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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Jeder Jahreswechsel bringt in der Personalverrechnung umfassende Veränderungen mit sich. Auch das Jahr 2020 hat einige Neuerungen zu bieten. Hier finden Sie die Details.
SV-Werte für das Jahr 2020:
Höchstbeitragsgrundlage |
monatl. |
€ 5.370 |
Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen |
jährl. |
€ 10.740 |
Höchstbeitragsgrundlage freie DN ohne Sonderzahlungen |
monatl. |
€ 6.265 |
Geringfügigkeitsgrenze |
monatl. |
€ 460,66 |
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:
Ab 2020 beträgt der vom Pflichtversicherten zu tragende Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (Entgelt):
monatliche Beitragsgrundlage |
Versichertenanteil |
bis € 1.733,00 |
0 % |
über € 1.733,00 bis € 1.891,00 |
1 % |
über € 1.891,00 bis € 2.049,00 |
2 % |
über € 2.049,00 |
3 % |
Auch die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen werden angepasst, wenn das Lehrverhältnis ab dem 1.1.2016 begonnen hat:
monatliche Beitragsgrundlage |
Lehrlingsanteil |
bis € 1.733,00 |
0 % |
über € 1.733,00 bis € 1.891,00 |
1 % |
über € 1.891,00 |
1,20 % |
Entfall der Auflösungsabgabe ab Jahreswechsel
Mit Ablauf des 31.12.2019 ist die Auflösungsabgabe nicht mehr zu entrichten. Dienstgeber müssen daher ab 01.01.2020 bei Beendigung eines Dienstverhältnisses keine Auflösungsabgabe mehr leisten.
Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener
Mit 1.1.2020 beträgt der Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener € 5,72.
Verzugszinsen für rückständige Beiträge
Für rückständige Beiträge werden 2020 Verzugszinsen in Höhe von 3,38 % in Rechnung gestellt.
Zinsersparnisse bei Dienstgeberdarlehen
Für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2020 beläuft sich der Satz auf 0,50 %.
Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz sinkt per 1.1.2020 von derzeit 0,35 % auf 0,20 %. Dieser Zuschlag ist zur Gänze vom Dienstgeber zu tragen und grundsätzlich für alle der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegenden Versicherten zu leisten.
Nachtschwerarbeits-Beitrag
Der Nachtschwerarbeits-Beitrag wird mit 1.1.2020 von derzeit 3,40 % auf 3,80 % angehoben. Dieser Beitrag ist vom Dienstgeber zu leisten, wenn ein Dienstnehmer das Kriterium der Nachtarbeit (Tätigkeit zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr von mindestens sechs Stunden) erfüllt und unter erschwerenden Arbeitsbedingungen (z. B. andauernd starker Lärm, besonders belastende Hitze bzw. Kälte) an mindestens sechs Arbeitstagen im Kalendermonat tätig wird.
Neue e-card mit Foto
Ab 1.1.2020 muss auf allen neuen oder ausgetauschten e-cards, die an Personen ausgegeben werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ein Foto vorhanden sein. Ausgenommen sind Personen, die in Pflegestufe 4 oder höher eingestuft sind oder bis 31.12.2031 im Jahr der Ausstellung der neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben. Bis Ende 2023 müssen alle e-cards, auf denen noch kein Lichtbild angebracht ist, ausgetauscht werden.
Sind bereits Fotos aus bestehenden behördlichen Beständen wie z.B. vom Reisepass, Personalausweis oder dem Scheckkartenführerschein vorhanden, so werden diese von Amts wegen für die neue e-card verwendet. Falls bei den Behörden kein Lichtbild vorliegt, müssen die betreffenden Versicherten innerhalb von drei Monaten vor Ablauf der e-card ein Foto bei der Sozialversicherung abgeben.
Hier können Sie prüfen, ob bereits ein Foto von Ihnen vorhanden ist.
e-card Service-Entgelt
Für das Jahr 2021 wird am 15.11.2020 ein Service-Entgelt in der Höhe von € 12,30 eingehoben.
Sachbezugswerte für Dienstautos ab 2020
Wenn ein Dienstnehmer einen Firmenwagen auch privat nutzen kann, ist ein Sachbezugswert anzusetzen. Dieser richtet sich nach dem Erstzulassungsdatum im EU-Raum und nach dem CO2-Ausstoß des Wagens. Die CO2-Werte werden nach dem WLTP-Verfahren bestimmt. WLTP steht für "Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure" und beschreibt ein neues Prüfverfahren, das den CO2-Ausstoß eines Fahrzeugs misst.
Die flächendeckende Übernahme der nach dem WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emisionswerte in die Zulassungsdatenbank wird noch bis Ende März 2020 dauern, daher gibt es für die Sachbezugswerte 2020 folgende Regelung:
- Für Erstzulassungen von PKW bis zum 31.3.2020 gelten weiterhin die Werte aus dem Jahr 2019. Für Anschaffungen ab 1.1.2020 ist also in diesen Fällen weiterhin die Grenze von 118 g/km anzuwenden.
- Für Erstzulassungen ab dem 1.4.2020 ohne im Typen- bzw. Zulassungsschein ausgewiesenen WLTP-Emissionswerten gilt ebenfalls die Grenze von 118 g/km.
- Für Erstzulassungen ab dem 1.4.2020 und im Typen- bzw. Zulassungsschein ausgewiesenen WLTP-Emissionswerten sind die neuen Werte anzuwenden. Die CO2-Emissionswert-Grenze für das Jahr 2020 liegt bei 141 g/km.
- Firmen-E-Bikes und normale Dienstfahrräder unterliegen keinem Sachbezug.
Übersichtstabelle Berechnung Sachbezugswerte für Dienstwagen:
Sachbezugswerte für Dienstwohnungen
Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich jeweils an den zum 31.10. des Vorjahres geltenden Richtwertmietzinsen. Diese wurden zuletzt ab April 2019 angepasst. Somit erhöht sich der Sachbezug für Dienstwohnungen pro Quadratmeter Wohnfläche mit Jahresbeginn 2020 wie folgt:
€/m² | Bgld | Kär | NÖ | OÖ | Slbg | Stmk | Tirol | Vbg | Wien |
ab 2020 | 5,30 | 6,80 | 5,96 | 6,29 | 8,03 | 8,02 | 7,09 | 8,92 | 5,81 |
bis 2019 | 5,09 | 6,53 | 5,72 | 6,05 | 7,71 | 7,70 | 6,81 | 8,57 | 5,58 |
Bei der Berechnung des Sachbezugs gelten folgende Regeln:
- Sind die tatsächlichen Marktpreise (fremdübliche Miete) des entsprechenden Wohnraums wesentlich höher oder niedriger als die nach Richtwerten ermittelten Sachbezugswerte, dann ist der um 25% verminderte fremdübliche Mietzins anzusetzen.
- Die Quadratmeterwerte beinhalten auch die Betriebskosten. Wenn die Betriebskosten vom Arbeitnehmer getragen werden, ist von den Quadratmeterwerten ein Abschlag von 25% abzuziehen. Trägt die Heizkosten der Arbeitgeber, ist der Sachbezugswert um die tatsächlichen Kosten zu erhöhen. Wenn die tatsächlichen Kosten nicht ermittelt werden können, ist ein pauschaler Heizkostenzuschlag von 0,58 €/m2 ganzjährig anzusetzen.
- Bei einer vom Arbeitgeber gemieteten Wohnung sind die oben angeführten Quadratmeterwerte der um 25% gekürzten tatsächlichen Miete (samt Betriebskosten, exklusive Heizkosten) gegenüberzustellen; der höhere Wert bildet den maßgeblichen Sachbezug.
Sachbezugswerte für Zinsersparnis
Trotz der Senkung des allgemeinen Zinsniveaus bleibt der Sachbezug, der für die Zinsersparnis eines € 7.300 übersteigenden Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens anzusetzen ist, mit 0,5% unverändert.
Unterhaltsleistungen
Ein Unterhaltsabsetzbetrag von monatlich € 29,20 (für das 2. Kind € 43,80 und für jedes weitere Kind € 58,40) steht zu, wenn Unterhaltszahlungen an nicht haushaltszugehörige Kinder geleistet werden und für diese Kinder dem Unterhaltszahler keine Familienbeihilfe zukommt. Der Anspruch besteht nur dann in voller Höhe zu, wenn sich die Kinder in einem EU-, EWR-Staat oder in der Schweiz aufhalten.
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden. In diesem Zusammenhang muss die empfangsberechtigte Person eine Bestätigung vorlegen, aus der die Höhe des vereinbarten Unterhalts und die Höhe des tatsächlich bezahlten Unterhalts hervorgehen. Bei nur teilweiser Bezahlung des Unterhalts wird der Unterhaltsabsetzbetrag aliquot gekürzt.
Die monatlichen Regelbedarfssätze werden alljährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfssätze für das gesamte Kalenderjahr 2020 heranzuziehen.
Regelbedarfssätze für 2020:
Kindesalter in Jahren |
0-3 J |
3-6 J |
6-10 J |
10-15 J |
15-19 J |
19-28 J |
Regelbedarfssatz 2020 |
€ 212 |
€ 272 |
€ 350 |
€ 399 |
€ 471 |
€ 590 |
Regelbedarfssatz 2019 |
€ 208 |
€ 267 |
€ 344 |
€ 392 |
€ 463 |
€ 580 |
Zu beachten ist der Unterhaltsabsetzbetrag nunmehr auch im Rahmen des Familienbonus Plus: Der Familienbonus Plus steht auch für Kinder von getrennt lebenden Eltern zu. In diesem Fall können ihn die/der Familienbeihilfebezieher und die Person, die für das Kind Unterhalt zahlt, in Anspruch nehmen. Dieser Bonus kann ebenfalls nur für jene Anzahl an Monaten beansprucht werden, in denen Unterhalt voll gezahlt wurde und außerdem ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.
Sie haben noch Fragen? Unsere Experten Christoph Schmidl und Judith Schützinger unterstützen Sie gerne.