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Hinweisgebersysteme

Professioneller Umgang mit Whistleblowern

Dr. Cornelius Granig

Die Europäische Union hat im Oktober 2019 eine eigene Richtlinie erlassen, die den Umgang mit Hinweisgebern regelt und diese auch vor Strafverfolgung schützt.

Als Whistleblower bezeichnet man Personen, die illegale und unmoralische Aktivitäten melden. Häufig versuchen diese Hinweisgeber, ihre Behauptungen mit Daten zu belegen, deren Erlangung oder Publikation rechtlich bedenklich ist. Dies kann sowohl für den Whistleblower als auch für die betroffenen Einrichtungen problematisch werden. Daher ist es besonders wichtig, mit den Hinweisgebern einen konstruktiven Dialog zu suchen, um einerseits Straftaten vorzubeugen und andererseits die Aufarbeitung von Missständen für Unternehmen und Organisationen voranzutreiben.

Anlaufstellen für Whistleblower

Gemäß dieser Richtlinie sollen sich die Whistleblower zuerst an interne Kanäle wenden. Wenn ihr Anliegen dort nicht weiterverfolgt wird, können sie sich an Behörden und – wenn auch diese nicht tätig werden – an die Öffentlichkeit wenden. Unabhängig von den neuen EU-Regelungen, die in Kürze auch in den deutschsprachigen Ländern in nationales Recht umgesetzt werden, sollte jedes Unternehmen interne Hinweisgeber ernst nehmen und ihren Anliegen und Beschwerden umgehend nachgehen.

Dazu gehört die Einrichtung eines Hinweisgebersystems, das den Whistleblowern die notwendige Anonymität und Verschlüsselung garantiert. Neben unentgeltlich verfügbaren „Open Source“-Systemen wie SecureDrop und GlobaLeaks gibt es sehr ausgereifte kommerzielle Lösungen, wie das „SecuReveal“-System von Wolf Theiss.

Wir beraten Unternehmen, das richtige System auszuwählen und zum Einsatz zu bringen. Zusätzlich sollten die Mitarbeiter umfassend über die neuen Möglichkeiten, Informationen an das Unternehmen heranzutragen, informiert werden und ihnen die positiven Möglichkeiten dieses Kommunikationskanals nähergebracht werden.

Missbrauch enttarnen

Natürlich besteht die Gefahr, dass nach der Einrichtung derartiger Systeme Neider oder Verleumder versuchen, die Meldekanäle zu missbrauchen. Ein sachlicher Umgang seitens der Unternehmensführung ist hier die Voraussetzung, um falschen Vorwürfe zu entkräften und niedere Beweggründe zu enttarnen.

Fazit: Die Einrichtung moderner Whistleblower-Kommunikationsplattformen wird auf jeden Fall dazu führen, dass der – wenn auch anonyme – Dialog mit Whistleblowern professionell geführt werden kann und viele Themen bereits intern behandelt und gelöst werden können, bevor Straftaten passieren oder mediales Ungemach über ein Unternehmen hereinbricht.

Hinweis: Aufgrund der Aktualität des Themas ist es möglich, dass die Inhalte veraltet sind. Aktuelle Beiträge finden Sie auf unserer Informationsseite.