-
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
-
Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
-
Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
-
Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
-
Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
-
Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
-
Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
-
International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
-
Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
-
Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
-
Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
-
Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
-
Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
-
Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
-
Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
-
Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
-
Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
-
Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
-
Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
-
Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
-
Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
-
Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
-
Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
-
Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
-
IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
-
Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
-
Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
-
Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
-
Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
-
Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
-
Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
-
International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
-
Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
-
Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Um die private Kaufkraft zu fördern und den Wirtschaftsstandort Österreich zu unterstützen, hat die österreichische Regierung das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 im Parlament eingebracht. Das Gesetz muss allerdings noch ratifiziert werden.
Hier finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Punkte des Konjunkurstärkungsgesetzes 2020:
Rückwirkende Lohn- und Einkommenssteuersenkung und Verlängerung des Höchststeuersatzes
Rückwirkende Lohn- und Einkommenssteuersenkung
Die erste Tarifstufe der Lohn-und Einkommenssteuer wird rückwirkend mit 01.01.2020 von 25% auf 20% gesenkt. Dadurch ergibt sich ein jährlicher Steuerspareffekt von bis zu EUR 350. Für Arbeitnehmer mit einem jährlichen steuerpflichtigen Einkommen von unter EUR 11.000 pro Jahr wird der Verkehrsabsetzbetrag von EUR 300 auf EUR 400 angehoben. Korrespondierend dazu wird der maximale SV-Bonus im Rahmen der SV-Rückerstattung ebenfalls auf EUR 400 angehoben.
Verlängerung des Höchststeuersatzes
Der Höchststeuersatz für Einkommen über EUR 1 Million von 55% (vormals 50%) wird bis 2025 verlängert.
Rückzug des Antrags auf Familienbonus
Zukünftig soll ein nachträglicher Verzicht auf den Familienbonus möglich sein. Ein Zurückziehen des Antrags kann bis zu fünf Jahre nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheides erfolgen, wodurch der Familienbonus zur Gänze vom anderen Anspruchsberechtigten beantragt werden kann. Dies soll erstmalig für Anträge ab 2019 gelten.
Der Rückzug des Antrags ist aus steuerlicher Sicht dann vorteilhaft, wenn sich der beantragte Familienbonus Plus bei einem Antragsteller aufgrund der geringen Höhe des Einkommens steuerlich nicht auswirkt und sich beim zweiten Antragsberechtigten steuerlich zur Gänze auswirken würde.
Jahressechstel-Sonderregelung für Kurzarbeit
Damit es nicht zu einer sogenannten Sechstel-Überschreitung kommt, wodurch Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld nicht mit einem ermäßigten Steuersatz von 6% versteuert werden, wird für Arbeitnehmer die im Jahr 2020 von der Kurzarbeit betroffen waren, eine Sonderregelung geschaffen. Ihr auf Basis der tatsächlichen Bezüge errechnetes Jahressechstel kann pauschal um 15% erhöht werden.
Flugabgabe
Für Abflüge ab dem 1. September 2020 wird eine Flugabgabe fällig, diese wird jedoch nicht erhoben, wenn das Flugticket vor dem 1. September erworben wurde. Die Flugabgabe beträgt EUR 30 pro Flugticket bei Kurzstreckenflügen, bei denen die Entfernung zwischen dem inländischen Abflughafen und dem Zielflugplatz weniger als 350 km beträgt, und EUR 12 für sonstige Flüge. Ziel ist es, insbesondere bei „Kürzeststrecken“ einen Lenkungseffekt zu ökologisch günstigeren Alternativen zum Flugverkehr herbeizuführen.
Degressive Abschreibung und beschleunigte Abschreibung für Gebäude
Degressive Abschreibung
Nach dem 30. Juni 2020 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter können nach einem unveränderlichen Prozentsatz von höchstens 30% abgeschrieben werden. Die dadurch entstehende Erhöhung der Absetzung für Abnutzung führt über eine Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage zu Liquiditätsvorteilen für Unternehmen, wodurch Investitionsentscheidungen positiv beeinflusst werden sollen. Ausgenommen von der degressiven Absetzung sind insbesondere Gebäude, Firmenwerte und Kraftfahrzeuge, wobei für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer (z.B.: Elektroautos) eine degressive Abschreibung ausdrücklich vorgenommen werden kann.
Beschleunigte Abschreibung für Gebäude
Allerdings wird für Gebäude eine gesonderte Form, nämlich eine beschleunigte lineare Abschreibung für Abnutzung, geschaffen. Gebäude, die nach dem 30. Juni angeschafft bzw. erbaut werden, können im ersten Jahr mit 4%, im 2. Jahr mit 3% und in den darauffolgenden Jahren jeweils mit 1,5% abgeschrieben werden. Die Abschreibungsdauer verkürzt sich dadurch um 3 Jahre.
Verlustrücktrag
Zeitlich befristet wird die Möglichkeit eines Verlustrücktrag geschaffen. Für diesen gelten dieselben Voraussetzungen wie für den Verlustvortrag. Ein Verlustbetrag von maximal EUR 5 Millionen kann sodann mit den Einkünften des Jahres 2019 ausgeglichen werden. Dazu ist eine Antragstellung, bezogen auf die Veranlagung 2019, notwendig. Kann der Verlustrücktrag nicht vollständig im Jahr 2019 genützt werden, soll auch für die Veranlagung 2018 ein Antrag ermöglicht werden. Der Verlustrücktrag soll auch in bereits rechtskräftig veranlagten Fällen ermöglicht werden. Um möglichst rasch die Liquidität verlustträchtiger Unternehmen zu stärken, soll eine Möglichkeit geschaffen werden, bereits vor Abschluss der Veranlagung des Jahres 2020 einen Verlustrücktrag in den Vorjahren zu berücksichtigen und damit die Rückzahlung bereits geleisteter Einkommen- und Körperschaftsteuer(voraus)zahlungen zu ermöglichen.
Weitere Informationen zum Verlustrücktrag finden Sie hier
Abgabenstundungen
Die aufgrund von Covid-19 von den Finanz- und Zollämtern gewährten Stundungen der Abgaben bis 1. Oktober 2020 werden bis zum 15. Jänner 2021 verlängert. Für diesen Zeitraum fallen keine Stundungszinsen an. Ab dem 16. Jänner 2021 betragen die Stundungszinsen 2%; ab 1. März 2,5%; ab 1. Mai 3%; ab 1. Juli 3,5%; ab 1. September 4% und ab 1. November 4,5%. Hinzu kommt der geltende Basiszinssatz pro Jahr.
Informationen zu Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge lesen Sie hier
Covid-19 Investitionsprämie
Die Covid-19 Investitionsprämie für Unternehmen wird keine steuerpflichtige Betriebseinnahme darstellen und zu keiner Aufwandskürzung führen.
Details zur Investitionsprämie finden Sie hier
Drei-Jahresverteilung für Gewinne aus der Landwirtschaft
Infolge des Klimawandels kommt es nachweisbar häufiger zu Extremsituationen wie unter anderem Dürre, Hitze, Starkregenereignissen und Stürmen. Um die Auswirkungen der dadurch bedingten Preisschwankungen von Agrarprodukten bei heimischen Landwirtschaftsbetrieben zu mindern, können diese ihre Gewinne zukünftig über 3 Jahre verteilen. Des Weiteren unterliegen sie erst ab einer Umsatzgrenze von EUR 700.000 anstatt wie bisher EUR 550.000 der Buchführungspflicht.
Finanzstrafverfahren
Ist die Anwesenheit der im Finanzstrafbeteiligten zur Aufrechterhaltung einer geordneten Finanzstrafrechtspflege nicht unbedingt erforderlich, können die Behörden nun auf technische Einrichtungen zur Ton- und Bildübertragung zurückgreifen.
Bei weiterführenden Fragen steht Ihnen unser Experte Christoph Schmidl gerne zur Verfügung.
Weitere Artikel und Hilfestellungen finden Sie in unserem Corona-Hub