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Lohnsteuerliche Behandlung von Internetanschlüssen

Mag. Julia Saric-Bischof Mag. Julia Saric-Bischof

In Hinblick darauf, dass Mitarbeiter aktuell wieder verstärkt im Home-Office tätig sind, hat das BMF eine Information zur lohnsteuerlichen Behandlung von Internetanschlüssen im Home-Office bekanntgegeben.

Lässt ein Arbeitgeber in seinem Namen und auf seine Kosten am Wohnsitz des Arbeitnehmers einen Internetanschluss einrichten, den der Dienstnehmer auch fallweise privat nutzen darf, sieht das BMF folgende Fälle zur lohnsteuerlichen Behandlung dieser Internetanschlüsse vor:

  • Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen mobilen Internetzugang (z.B. mobiler Router) zur Verfügung, ist der Internetzugang in diesem Fall nicht als Sachbezug zu bewerten (analog zu LStR RZ 214/2002 und 214a/2002).
  • Müssen in der Wohnung des Dienstnehmers bauliche Maßnahmen (z.B. Glasfaserleitungssystem ziehen) vorgenommen werden oder wird ein stationäres Verteilungsgerät (Modem) am Wohnsitz integriert, so stellen die Renovierungskosten sowie monatlich laufend anfallende Kosten einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis (= Sachbezug) dar, sofern der Dienstgeber für diese Kosten aufkommt.
  • Übernimmt der Dienstgeber die Kosten der Internetgebühren am Wohnsitz des Dienstnehmers, oder wird dessen Internetanschluss sogar auf den Arbeitgeber umgemeldet, so ist dies ebenso ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis, und somit ein Sachbezug in der Lohnverrechnung anzusetzen.

Im Gegenzug stellt, bei Berücksichtigung der laufenden Kosten des Internetanschlusses als Sachbezug, der berufliche Anteil abzugsfähige Werbungskosten für den Arbeitnehmer dar.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere ExpertInnen Christoph Schmidl und Julia Saric-Bischof gerne zur Verfügung.