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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
In einigen Unternehmen ist es üblich, Gleitzeitvereinbarungen mit dem Kappen von Stunden über einem gewissen Ausmaß zu verbinden. Der Oberste Gerichtshof hat nun in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass Klauseln, die den Verfall oder das unbezahlte Streichen der nicht übertragbaren Zeitguthaben bei Ende der Gleitzeitperiode beinhalten, arbeitsrechtlich unzulässig sind.
Der OGH hat mit der Entscheidung 9 ObA 75/19y vom 30.10.2019 bestätigt, dass eine Klausel in einer Gleitzeitregelung, die ein Gleitzeitguthaben grundsätzlich für verfallen erklärt, soweit dieses über den in der Vereinbarung geregelten Saldo gelegen ist, sittenwidrig und somit nichtig ist.
Zugrundeliegender Sachverhalt
Im vorliegenden Fall sieht die strittige Klausel in der Gleitzeit-Betriebsvereinbarung vor, dass die nicht übertragbaren Gutstunden der Arbeitnehmer (d. h. Zeitguthaben über dem festgelegten Gleitzeitsaldo) am Ende der nächsten Gleitzeitperiode verfallen, sofern deren rechtzeitiger Verbrauch möglich und dem jeweiligen Mitarbeiter zumutbar gewesen ist. Gegen diese Kappungsklausel ging der Zentralbetriebsrat vor und bekam Recht.
Der OGH bestätigt nun die bereits früher ergangene Entscheidung des OLG Wien (9 Ra 1/19m), dass eine solche Klausel unzulässig ist. Dies liegt an der fehlenden Differenzierung in der Betriebsvereinbarung. Demnach sei darin zwingend zu unterscheiden, ob Zeitguthaben über dem Gleitzeitsaldo auf Arbeitsleistungen zurückzuführen sind, die dem Arbeitgeber vonseiten des Arbeitnehmers aufgedrängt wurden, oder ob das Zeitguthaben arbeitgeberseitig veranlasst oder zumindest entgegengenommen wurde. Die Betriebsvereinbarung normierte den Verfall von Zeitguthaben ohne Differenzierung nach der Zurechenbarkeit des Entstehens, was sittenwidrig ist.
Um der Gefahr eines Verfalls von Zeitguthaben bei undifferenzierter Vorgehensweise vorzubeugen, bestand für den Arbeitgeber die Pflicht dem Arbeitnehmer aufzutragen, keine weiteren Salden aufzubauen, wenn die Leistung dieser Stunden nicht erforderlich ist. Dieser Kontrollpflicht kam der Arbeitgeber nicht nach.
Anspruch auf Bezahlung von Überstunden
Hintergrund der OGH-Entscheidung ist, dass hinter jedem Zeitguthaben eine bereits geleistete Arbeitsstunde steht, die grundsätzlich auch entlohnt werden muss. Denn es entspricht dem Grundsatz im Arbeitsvertrag, dass die vom Arbeitnehmer erbrachte Leistung der Entgeltpflicht unterliegt, sofern nicht Unentgeltlichkeit vereinbart wurde. Soll eine Arbeitsstunde verfallen, so würde sie weder als geleistet gelten, noch einen Entlohnungsanspruch begründen.
Des Weiteren war in der strittigen Betriebsvereinbarung problematisch, dass nur „ausdrücklich angeordnete“ Arbeitsleistungen außerhalb der normalen Arbeitszeit als Überstunden gewertet wurden. In diesem Zusammenhang geleistete Arbeitsstunden wurden vom Arbeitgeber nicht vergütet. Der OGH erachtete diese Einschränkung von Überstunden als rechtswidrig.
Ein Anspruch auf Bezahlung von Überstunden besteht grundsätzlich nicht nur dann, wenn diese vom Arbeitgeber ausdrücklich oder konkludent angeordnet werden, sondern auch dann, wenn vom Arbeitgeber Arbeitsleistungen verlangt werden, die in der normalen Arbeitszeit nicht erledigt werden können. Letztlich kann die Verpflichtung zur Bezahlung auch vorliegen, wenn der Arbeitgeber zusätzliche Arbeitsleistung bloß duldet und entgegennimmt.
Die Aufforderung des Arbeitgebers, keine Überstunden zu leisten oder die Untersagung von solchen, ohne dass er gleichzeitig entlastende organisatorische Maßnahmen ergreift, befreien ihn nicht von der Leistung von Überstundenentgelten. Wenn die Erbringung der Überstundenleistung nach den obgenannten Grundsätzen erfolgt ist, gebührt dem Arbeitnehmer auch zwingend eine Überstundenabgeltung.
Fazit. Nur, wenn der Arbeitnehmer einer Weisung nicht nachkommt, Zeitguthaben rechtzeitig vor Ende der Gleitzeitperiode durch Zeitausgleich abzubauen, und die geleisteten Stunden auch nicht aufgrund der aufgetragenen Arbeitsmenge erforderlich waren, ist eine gesonderte Entgeltpflicht zu verneinen.
Für Arbeitgeber stellt sich nun die Problematik, ob bei Vorliegen solcher Kappungsklauseln rückwirkende Entlohnungsnachforderungen erhoben werden bzw. es aufgrund von Lohn- und Sozialdumpingverstößen zu Verwaltungsstrafen kommen kann, insofern man in der Vergangenheit solche Gutstunden für verfallen erklärt bzw. Überstunden nicht abgegolten hat.
Jedenfalls ist bei Vorliegen von Kappungsklauseln anzuraten, im Betrieb ein Frühwarnsystem einzurichten, welches betroffene Arbeitnehmer zeitnah über den Abbau von Zeitsalden informiert und die verstärkte Einbindung der Führungskräfte in die Überwachung derartiger, vom Verfall bedrohter Arbeitsstunden.
Sie haben noch Fragen zu Gleitzeitvereinbarungen? Unsere Payroll-Expertin Judith Schützinger unterstützt Sie gerne.