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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Die österreichische Bundesregierung hat neue bzw. intensivierte Maßnahmen angekündigt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern und die Konjunktur anzukurbeln. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der vorgestellten steuerlichen Neuerungen. Die konkrete Ausgestaltung bzw. Gesetzwerdung bleibt allerdings noch abzuwarten.
Geplante Neuerungen in der Einkommensteuer
Im Türkis-Grünen Regierungsprogramm wurde Anfang des Jahres eine schrittweise Steuerentlastung für alle, beginnend ab 2021, angekündigt. Diese soll allem Anschein nach trotz der aktuellen Corona-Krise kommen - und zwar bereits früher, als gedacht. Vielerorts wurde nämlich vermutet, dass aufgrund der COVID-19-Hilfspakete der Regierung, die ein großes Loch ins Budget rissen, die Steuerentlastungen aufgeschoben werden würden. Schließlich wollen die Maßnahmen der Regierung auch gegenfinanziert werden. Doch offensichtlich steht das Ankurbeln der Konjunktur aktuell im Vordergrund der Regierungsarbeit.
-> Das Konjunkturstärkungsgesetz im Überblick
So hat Vizekanzler Werner Kogler bereits im April angekündigt, dass trotz der Corona-Krise an der Steuerentlastung, beginnend mit der Senkung der ersten Tarifstufe für Lohn- und Einkommensteuer (für jährliche Einkommen ab 11.000 €) von 25 % auf 20 % per 1.1.2021, festgehalten werden soll. Immerhin werden davon laut Kogler 4,8 Millionen Steuerzahler in Österreich profitieren, wovon ungefähr 1,4 Millionen Personen sogenannte Kleinverdiener sind.
Im Juni bestätigten schließlich Bundeskanzler Sebastian Kurz und Werner Kogler, bereits vor der Regierungsklausur zu weiteren Corona-Maßnahmen, dass der Eingangssteuersatz von 25 % auf 20 % bereits rückwirkend ab Jahresbeginn 2020 gesenkt werden soll. Eine entsprechende Gutschrift bereits versteuerter Gehälter soll spätestens im September erfolgen.
Weitere geplante Maßnahmen im Bereich der Einkommensteuer sind Einmalzahlungen von 450 € für jene Personen, die zwischen Juli und September 2020 mindestens 2 Monate lang arbeitslos gemeldet waren, sowie von 360 € pro Kind und Jahr für Bezieher der Familienbeihilfe. Beide Zahlungen sollen im September erfolgen. Schließlich sollen all jene, die unter 11.000 € pro Jahr verdienen und somit gar keine Einkommensteuer bezahlen, eine Einmalzahlung von bis zu 100 € – eine sogenannte „Negativsteuer“ – erhalten. Der ursprünglich bis 2020 befristete Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommensteile über 1 Mio. € soll um weitere 5 Jahre bis 2025 verlängert werden.
Schließlich ist die Einführung eines Verlustrücktrages für Verluste aus dem Jahr 2020 angedacht. Damit sollen jene Verluste, die in Corona-Zeiten erlitten wurden, mit Gewinnen aus dem Jahr 2019 und eventuell sogar auch 2018 verrechnet werden können. Die Folge ist eine (teilweise) Gutschrift von in 2019 bzw. 2018 gezahlten Ertragsteuern. Für eine rasche Gutschrift werden noch Lösungen erarbeitet.
Für sämtliche der geplanten Maßnahmen liegen jedoch noch keine Gesetzesentwürfe vor. Die konkrete Ausgestaltung bleibt daher abzuwarten.
Maßnahmen zur Förderung von Investitionen
Wie Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck bereits angekündigt hat, sollen Investitionen von Unternehmen, die zwischen 1.9.2020 und 28.2.2021 getätigt werden, mit einer Investitionsprämie von bis zu 14 % belohnt werden.
Laut Schramböck könnte es eine „Basisprämie“ von 7 % für Investitionen geben, wobei klimaschädliche Wirtschaftsgüter explizit ausgenommen werden sollen. Sofern in den besonders förderungswürdigen Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung, Life Sciences oder Gesundheitswesen investiert wird, könnte die Prämie auf bis zu 14 % steigen. Gerade in diesen zusätzlich geförderten Bereichen wird es interessant sein, wie die konkreten Definitionen und Abgrenzungen legistisch umgesetzt werden.
Außerdem sollen weitere Anreize durch eine degressive Abschreibung gesetzt werden. Diese ermöglicht (mit bestimmten Ausnahmen wie z.B. Gebäuden) eine vorgezogene Abschreibung von 30 % im ersten Jahr nach der Anschaffung. Dadurch wird die Steuerlast im Jahr der Anschaffung weiter gesenkt.
Schließlich soll der Wirtschaftsstandort Österreich zusätzlich durch die Einführung einer neuen Gesellschaftsform, der „Austrian Limited“, gestärkt werden. Ziel dieser Maßnahmen wird es sein, Gründungen zu erleichtern, indem geringeres Gründungskapital gefordert wird, wichtige Amtswege auch auf Englisch ermöglicht werden und eine Entbürokratisierung stattfindet.
Die konkrete Ausgestaltung dieser Maßnahmen steht noch in den Sternen, es gilt daher, die entsprechenden Gesetzesentwürfe abzuwarten. Fest steht offenbar, dass die Investitionsprämie bar ausbezahlt werden soll und unabhängig von der Unternehmensgröße gelten wird.
Verschiebung der Fristen für die Meldung steuerlicher Gestaltungen nach dem EU-Meldepflichtgesetz um 6 Monate in Aussicht gestellt
Die Pflicht zur Meldung gewisser grenzüberschreitender, steuerlicher Gestaltungen nach dem EU-Meldepflichtgesetzt sollte ursprünglich per 1.7.2020 in Kraft treten. Das entsprechende Gesetz sieht allerdings auch vor, sogenannte „Altfälle“ (die zwischen 25.6.2018 und 30.6.2020 umgesetzt wurden) bis 31.8.2020 zu melden. Österreich hat mit diesem Gesetz die entsprechenden Passagen der 6. EU-Amtshilfe-Richtlinie („DAC 6“) umgesetzt.
Nachdem die EU-Kommission aufgrund der Corona-Krise ursprünglich eine Fristverlängerung von 3 Monaten vorgeschlagen hat, diese aber als zu kurz abgelehnt wurde, berät der ECOFIN nun über eine Fristverlängerung für die ersten Meldeverpflichtungen von 6 Monaten. Dazu müsste die „DAC 6“ – Richtlinie entsprechend angepasst werden. Die finale Änderung der Richtlinie steht allerdings noch aus. Die müsste wohl bis Ende Juni 2020 erfolgen, damit eine zeitgerechte Anpassung in den nationalen Umsetzungsgesetzen der Mitgliedstaaten erfolgen kann.
Es bleibt zu hoffen, dass Österreich die Fristverlängerung auch tatsächlich in nationales Recht umsetzt. Es dürfte sich bei der Fristverlängerung nämlich nur um eine Option und nicht um einen verbindlich umzusetzenden Teil der „DAC 6“ handeln. Darüber hinaus ist fraglich, ob die entsprechende Anpassung des EU-Meldepflichtgesetzes noch vor der Sommerpause der Regierung durchgeführt werden kann. Solange also die Fristverlängerung nicht in nationales Recht gegossen ist, müssen sich Steuerpflichtigen daher darauf einstellen, dass Altfälle bereits bis 31.8.2020 und neue Fälle, beginnend ab 1.7.2020, binnen 30 Tagen ab Umsetzung oder Bereitstellung der Gestaltung zu melden sind.
Sie haben noch Fragen? Unsere Experten Werner Leiter und Matthias Jancura unterstützen Sie gerne.
Weitere Artikel und Hilfestellungen finden Sie in unserem Corona-Hub