Beispiel ein persönliches Gespräch mit der Führungskraft stattfinden, bei dem eine Suchtberatung angeboten wird. Frühes Ansprechen und das Einleiten weiterer Maßnahmen hat viele positive Auswirkungen.
Falls Sie noch weitere offene arbeitsrechtliche Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.