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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Seit Beginn der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen auf Arbeiten im Homeoffice umgestellt. Dies wirft aus steuerlicher Sicht einige Fragen auf.
Üblicherweise wird unter dem Begriff "Homeoffice" verstanden, dass die berufliche Tätigkeit physisch außerhalb des Betriebes in der Regel vom privaten Wohnsitz aus unter Einsatz von IT (z.B. Notebook, VPN) erbracht wird. Arbeiten im Homeoffice bedeutet also Nutzung des privaten Arbeitszimmers und privater Wirtschaftsgüter.
Wann ist ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband steuerlich anerkannt?
Ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband liegt vor, wenn kein getrennter Zugang von außen für diesen Raum besteht. Der Raum selbst muss getrennt begehbar sein und darf nicht ein Durchgangszimmer, ein durch Trennwände abgegrenzter Bereich eines Raumes oder ein sonst privat genutzter Raum (z.B. Gästezimmer) sein.
Aufwendungen oder Ausgaben iZm einem Arbeitszimmer im Wohnungsverband unterliegen zunächst grundsätzlich dem Abzugsverbot gem. § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG. Ausgenommen, das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit.
Im Zweifel wird auf das Überwiegen der Tätigkeit im Homeoffice bezogen auf die konkrete Einkunftsquelle abgestellt. Fraglich ist, inwiefern dabei der zeitlichen Komponente Bedeutung zukommt. Ist bei der Beurteilung der überwiegenden Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer auf das Veranlagungsjahr abzustellen oder ist ein kürzerer Betrachtungszeitraum zulässig, wie z.B. auf die Anordnung des Arbeitgebers aufgrund der Covid-19 Schutzmaßnahmen? Die Judikatur ist hier nicht eindeutig, wobei gute Gründe dafür sprechen, einzelfallabhängig bei einer Änderung der Arbeitsumstände eine voneinander abgegrenzte Beurteilung und damit eine Aliquotierung vorzunehmen.
Zusätzlich muss das Arbeitszimmer nach Art der Tätigkeit für diese unbedingt notwendig und entsprechend genutzt und eingerichtet sein (z.B. gelten Ordinationsräume, Filmstudios und Kanzleiräume von vorneherein als abzugsfähig). Die temporäre Nutzung des Wohnzimmertisches für Homeofficetätigkeiten führt jedenfalls nicht zur Qualifikation als Arbeitszimmer.
Als steuerlich abzugsfähige Aufwendungen für ein Arbeitszimmer kommen insbesondere folgende anteiligen Kosten in Betracht:
- Anteilige Mietaufwendungen bzw AfA von den Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Eigenheimen/Eigentumswohnungen (Nutzungsdauer 67 Jahre; 1,5%)
- Anteilige Betriebskosten (Kanal- und Wassergebühren, Müllabfuhr, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausverwaltung, Strom- und Heizkosten, Haushaltversicherung)
- AfA für Einrichtungsgegenstände (Nutzungsdauer 10 Jahre)
- Finanzierungskosten
Nutzung von Wirtschaftsgütern im Homeoffice
Bei steuerlicher Anerkennung des Arbeitszimmers im Wohnungsverband gilt dies auch für typische Einrichtungsgegenstände wie Sessel, Schreibtisch, Regale, Vorhang oder Lampe. Sonst bleiben auch die beruflich genutzten Gegenstände steuerlich nicht abzugsfähig.
Davon zu unterscheiden sind die typischen Arbeitsmittel wie Computer, Computertisch, Kopierer, Drucker, Scanner, Bildschirm, Tastatur, Headset oder Handy. Diese sind aliquot steuerlich abzugsfähig, auch wenn sie sich im nicht abzugsfähigen Arbeitszimmer befinden. Die Verwaltungspraxis geht von einer 40%igen Privatnutzung eines stationären Computers im Haushalt aus. In Zeiten von Covid-19-Homeoffice wird eine niedrigere Privatnutzung angesetzt werden können.
Diese Kosten kommen in Betracht:
- Anschaffungskosten der typischen Arbeitsmittel entweder verteilt über die Nutzungsdauer (3-5 Jahre) oder bei Kosten unter € 800 im Jahr der Anschaffung als geringwertige Wirtschaftsgüter.
- Providergebühren, Leitungskosten, Internet und Telefongebühren aliquot der beruflichen Nutzung.
Sollte der Arbeitgeber Kostenersatz für die beruflich Nutzung von Handy, Grund- und Telefongebühren, Internetgebühren und Arbeitszimmer leisten, so ist dieser lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitnehmer kann Ausgaben – sofern sie nach den dargestellten Grundsätzen steuerlich abzugsfähig sind - im Rahmen der Werbungskosten geltend machen.
Sie haben noch Fragen? Unsere Experten Julia Saric-Bischof und Christoph Schmidl unterstützen Sie gerne.
Weitere Artikel und Hilfestellungen finden Sie in unserem Corona-Hub