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Neuer Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben

Judith Schützinger Judith Schützinger

Mit Beginn 2020 wurden die Kompetenzen zur Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge einheitlich beim in der Finanzverwaltung eingerichteten „Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge (PLAB)“ gebündelt. Der Verfassungsgerichthof hat die gesetzlichen Bestimmungen dazu allerdings aufgehoben, da sie dem Organisationsprinzip der Selbstverwaltung widersprachen, besonders, da der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) keine fachlichen Weisungsbefugnisse gegenüber dem Prüfdienst in Belangen der Sozialversicherungsprüfung eingeräumt wurden.

Ab 1. Juli 2020 wird daher der beim Finanzamt eingerichtete Prüfdienst (PLAB – Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge) in „Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge“ (PLB) umbenannt. Dieser wird dann grundsätzlich nur mehr im Auftrag der Finanzämter Prüfungen durchführen.

Somit erhält die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die am 1. Jänner 2020 durch die Fusion der Gebietskrankenkassen entstand, deren alte Prüfkompetenzen hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge zurück.  Am seit Jahren bewährten System, dass alle Abgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Kommunalsteuer) gemeinsam geprüft werden, also vice versa von der Finanz bzw. der ÖGK, wird jedoch festgehalten. Das bedeutet, dass die Prüfung der lohnabhängigen Abgaben im Rahmen einer einheitlichen Prüfung anstelle von unkoordinierten Einzelprüfungen erfolgt.

Die Gemeinden können nun eine Kommunalsteuerprüfung sowohl beim zuständigen Finanzamt als auch bei der ÖGK anfordern. Sollte diesem Auftrag aber nicht innerhalb von drei Monaten Folge geleistet werden, können sie künftig selbst Prüfungen durchführen.

Bei weiterführenden Fragen können Sie sich gerne an unsere Payroll-Expertin Judith Schützinger wenden.

 

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