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Die Organisationsreform der Finanzverwaltung

Judith Schützinger Judith Schützinger

Die Organisation der Finanzverwaltung wird durch das am 19.9.2019 im Nationalrat beschlossene Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) völlig neu strukturiert. Wir haben für Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen zusammengestellt.

Achtung: Aufgrund der Verbreitung von COVID-19 in Österreich haben sich die Vorbereitungen für die Organisationsreform der Finanzverwaltung des Bundes verzögert. Das Inkrafttreten der Organisationsreform der Finanzverwaltung hat sich daher auf den 1. Jänner 2021 verschoben.

 

  • Ab 1. Juli 2020 werden die derzeitigen 40 Finanzämter durch zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit ersetzt. Diese sind das „Finanzamt Österreich“ sowie das „Finanzamt für Großbetriebe“.
  • Die bisherigen Finanzämter werden zu Dienststellen.
  • Das „Zollamt Österreich“ entsteht aus der Zusammenführung der neun bestehenden Zollämter.
  • Das neue „Amt für Betrugsbekämpfung“ wird für die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung sowie der Finanzstrafbehörde eingerichtet.
  • Aus der GPLA geht der „Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“ (PLB) hervor, der in dieser Form bereits seit 01.01.2020 aktiv ist.

 

Bedingt durch die kürzlich ergangene Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH 13.12.2019, G 67/2019 u.a.), in welcher die Übertragung der Sozialversicherungsprüfung an die Abgabenbehörden des Bundes mit 30.06.2020 als verfassungswidrig aufgehoben wurde, ergeben sich nun folgende Rückschlüsse:

  • Die gesetzlich verankerte formale Zuweisung der SV-Prüfer in den Prüfdienst der Finanz (PLB) wird mit 01.01.2020 umgesetzt und bleibt bis 30.06.2020 aufrecht.
  • Die Zuweisung ist jedoch nur formell geplant (keine Übersiedlung, Dienstaufsicht der ÖGK bleibt für das erste Halbjahr 2020 aufrecht, etc.).
  • Der Außenauftritt wird jedoch einheitlich als solcher der neuen PLB.
  • Mit 01.07.2020 wechseln die SV-Prüfer wieder in die Fach- und Dienstaufsicht der ÖGK.
  • Zwischen 01.01.2020 und 30.06.2020 prüft der PLB alle lohnabhängige Abgaben (LSt, KommSt und SV-Beiträge).
  • In der Praxis wird die fachliche Betreuung/Prüfung der sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalte bei den SV-Prüfern bleiben und die LSt-/KommSt-Prüfung durch die Finanzverwaltung erfolgen.
  • Wird bis 01.07.2020 keine neue verfassungskonforme Regelung für die Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge gefunden, muss die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge wieder, wie vor Einführung der GPLA, als gesonderte Lohnsteuer- bzw. Sozialversicherungsprüfung erfolgen.

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Payroll-Expertin Judith Schützinger gerne zur Verfügung.