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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Eine Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers stellt für beschäftigte Mitarbeiter einen wichtigen Motivationsfaktor zur Erreichung der Unternehmensziele dar und bewirkt eine stärkere Identifikation mit dem Unternehmen. Außerdem eröffnet sich dadurch für kleine und mittlere Betriebe auch eine Alternative zu den herkömmlichen Finanzierungsformen.
Dabei besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer jährlich eine Mitarbeiterbeteiligung in Höhe von EUR 3.000,- steuerfrei zu gewähren. Die Beteiligung kann am Unternehmen des Arbeitgebers oder an einem mit diesem verbundenen Konzernunternehmen (Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft) eingeräumt werden. Die Bewertung der Beteiligung erfolgt anhand des jeweiligen Kurswertes.
Welche Beteiligungsformen sind begünstigt?
Als begünstigte Beteiligungsformen sind ausschließlich anerkannt: Aktien, Partizipationsscheine, Substanzgenussrechte, GmbH-Anteile, Anteile an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie echte stille Beteiligungen. Dagegen gilt die Steuerbefreiung nicht für Beteiligungen als Mitunternehmer (OG, KG). Ebenso ausgeschlossen ist die Steuerbegünstigung bei Forderungswertpapieren (z. B. Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Schatzscheine, Kassenobligationen).
Die Abgabe der Beteiligung an den Mitarbeiter muss entweder unentgeltlich oder verbilligt erfolgen. Sie darf also nicht anstelle von Lohn oder Lohnerhöhungen gewährt werden, denn in diesen Fällen würde es am Kriterium der Unentgeltlichkeit fehlen. Bei verbilligter Abgabe einer Beteiligung bleibt die Differenz zwischen dem Wert der Beteiligung und dem vom Mitarbeiter zu leistenden Entgelt steuerfrei, sofern dieser Betrag den Freibetrag nicht übersteigt.
Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung
Bei der Gewährung der Beteiligung ist zwingend zu beachten, dass dieser Vorteil allen Arbeitnehmern oder einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern zukommt. Dabei kann die Höhe des gewährten Vorteils nach objektiven Merkmalen unterschiedlich gestaffelt sein (z. B. im Ausmaß eines Prozentsatzes des Bruttobezuges). Trifft allerdings ein Gruppenmerkmal nur auf einen einzelnen Arbeitnehmer zu, so stellt auch dieser eine Gruppe dar. Zudem ist die Steuerbefreiung nur bei einem aufrechten Dienstverhältnis zulässig.
Weitere Voraussetzung der Steuerbefreiung ist, dass der Mitarbeiter die Beteiligung mindestens fünf Jahre behält. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber jährlich die Einhaltung der Behaltefrist durch Vorlage eines Depotauszuges nachzuweisen. Dieser Nachweis ist zum Lohnkonto zu nehmen. Auch ein vorzeitiger Verkauf der Beteiligung muss dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet werden. In diesem Fall wird die seinerzeit steuerfreie Zuwendung des Arbeitgebers als sonstiger Bezug nachversteuert. Dasselbe trifft zu, wenn dem Arbeitgeber bis zum 31. März jeden Jahres kein Depotauszug vorgelegt wird. Die Meldeverpflichtung und die Besteuerung entfallen jedoch, wenn die Übertragung bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgt.
Zudem muss die Beteiligung, die in Form von Wertpapieren besteht, bei einem inländischen Kreditinstitut hinterlegt werden. Alternativ können die Beteiligungen auch einem von Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung bestimmten Rechtsträger zur treuhändigen Verwaltung übertragen werden. Nicht zuletzt muss die Beteiligung am Unternehmen eine unmittelbare sein. Demnach entfällt die steuerliche Begünstigung, wenn der Mitarbeiter an einem Fonds beteiligt ist und dieser Fonds (wenn auch ausschließlich) eine Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers hält.
Schlussendlich ist wichtig zu erwähnen, dass der Freibetrag von € 3.000,- auch für die Sozialversicherung und die Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer) gilt. Wird der Freibetrag überschritten, ist der übersteigende Betrag der Mitarbeiterbeteiligung voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Sie haben noch Fragen? Unsere Experten Christoph Schmidl und Judith Schützinger unterstützen Sie gerne.