-
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
-
Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
-
Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
-
Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
-
Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
-
Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
-
Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
-
International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
-
Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
-
Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
-
Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
-
Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
-
Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
-
Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
-
Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
-
Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
-
Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
-
Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
-
Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
-
Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
-
Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
-
Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
-
Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
-
Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
-
IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
-
Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
-
Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
-
Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
-
Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
-
Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
-
Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
-
International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
-
Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
-
Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft hat die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Hilfsfonds seit 6.11.2020 einen Lockdown-Umsatzersatz als weitere Hilfsmaßnahme bereitgestellt. Da vom "harten Lockdown" ab dem 17.11.2020 zusätzliche Branchen betroffen sind, wie z.B. Handel oder persönliche Dienstleistungen, wird der Umsatzersatz auf diese erweitert. Auch beim Fixkostenzuschuss gibt es Neuigkeiten: Der Fixkostenzuschuss Phase II soll nun in abgeänderter Form kommen, die Genehmigung der EU steht allerdings noch aus.
Lockdown-Umsatzersatz 1
Am 6.11.2020 wurde die Verordnung samt Richtlinien (Anhang zur Verordnung) zum sogenannten Lockdown-Umsatzersatz veröffentlicht und im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Die Richtlinie zum Lockdown-Umsatzersatz 1 gilt für sämtliche Unternehmen, die direkt von den Maßnahmen gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (rechtliche Basis für den "Lockdown light") betroffen sind. Im Wesentlichen betrifft dies Hotellerie, Gastronomie und Veranstalter.
Bei Erfüllen der Voraussetzungen sollen betroffene Unternehmen einen Ersatz für den verlorenen Umsatz in 11/2020 von bis zu 80% auf Basis des vergleichbaren Umsatzes im Vorjahr erhalten.
Die Beantragung ist seit 6.11.2020 möglich. Achtung: Derzeit ist eine Beantragung aufgrund technischer Systemanpassungen im Zusammenhang mit dem Lockdown-Umsatzersatz 2 nicht möglich! Die Beantragung soll ab dem 23.11.2020 wieder funktionieren.
Details zum Lockdown-Umsatzersatz 1 sowie zu den anspruchsberechtigten Unternehmen finden sie hier
Lockdown-Umsatzersatz 2
Gemäß den Ankündigungen der Bundesregierung sollen Unternehmen, die noch nicht vom "Lockdown light" tangiert wurden, nunmehr aber direkt von den Maßnahmen gemäß COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (rechtliche Basis für den "harten Lockdown") betroffen sind, Anspruch auf einen Umsatzersatz haben. Branchen, für die ein Anspruch auf diesen Umsatzersatz bestehen soll, sind im Wesentlichen der Handel (mit Ware) sowie die körpernahen Dienstleistungen (Friseure, Stylisten, Kosmetiker, Tätowierer, Masseure u.ä).
Eine Verordnung samt Richtlinien wurde bisher aber noch nicht veröffentlicht.
Gemäß Informationen des Bundesministeriums für Finanzen sollen die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der betroffenen Branchen, wie unterschiedliche Gewinnspannen, verderbliche Güter, Wiederverkaufsmöglichkeiten bzw. Nachholeffekte dadurch berücksichtigt werden, dass der Umsatzersatz gestaffelt von 20% bis 60% zusteht. Für körpernahe Dienstleistungen ist aktuell ein Umsatzersatz von 80% vorgesehen. Für den Handel werden voraussichtlich grundsätzlich 40% des Umsatzes erstattet werden, wobei hier eben eine Staffelung zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Rahmenbedingungen vorgesehen ist.
Basis für die Ermittlung des Umsatzersatzes soll grundsätzlich der Umsatz im November 2019 sein. Dies wird wie folgt berechnet: Der Novemberumsatz wird durch 30 Tage dividiert und mit der Anzahl der Lockdowntage (17.11. bis 6.12. = 20Tage) multipliziert. Im Falle, dass der Lockdown länger dauert, sollen auch entsprechend mehr Tage vergütet werden.
Aktueller Stand der Informationen ist, dass Umsätze aus dem Online-Verkauf bzw. aus Abholungen/Zustellungen die Basis für den Umsatzersatz nicht kürzen sollen.
Eine Antragstellung soll ab 23.11.2020 möglich sein. Diese kann auch ohne Steuerberater abgewickelt werden. Die Auszahlung soll binnen 10 Werktagen nach Antragstellung erfolgen.
Fixkostenzuschuss Phase 2
Nach dem Fixkostenzuschuss für die Phase I hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) auf seiner Homepage auch die Verordnung für die Phase II des Fixkostenzuschusses bekannt gegeben, wobei auf die ausständige Genehmigung der EU verwiesen wird. Der Fixkostenzuschuss Phase II wird nun in abgeänderter Form kommen. Gemäß Information auf der Homepage des BMF befindet man sich bei den Verhandlungen mit der EU bereits auf der Zielgeraden.
Für den Fixkostenzuschuss II wurde ein Zwei-Säulen-Modell ausgearbeitet:
- Zum einen soll ein Fixkostenzuschuss mit einer Deckelung von EUR 800.000 kommen, wobei andere bereits erhaltenen Hilfen anzurechnen sein werden. Insbesondere der Umsatzersatz wird hier anzurechnen sein, zumindest insoweit als sich die Antragszeiträume für beide Förderungen zeitlich überschneiden.
- Zum anderen soll es eine „Fixkosten-Verlust-Variante“ mit bis zu drei Millionen Euro für größere Unternehmen geben.
Es ist davon auszugehen, dass die Definition der Fixkosten unverändert aus der bereits vorläufig auf der Homepage des BMF veröffentlichten Richtlinie zum Fixkostenzuschuss 2 übernommen wird. Es sollen somit für die Phase 2 des Fixkostenzuschusses auch Abschreibungen und „frustrierte“ Dienstleistungen (Reisebüros) als Fixkosten in Ansatz gebracht werden.
Eine Kombination aus Lockdown-Umsatzersatz (für November) und Fixkosten-Zuschuss (für Monate außer November) ist für betroffene Unternehmen für unterschiedliche Zeiträume möglich.
Details zu den Fixkostenzuschüssen finden Sie hier
Sie haben noch Fragen? Unsere Expertin Gerda Leimer steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Artikel zum Thema
Die Corona-Hilfsmaßnahmen im Überblick:Dezember 2020
Verlustersatz
Anspruchsberechtigung, Ermittlung, Abwicklung/Auszahlung
Als weiteres Förderinstrument zur Abfederung der Konsequenzen aus der 2. COVID-Welle wurde am 16.12.2020 die Verordnung samt Richtlinie zum sogenannten Verlustersatz rechtswirksam.
Dezember 2020
Lockdown-Umsatzersatz Dezember
Anspruchsvoraussetzungen, Höhe, Abwicklung
Unternehmen, die ab dem 7.12.2020 direkt von den Maßnahmen gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung betroffen waren und in einer direkt betroffenen Branche tätig sind, haben ab dem 7.12.2020 bis längstens 31.12.2020 Anspruch auf einen Umsatzersatz.
November 2020
Lockdown-Umsatzersatz November
Anspruch, Höhe, Abwicklung
Neben Unternehmen aus Hotellerie und Gastronomie bekommen nun auch Handelsbetriebe und körpernahe Dienstleister einen Umsatzersatz für die Zeitspanne, in der sie ihren Betrieb geschlossen halten müssen.
November 2020
Update Fixkosten- zuschüsse
Alles zu Phase I und II
Nach langer Verzögerung wurde nun die Richtlinie für den Fixkostenzuschuss für die Phase II rechtswirksam.