Wirtschaftsprüfung steigert die Verlässlichkeit Ihrer Unternehmensinformationen für alle Entscheidungsträger – es geht um Glaubwürdigkeit und Vertrauen. Dies...
Wirtschaftsprüfung steigert die Verlässlichkeit Ihrer Unternehmensinformationen. Es geht um Glaubwürdigkeit und Vertrauen. Dies gilt für die gesetzlich...
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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
Steuerliche und wirtschaftsrechtliche Fragen spielen bei jeder unternehmerischen Entscheidung eine wichtige Rolle – egal ob Sie im Inland oder im Ausland...
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
Im Bereich Advisory unterstützt Grant Thornton Austria seine Klient:innen mit umfassenden Beratungsleistungen, die in Zusammenhang mit Akquisitionen,...
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
Neben unseren Serivce-Lines - Audit, Tax, Accounting & Payroll und Advisory - bietet Grant Thornton Austria auch internationale Services an. Unsere...
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
Unsere Expertinnen und Experten betreuen in Österreich Unternehmen und Organisationen unterschiedlichster Branchen und Industrien. Durch unsere Expertise,...
Profitieren Sie von unserem Verständnis für die Herausforderungen in der Fracht- und Logistik Branche sowie unserem Know-How für Freie Berufe und die...
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Die Energie- und CleanTech-Märkte befinden sich im Umbruch. Wir helfen Ihnen, sich auf diese Veränderungen vorzubereiten, die neuen Herausforderungen zu...
Wir unterstützen Sie bei Herausforderungen im Finanzdienstleistungssektor und helfen Ihnen dabei Chancen auf Veränderung und Entwicklung wahrzunehmen und für...
In Österreich begleiten wir seit vielen Jahren eigentümergeführte Industrieunternehmen auf ihrem internationalen Wachstumskurs. Gerne unterstützen wir auch Sie...
In der Immobilien- und Baubranche ergeben sich eine Vielzahl an Möglichkeiten. Wir sind Ihr Partner, wenn es darum geht, diese Möglichkeiten zu erkunden und...
Wir verfügen über Expert:innen für gemeinnützige Organisationen in den Bereichen Steuern, Rechnungslegung und Beratung und bieten innovative Lösungen,...
Weltweit tendieren Regierungen zu einem schlankeren, betriebswirtschaftlich orientierten und aktiv tätigen öffentlichen Sektor. Wir von Grant Thornton sind...
Sobald ein Start-up wächst, sollte es sich zur Auslagerung von Aufgaben entscheiden, um sich auf die Kernkompetenz zu konzentrieren. Mithilfe...
Die Technologie- und Medienbranche befindet sich in einem rasanten Wandel. Wir arbeiten mit Ihnen an der Kapitalisierung Ihrer Möglichkeiten, besprechen die...
Österreichs Säule der Wirtschaft ergibt sich durch die Branchen der Hotellerie, Gastronomie, Tourismus, Freizeitwirtschaft. Während Sie sich auf den Erfolg...
Bereits im Jahr 2016 hat die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) die häufigsten Feststellungen bei der Durchführung von Impairment-Tests präsentiert. Ein Update zu den „Erfahrungen aus dem Enforcement“ gab es nun im Rahmen der „Forschungsinitiative Business Valuation, Accounting and Auditing“ an der Johannes-Kepler-Universität im Mai 2019.
Zwischenzeitlich wurden von der OePR 151 Wertminderungstests untersucht. Auch wenn die Fehlerfeststellungen zurückgegangen sind, waren von den 151 geprüften Impairment-Tests 23 (15%) fehlerbehaftet und in neun Fällen konnten keine ausreichenden Daten erhalten werden.
Die häufigsten Beanstandungen betrafen die Festlegung der Cash-Generating-Unit (CGU), die Planung der Cashflows und die Ermittlung des Abzinsungssatzes.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über typische Fehler in diesen Bereichen und Empfehlungen, wie sich diese vermeiden lassen.
Bildung der Cash-Generating-Unit (CGU) und Zuordnung des Firmenwertes
Typische Fehler:
- Mängel bei der Bestimmung der CGU, insbesondere die Einbeziehung von verzinslichem Fremdkapital
- Unsachliche Firmenwertzuordnung
Worauf zu achten ist:
- IAS 36 sieht für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen grundsätzlich eine Einzelbewertung vor. In der Regel ist aber die Bildung einer CGU erforderlich, da die meisten Vermögenswerte, jedenfalls Firmenwerte, ausschließlich in Verbindung mit anderen Cashflows generieren.
- Die CGU ist die kleinstmögliche Gruppe von eigenständig generierenden Cashflows und umfasst grundsätzlich nur die betriebsnotwendigen zahlungsmittelgenerierenden Vermögenswerte. Schulden sind nur dann der CGU zuzuordnen, wenn der erzielbare Betrag nicht ohne diese Schuld bestimmt werden kann. Dies betrifft vor allem Positionen des Working Capitals wie Lieferverbindlichkeiten oder Restrukturierungsverpflichtungen, nicht allerdings Finanzierungsverbindlichkeiten oder latente Steuern. Grundlage für die Festlegung der CGU ist nicht die Steuerung oder Überwachung durch das Management, sondern ausschließlich die Möglichkeit einer Gruppe von Vermögenswerten, von anderen weitgehend unabhängige Cashflows (Zuflüsse) zu generieren.
- Ist eine eindeutige Zuordnung des Firmenwertes zu einer CGU möglich, so wird er dieser zugerechnet. Ansonsten werden weitere CGUs zusammengefasst, die Synergien aus dem Unternehmenskauf ziehen, bis eine Zuordnung des Firmenwertes erreichbar ist, wobei die Zusammenfassung auf der niedrigsten Ebene erfolgt, auf der der Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird.
- Obergrenze ist die operative Geschäftssegmentebene im Sinne des IFRS 8. Die Zuordnung auf höherer Stufe führt in der Regel zur Kompensation positiver und negativer Wertentwicklungen und folglich eher zur Werthaltigkeit des Firmenwertes. Der Ermessensspielraum der Firmenwertzuordnung begrenzt sich allerdings dadurch, dass einerseits die Zuordnung des Firmenwertes ausschließlich jene CGUs umfasst, welche Synergien aus der zugrundeliegenden Transaktion ziehen und andererseits eine sachgerechte Zuordnung auf Ebene der internen Steuerung zu erfolgen hat. Zudem ist die einmal festgelegte Zuordnung fortzuführen.
Planung der Cashflows
Typische Fehler:
- Cashflow-Prognosen basieren nicht auf vertretbaren Annahmen
- Fehlendes Back-Testing bzw. fehlende Feedbackschleife zur Planung
- Einbeziehung der Effekte aus zukünftigen Umstrukturierungen oder Erweiterungsinvestitionen
- Fortschreibung ewige Rente, obwohl ein eingeschwungener Zustand im letzten Planungsjahr noch nicht erreicht ist
- Überrenditen in der Terminal-Value-Phase, keine ausreichende Thesaurierung
Worauf zu achten ist:
- Die Planung der Cashflows hat auf vernünftigen und vertretbaren Annahmen zu basieren (z.B. Mengenplanung unter Berücksichtigung der maximal verfügbaren Maschinenkapazität) und hat auf den jüngsten vom Management genehmigten Budgetplänen aufzubauen. Auch wenn die Planung stets subjektiv erfolgt, ist soweit wie möglich auf externe Einflussfaktoren wie etwa auf die Entwicklung der ökonomischen Rahmenbedingungen (z.B. Kapitalmarktdaten, Marktstudien) Bedacht zu nehmen. Letztlich ist die Entscheidung, ob eine verlässliche Planung vorliegt anhand von objektiven und nachvollziehbaren Kriterien zu bemessen.
- Im Rahmen des obligatorisch durchzuführenden Back-Testings werden die in der Folge realisierten Ist-Werte den vorherigen Prognosen gegenübergestellt. Differenzen sind nachzuverfolgen und die aktuelle Cashflow-Planung ist gegebenenfalls an die sich ergebenden Erkenntnisse anzupassen.
- Künftige Restrukturierungsmaßnahmen sind in der Planung nicht zu berücksichtigen. Besteht allerdings eine faktische Verpflichtung zum Stichtag, sind die Auszahlungen anzusetzen. Ebenfalls außer Ansatz bleiben zukünftige Erweiterungsinvestitionen, während Ersatzbeschaffungen einzubeziehen sind.
- IAS 36 sieht grundsätzlich ein Zwei-Phasen-Modell vor, bestehend aus einem Detailplanungszeitraum, welcher einen Horizont von fünf Jahren nicht überschreiten sollte, und einer Rentenphase (Terminal-Value-Phase). Die Fortschreibung des letzten Detailplanungsjahres für die anschließende Phase des Terminal Value kommt aber nur in Betracht, wenn ein eingeschwungener Zustand erreicht ist. Ist etwa das letzte Planungsjahr mit Sondereffekten behaftet oder besteht eine zyklische Geschäftstätigkeit, ist solange zu planen, bis die wesentlichen Werttreiber der CGU (Umsatzwachstum, Investitionen, Margen, Rentabilitätsniveau etc.) einen eingeschwungenen Gleichgewichtszustand erreicht haben.
- Im Terminal Value werden die finanziellen Überschüsse des sich im Gleichgewicht befindlichen letzten Detailplanungsjahres mit einer gleichbleibenden oder sinkenden Wachstumsrate fortgeschrieben. Steigende Wachstumsraten sind zu begründen – das nachhaltige Wachstum der Branche bzw. des relevanten Marktes wird in der Regel aufgrund der Markt- und Wettbewerbskräfte auf Dauer nicht zu übertreffen sein. Die im Detailplanungszeitraum noch erzielbaren Überrenditen ergeben sich aus Wettbewerbsvorteilen, welche das Unternehmen langfristig nicht aufrechterhalten kann, weswegen sich das Rentabilitätsniveau nach und nach dem Marktniveau, also der von den Marktteilnehmern geforderten Kapitalrendite (dem WACC) annähert (Konvergenz). Da Überrenditen in der Rentenphase nicht bestehen bleiben, muss der ausschüttbare Gewinn (Free Cashflow) gekürzt werden, wobei die Wiederveranlagung dieser thesaurierten Beträge zum Kapitalkostensatz erfolgt. Die OePR verweist auf die bereits im Fachgutachten KFS/BW1 geforderte Konsistenz von Renditeerwartung, Wachstumsrate und Thesaurierung. Eine ausreichende Thesaurierung konnte nur in 24% der untersuchten Impairment-Tests identifiziert werden. Die Höhe der (nicht begründbaren) Überrenditen in der Rentenphase lag im Schnitt bei 9%.
Ermittlung des Abzinsungssatzes (WACC)
Typische Fehler:
- Die Kapitalstruktur ist nicht von der Peer-Group abgeleitet
- Fehlerhaftes un- und relevern des Beta-Faktors
- Nichtberücksichtigung eines Inflationsdifferenzials und eines Länderrisikos
- Angabe eines Nach-Steuer-Zinssatzes
Worauf zu achten ist:
- Obwohl der Nutzungswert unternehmensspezifisch ist, werden die geplanten Cashflows mit marktüblichen Kapitalkosten abgezinst. Der Zinssatz soll die von Investoren geforderte Rendite einer alternativen Finanzinvestition abbilden. Die Gewichtung des WACC hat sich daher an der Kapitalstruktur zu Marktwerten der Peer-Group zu orientieren, da diese die Erwartungen einer beobachtbaren Vergleichsanlage wiederspiegelt.
- Der Betafaktor ist der Gradmesser für das Risiko und ebenfalls peer-group-spezifisch. Für die einzelnen (börsennotierten) Mitglieder der Peer-Group können auf Basis der Aktien- und Indexdaten Betafaktoren abgeleitet werden, welche allerdings die individuelle Verschuldung und Besteuerung des betrachteten Unternehmens reflektieren. Um zum verschuldeten Beta der Peer-Group zu gelangen, wird zunächst aus den sogenannten „Raw-Beta“ der Referenzunternehmen das unverschuldete Beta der Peer-Group abgleitet, welches in einem weiteren Rechenvorgang entsprechend der Kapitalstruktur der Peer-Group zum benötigten verschuldeten Beta transformiert wird.
- Der Abzinsungssatz nach IAS 36 hat die spezifischen Gegebenheiten des Landes zu berücksichtigen, in welchem die Cashflows generiert werden. Jedes Land weist individuelle Risiken in Bezug auf Währung, Politik und Marktsituation auf und diese schlagen sich auf die Renditeforderung der Kapitalgeber nieder. Entsprechend sind Zu- oder Abschläge für das Länderrisiko bzw. für den Inflationsunterschied zu berücksichtigen, falls keine Berücksichtigung im Cashflow erfolgte.
- IAS 36 verlangt ausdrücklich die Bestimmung des Nutzungswertes ohne den Einfluss von Steuern. Da in der Praxis nur Unternehmensrenditen nach Steuern beobachtbar sind, muss eine Umrechnung auf einen Vor-Steuer-Zinssatz erfolgen um den Erfordernissen von IAS 36, insbesondere hinsichtlich der Anhangsangaben, zu entsprechen. Die Umrechnung gelingt mit Hilfe eines Iterationsverfahrens. Da der Nutzungswert bei Verwendung eines Vor-Steuer-Zinssatzes gleich hoch ist wie bei einem Nach-Steuer-Zinssatz wird iterativ jener interne Zinsfuß bestimmt, bei welchem die Barwerte der Vor-Steuer-Cashflow dem Nutzungswert entsprechen. Bei diesem internen Zinsfuß handelt es sich um den geforderten Vor-Steuer-WACC.