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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Am 20.11.2020 wurde nun ein Initiativantrag zur Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer von 5% in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Kultur bis 31.12.2021 im Parlament eingebracht.
Die befristete Einführung eines Umsatzsteuersatzes von 5% für von COVID-19 besonders betroffene Bereiche wurde am Dienstag, den 30. Juni 2020, im Nationalrat beschlossen und passierte am 2. Juli den Bundesrat. Aufgrund eines Abänderungsantrages erfolgte zudem eine Klarstellung und Ausweitung der begünstigten Bereiche.
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 5% soll ab 1. Juli 2020 nun zusätzlich für den Bereich der Beherbergung gelten:
Begünstigt ist einerseits die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen samt den regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (z.B. Beleuchtung, Beheizung, Bedienung) sowie andererseits die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke samt den regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen, soweit ein einheitliches Benützungsentgelt entrichtet wird.
Umfasst ist sowohl die gewerbliche Beherbergung (z.B. Hotels, Gaststätten) als auch die Privatzimmervermietung sowie die Überlassung von Ferienwohnungen/-appartements, wenn die Voraussetzungen der Qualifikation als Beherbergung erfüllt werden. Um die Tätigkeit als Beherbergung zu qualifizieren, muss zusätzlich zur bloßen Überlassung von Räumlichkeiten, einschließlich deren typischer Nebenleistungen, auch eine gewisse Betreuung der überlassenen Räumlichkeiten oder des Gastes erfolgen. Es müssen die üblichen Dienstleistungen eines Fremdenbeherbergungsbetriebes (z.B. die Reinigung der Räumlichkeiten, die Zurverfügungstellung und Reinigung von Bettwäsche und Handtüchern) angeboten werden, die es dem Gast ermöglichen, ohne umfangreiche eigene Vorkehrungen an einem Ort vorübergehend Aufenthalt zu nehmen.
Nicht umfasst ist die bloße Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke. Hier gilt weiterhin der ermäßigte Steuersatz von 10 % gemäß § 10 Abs 2 Z 3 lit a UStG 1994. Bei der Überlassung für Campingzwecke gilt zudem folgende Einschränkung: die Überlassung von Grundstücken zum bloßen Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Campingsaison (z.B. im Winter) ist nicht begünstigt.
Im Bereich der Kultur wird der Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes von 5 % auf § 10 Abs 3 Z 8 UStG 1994 ausgeweitet, somit auf Zirkusvorführungen und die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller.
Darüber hinaus wurde Folgendes klargestellt:
Im Bereich der Gastronomie ist der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 5 % für die Abgabe bzw Verabreichung von Speisen und (alkoholischen sowie nicht-alkoholischen) Getränken im Sinne des § 111 Abs 1 GewO 1994 anzuwenden. Davon umfasst sind folgende Tätigkeiten:
- Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung nach § 111 GewO vorliegen muss
- Tätigkeiten, die nur dem Grunde nach eine Tätigkeit nach § 111 GewO darstellen, aber von der GewO ausgenommen sind (z.B. Buschenschank gemäß § 2 Abs 9 GewO)
- Tätigkeiten, die von einer anderen Gewerbeberechtigung umfasst sind (z.B. Bäcker, Fleischer und Konditoren gemäß § 150 GewO)
- Tätigkeiten, für die gemäß § 111 Abs 2 GewO kein Befähigungsnachweis erforderlich ist (z.B. Schutzhütten)
Für den Bereich Publikationen wurde – zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten – klargestellt, dass der ermäßigte Steuersatz von 5% auch für elektronische Publikationen (E-Books, E-Paper, Hörbücher) gelten soll. Es kommt damit zu einer Gleichstellung von physischen und digitalen Publikationen.
Den dieser Information zugrundeliegenden Abänderungsantrag finden Sie auf der Homepage des österreichischen Parlaments.
Detaillierte Informationen zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 5 % finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) in einer erweiterten Information. Diese soll laufend aktualisiert werden.
Ergänzend zum Gesetzesbeschluss forderte die Mehrheit der Abgeordneten die Bundesregierung in einem zusätzlichen Entschließungsantrag auf, Vorkehrungen zu treffen, damit es bei der geplanten Rückkehr zum ursprünglichen Umsatzsteuersatz ab Jänner 2021 nicht zu einer Preiserhöhung für die Konsumenten kommt.
Da die Einführung eines weiteren ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Österreich an sich europarechtswidrig ist, bleibt zudem die Genehmigung durch die EU-Kommission abzuwarten.
Bezüglich der grundsätzlichen Ausführungen zur Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 5% verweisen wir auf unseren
Klarstellung einzelner Fragen durch das BMF
Weitere Artikel und Hilfestellungen finden Sie in unserem Corona-Hub
Sie haben noch Fragen? Unsere ExpertInnen Claudia Modarressy und Christian Weber unterstützen Sie gerne.