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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
(Update: 21.09.2020) Verlängerung der gesenkten Mehrwertsteuer für Gastronomie, Tourismus und Kulturbereich angekündigt. Im Zuge der Verschärfung der Regeln in der Gastronomie und für private Feiern wurde angekündigt, dass auch der reduzierte Mehrwertsteuersatz von fünf Prozent für Gastronomie, Tourismus und Kulturbereich bis Ende 2021 verlängert werden soll.
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(Stand: 25. August 2020) Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat in einem-Auskunftsschreiben (GZ 2020-0.457.789 vom 20.07.2020) weitere Detailfragen zur befristeten Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 5% ab 1. Juli 2020 im Bereich der Gastronomie, Hotellerie, Kulturbranche bzw Publikationen beantwortet.
Ergänzend zu unserem Beitrag vom 1. Juli 2020, möchten wir daher auf ausgewählte Fragestellungen und deren umsatzsteuerliche Beurteilung durch das BMF hinweisen.
1. Tages- und Nächtigungsgelder
Bei Reisekosten für betrieblich veranlasste Reisen iSd § 13 UStG, die zwischen 1.7. und 31.12.2020 erfolgen, ist der Vorsteuerabzug aus Verpflegungs- und Nächtigungsaufwendungen unverändert mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10% vorzunehmen. Der Vorsteuerabzug wird daher nicht auf 5% herabgesetzt.
Beispiel 1:
Bei einem Tagessatz von EUR 26,40 (= Bruttobetrag) bei Inlandsreisen betragen die abziehbaren Vorsteuern EUR 2,40.
Beispiel 2:
Bei Aufwendungen für Nächtigungen (einschließlich Frühstück) ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten ist die abziehbare Vorsteuer iHv 10% aus dem einkommensteuerlich maßgeblichen Brutto-Pauschalbetrag von EUR 15 pro Nacht herauszurechnen. Der Unternehmer kann demnach weiterhin einen Vorsteuerabzug von EUR 1,36 pro Nacht in Abzug bringen.
2. Rechnungsaufteilung bei Beherbergung
Bei Übernachtungsgästen, die bis Ende Juni 2020 anreisen und erst nach dem 1. Juli 2020 abreisen, ist bei der Rechnungsstellung eine Aufteilung auf verschiedene Steuersätze vorzunehmen. Das bedeutet Übernachtungen bis zum 1. Juli sind mit 10% und ab dem 1. Juli mit 5% zu besteuern.
3. Automaten in Betriebskantinen
Werden Speisen und Getränke durch Automaten (die z.B. zusätzlich zur Ausspeisung in der Kantine und im Betrieb aufgestellt sind) verkauft, kommt der ermäßigte Steuersatz von 5% zur Anwendung, sofern es sich um warme Speisen (inkl. Salaten) oder offene Getränke (z.B. Kaffee, Tee) handelt. Der Verkauf handelsüblich verpackter Waren (z.B. verpackte Süßigkeiten, Getränke in PET-Flaschen) oder kalter Imbisse und Zwischenmahlzeiten fällt hingegen nicht unter die Begünstigung.
4. Lebensmittelhändler / Catering
Liefert ein Lebensmittelhändler (oder ein anderer Unternehmer) Speisen und Getränke, kommt der ermäßigte Steuersatz von 5% nicht zur Anwendung, wenn es sich hierbei um keine Zustellung von warmen Speisen (inkl. Salaten) und/oder offenen Getränken handelt. Erbringt ein Unternehmer dagegen ein umfangreicheres Dienstleistungspaket (Catering; z.B. Abgabe durch Köche oder Servicepersonal, Zurverfügungstellung von Platten, Geschirr, Besteck, Gläser, Tische, Sessel, etc.) liegt eine Tätigkeit vor, die mit der Verabreichung in einem Restaurant vergleichbar ist.
5. Alte Gewerbeberechtigungen
Maßgeblich für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes iHv 5% auf einen Umsatz ist, dass es sich um eine Verabreichung von Speisen und den Ausschank von Getränken iSd § 111 Abs 1 GewO 1994 handelt. Keine Voraussetzung ist, dass tatsächlich eine Gewerbeberechtigung nach § 111 GewO 1994 vorliegt. Die Ermäßigung gilt somit auch für die Verabreichung von Speisen und den Ausschank von Getränken iSd § 111 Abs 1 GewO 1994 von Unternehmern mit einer alten Gewerbeberechtigung (z.B. nach § 16 GewO 1859, § 189 GewO 1973, § 142 GewO 1994).
Sie haben noch Fragen? Unsere ExpertInnen Claudia Modarressy und Christian Weber unterstützen Sie gerne.