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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Neben Sofortmaßnahmen zur Unterstützung von Unternehmern (Stundung von Beiträgen, Kurzarbeit, Freistellung von Mitarbeitern, etc.) hier Antworten auf weitere arbeitsrechtliche Fragen.
I. Pflichten der AbeitgeberInnen
Die ArbeitgeberInnen trifft auch in dieser Krisensituation eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen ArbeitnehmerInnen. Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, umgehend zweckmäßige Schutzmaßnahmen zu treffen, um seine ArbeitnehmerInnen bestmöglich vor einer Infektion zu schützen. Darunter fallen:
- leichter Zugang zu Desinfektionsmitteln für Mitarbeiter mit Kundenkontakt
- Erlass von Hygieneempfelungen
- Planung/Absage von Dienstreisen und nicht unbedingt notwendigen Meetings
II. Pflichten der ArbeitnehmerInnen
ArbeitnehmerInnen sind weiterhin verpflichtet Ihre Arbeitsleistung zu erbringen – Angst vor einer möglichen Infektion berechtigt ArbeitnehmerInnen nicht, unentschuldigt von der Arbeit fernzubleiben.
Davon ausgenommen sind ArbeitnehmerInnen, bei denen eine objektiv nachvollziehbare Gefahr besteht, sich bei der Arbeit mit dem SARS-Co2 Virus zu infizieren, da ArbeitnehmerInnen eine Gesundheitsgefährdung nicht hinnehmen müssen. Eine derartige Konstellation wäre denkbar, wenn es in dem unmittelbaren Arbeitsumfeld bereits zu einem bestätigten Fall einer Ansteckung mit dem SARS-Co2 Virus gekommen ist und noch keine ausreichenden Gegenmaßnahmen des Arbeitgebers ergriffen worden sind.
III. Kann ich meine Mitarbeiter im Home-Office arbeiten lassen
Diese Möglichkeit besteht für ArbeitgeberInnen, wenn bereits im Dienstvertrag vorgesehen ist, dass die im Home-Office erbracht werden kann. Dann kann der Arbeitgeber dies auch anordnen.
Fehlt diese Vereinbarung, ist die Verlegung des Arbeitsortes ins Home-Office zwischen ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber ausdrücklich zu vereinbaren. Aufgrund der aktuellen Situation, insbesondere zur Vermeidung von Gruppenbildungen ist davon auszugehen, dass die ArbeitnehmerInnen zustimmen müssen.
Bei der Formulierung einer entsprechenden Vereinbarung unterstützen Sie unsere Experten selbstverständlich!
IV. Kann ich im Zusammenhang mit Kurzarbeit auch Kündigungen aussprechen?
Während der Dauer der Kurzarbeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigungsstand zum Zeitpunkt der Antragstellung zu erhalten. Betriebsbedingte Kündigungen sind erst nach Ablauf der Kurzarbeit und der darauf folgenden Behaltefrist möglich.
Personenbezogene Kündigungen sind jederzeit möglich, allerdings muss der Arbeitgeber dann eine Ersatzeinstellung vornehmen, um den Beschäftigtenstand zu halten.
Die ArbeitnehmerInnen können jederzeit selbst kündigen – in diesem Fall und bei einer einvernehmlichen Kündigung entfällt die Ersatzseinstellung.
Nach aktuellem Stand beträgt die Behaltefrist bei der „Corona-Kurzarbeit“ 1 Monat, diese kann bei besonderen Konstellationen auch ganz entfallen.
Neues zur Kurzarbeit inkl. Antragstellung und Musterformulare finden sie hier
V. Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz
Wenn es sich um eine Betriebsschließung nach § 20 Epidemiegesetz handelt, besteht ein Anspruch auf Vergütung des dadurch entstandenen Vermögensnachteils (Verdienstentgangs) nach § 32 Abs. 1 Z 5 Epidemiegesetz. Wenn Gegenstände vernichtet oder durch eine behördliche Desinfektion beschädigt wurden, steht dem Unternehmer ebenfalls eine Entschädigung zu.
Bitte beachten Sie: Die von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen zur generellen Schließung bestimmter Betriebe (z.B.: Non-Food Handel) auf Grundlage des COVID-19-Maßnahmengesetzes lösen zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Beitrages soweit ersichtlich keine Entschädigungsansprüche gegen den Bund aus.
Ein Entschädigungsanspruch auf Grundlage des Epidemiegesetzes ist binnen sechs Wochen (§ 32) vom Tage der Aufhebung der behördlichen Maßnahmen bei der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Bereich diese Maßnahmen getroffen wurden, geltend zu machen, widrigenfalls erlischt der Anspruch. In Wien erfolgt die Abwicklung der Entschädigung durch den Fachbereich Gesundheitsrecht der MA 40. [Ergänzung zum 23.3.2020:] Die beschlossene Fristunterbrechung im Verwaltungsrecht wirkt hier ausdrücklich nicht – Fristen haben möglicherweise bereits zu laufen begonnen.
Hier erfahren Sie mehr über die Dokumentation rund um Entschädigungsansprüche.
Kontaktieren Sie unseren Sachverständigen für Entschädigungsberechnung
VI. Sonderregelungen für Wien
In Wien wird der Wiener ArbeitnehmerInnenförderungsfonds um € 3 Mio. aufgestockt und bietet Wiener ArbeitgeberInnen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an: von der Einrichtung einer Arbeitsstiftung bei Personalabbau, bis zur Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen von Weiterbildungskarenzen oder Kurzarbeit.
VII. Maßnahmen der ÖGK & des Finanzamtes zur Sicherung der Liquidität der Betriebe
Die aktuelle außergewöhnliche Situation und die damit verbundenen Maßnahmen seitens der Bundesregierung erfordern auch eine Reaktion der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Die angeordneten Notmaßnahmen der Regierung können zu drastischen Engpässen bei der Liquidität der Betriebe, bis hin zum gänzlichen Ausfall der liquiden Mittel führen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die gesetzliche Fälligkeit der Beiträge bestehen bleibt.
Die ÖGK unterstützt die Betriebe mit Zahlungserleichterungen:
Hier finden Sie die aktuellen gesetzlichen Maßnahmen auf einen Blick (Nationalratsbeschluss vom 20.03.2020):
- Stundungen für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020: Für Betriebe, die von der „Schließungsverordnung“ oder einem Betretungsverbot nach dem Epidemiegesetz betroffen sind, erfolgt eine automatische Stundung der Beiträge. Sonstige Betriebe mit coronabedingten Liquiditätsproblemen können bei der ÖGK um Stundung ansuchen. Der formlose Antrag hat die coronabedingten Probleme zu beinhalten und ist an die jeweilige regionale Servicestelle zu richten. Für die Dauer der Stundung fallen keine Verzugszinsen an.
- Aussetzen der Einbringungsmaßnahmen in den Monaten März, April und Mai 2020: In diesen Monaten erfolgen generell keine Einbringungsmaßnahmen wie Exekutionsanträge etc.
- Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.
- Für coronabedingte verspätete Beitragsgrundlagenmeldungen werden keine Säumniszuschläge vorgeschrieben.
- Lastschrifteneinzüge müssen per Email oder telefonisch bei der ÖGK widerrufen werden – gerne unterstützen wir Sie dabei und nehmen den vorübergehenden Widerruf vor!
- Bereits durchgeführte Abbuchungen können nicht mehr rücküberwiesen werden!
Die ÖGK arbeitet daran, die Antragseinbringung und Abrechnung möglichst unbürokratisch zu gestalten und wird umgehend darüber informieren. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Aussage, dass für die Unternehmen nichts verloren geht, wenn die entsprechenden Anträge nicht umgehend eingebracht werden.
ACHTUNG - Bitte beachten Sie:
- Die Grundregeln der Lohnverrechnung bleiben aufrecht.
- Die gesetzliche Fälligkeit der Beiträge bleibt bestehen.
- Die Anmeldungen zur Pflichtversicherung sind weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen.
- Die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind weiterhin zu den üblichen Terminen an die ÖGK zu senden.
Die ÖGK ersucht die Betriebe, auch in diesen außergewöhnlichen Zeiten ihre bisherige hervorragende Melde- und Zahlungsmoral so weit als möglich aufrecht zu halten und damit weiterhin das Funktionieren des Sozialstaates zu ermöglichen.
Finanzamt
Zahlungserleichterungen - die Zahlung einer Abgabe kann hinausgeschoben (Stundung) oder eine Ratenzahlung vereinbart werden – das umfasst auch die Lohnsteuer und alle Lohnabgaben. Bitte wenden Sie sich an Ihren Betreuer, um die Zahlungserleichterungen zu beantragen.
Unsere Experten Judith Schützinger, Julia Saric-Bischof und Christoph Schmidl stehen Ihnen telefonisch und per Email gerne zur Verfügung.