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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Behördlich angeordnete bzw. empfohlene Maßnahmen im Zusammenhang mit der rasanten Verbreitung des Coronavirus haben den Betriebsalltag der meisten Unternehmen zur Gänze verändert. Neben der Einführung von Kurzarbeit haben viele Unternehmen ihren Mitarbeitern ermöglicht, vom Home Office aus zu arbeiten, um das Risiko einer Ansteckung ihrer Mitarbeiter möglichst hintanzuhalten. Da in Österreich die nächste Staatsgrenze meist nicht fern liegt, kann die Ermöglichung von Home Office Tätigkeit bei ausländischen Wohnsitzen der Mitarbeiter sowohl für diese, als auch für den Arbeitgeber schnell unbedachte steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle ausgewählte potentielle Risiken aufzeigen.
Begründung von Betriebsstätten
Auch außerhalb formeller Mitarbeiter-Mobilitätsprogramme eines Unternehmens zeigt die Erfahrung, dass sich Mitarbeiter multinationaler Unternehmen mitunter als Reaktion auf bestimmte Ereignisse dazu entschließen, mit ihren Familien den Wohnort zu wechseln. Daneben gibt es in Österreich aufgrund der geographischen Lage für viele Mitarbeiter die Möglichkeit, einen Wohnsitz im Ausland beizubehalten, und trotzdem in Österreich tätig zu sein.
Die Tätigkeit eines Mitarbeiters in einem Land, in dem der Arbeitgeber bisher keine Niederlassung oder Betriebsstätte hatte, birgt für den Arbeitgeber oftmals das Risiko, dass durch die Tätigkeit des Mitarbeiters im Ausland eine Betriebsstätte im steuerlichen Sinne begründet wird.
Dabei kann unter Umständen auch das private Home Office eines Mitarbeiters als ‚feste örtliche Einrichtung‘ gesehen werden, die für den Arbeitgeber eine Betriebsstätte begründet. Dies würde für den Arbeitgeber zu einem beschränkten Besteuerungsrecht des ausländischen Staates führen hinsichtlich der Einkünfte, die diesem nunmehr als Betriebsstätte zu qualifizierenden Home Office zuzurechnen sind. Diesfalls wären im Ausland uU Steuererklärungen einzureichen und Körperschaftsteuer zu begleichen.
Weiters können auch Bau- und Montageausführungen eine Betriebsstätte im ertragsteuerlichen Sinn begründen, sofern sie eine gewisse Dauer überschreiten. Die Dauer unterscheidet sich je nach anwendbarem Doppelbesteuerungsabkommen, und beträgt für gewöhnlich zwischen sechs und 24 Monaten. Die Frist beginnt ab dem ersten Tätigwerden auf der Baustelle (mit Ausnahme der Anlieferung von Gegenständen), und endet im Normalfall mit der Übergabe der Anlage an den Kunden. Grundsätzlich unterbricht ein Baustopp wie etwa aufgrund der derzeitigen Corona-Maßnahmen die DBA-Fristen nicht. Viele Staaten haben jedoch aufgrund der gegenwärtigen Situation Erleichterungsmaßnahmen für steuerpflichtige Unternehmen getroffen. Wir empfehlen Ihnen daher gegebenenfalls die Abklärung mit den jeweiligen Finanzbehörden, ob aufgrund der derzeitigen Situation eine Fristenhemmung angenommen werden darf.
Besteuerung natürlicher Personen
Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht
In vielen Staaten wird aufgrund eines länger dauernden Aufenthalts die unbeschränkte Steuerpflicht begründet. So besteht etwa in Österreich die unbeschränkte Steuerpflicht nicht nur bei Vorliegen eines inländischen Wohnsitzes, sondern auch bei einem ‚gewöhnlichen Aufenthalt‘ in Österreich. Dieser wird jedenfalls bei einem mehr als sechs Monate dauernden Aufenthalt angenommen, wobei nach österreichischer Auffassung auch unfreiwillige Aufenthalte, etwa aufgrund von Quarantänemaßnahmen, Krankheit oder Ausreisebeschränkungen miteingerechnet werden. Die unbeschränkte Steuerpflicht begründet den grundsätzlichen Anspruch eines Staates, das Welteinkommen einer Person der Besteuerung zu unterwerfen. Doppelbesteuerungsabkommen können Besteuerungsrechte selbstverständlich abweichend zuteilen.
Besteuerungsrechte in Hinblick auf Entsendungen
Doppelbesteuerungsabkommen sehen bei Entsendungen regelmäßig einen Ausschluss des Besteuerungsrechts eines Staates vor, wenn Personen in einem Staat außerhalb ihres Ansässigkeitsstaates für mehr als 183 Tage innerhalb eines bestimmten Zeitraumes tätig werden, sie in diesem Staat keinen Arbeitgeber haben und dieser in dem Staat auch über keine Betriebsstätte verfügt, der sie zuzuordnen sind. Getroffene Maßnahmen im Zusammenhang mit der Coronakrise können nunmehr zu einer Veränderung der steuerlichen Beurteilung hinsichtlich der 183-Tage-Frist führen. Bei vorzeitigen Abbrüchen von Entsendungen können etwa geplante Überschreitungen der 183-Tage-Frist unterbleiben. Umgekehrt könnten Ausreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen dazu führen, dass uU außerplanmäßig eine Steuerpflicht aufgrund des Überschreitens der 183-Tage-Frist entsteht. In vielen Fällen wird eine neuerliche Beurteilung der steuerlichen Situation sinnvoll sein. Wir empfehlen jedenfalls die Führung eines Kalenders, aus dem die Aufenthalts- und Tätigkeitstage in den jeweiligen Ländern ersichtlich sind.
Grenzgänger
Vereinzelt hat Österreich mit seinen Nachbarländern (z.B. Deutschland) sog. Grenzgängerregelungen getroffen, die ausnahmsweise ein Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats vorsehen, obwohl betroffene Dienstnehmer im Nachbarstaat tätig werden. Ob ein vorübergehendes Verbleiben im Ansässigkeitsstaat (etwa bei Home Office Tätigkeit, oder bei temporären Betriebsunterbrechungen) sich auf die Anwendbarkeit der Grenzgängerregelungen auswirkt, ist derzeit noch unklar und muss erst mit den Behörden geklärt werden.
Sollten Sie Fragen zu den hier angesprochenen Themen haben, stehen unsere Experten Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Gerne eruieren wir für Sie bei Bedarf gemeinsam mit unseren internationalen Kollegen steuerliche Risiken sowie mögliche steuerliche Erleichterungen in diesen ungewöhnlichen und herausfordernden Zeiten.