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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Die COFAG-VO ist seit 9.4.2020 in Rechtskraft. Sie regelt die Garantien und Direktkredite zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen in Folge von COVID-19. Direktzuschüsse werden in einer gesonderten Verordnung, die in den nächsten Tagen vom BMF herausgegeben wird, geregelt.
Finanzielle Unterstützungsmaßnahmen
Folgende finanzielle Unterstützungsmaßnahmen stehen der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH zur Verfügung:
- Gewährung direkter Zuschüsse und rückzahlbarer Vorschüsse („Direktzuschüsse“);
- Übernahme von Haftungen (insbesondere Garantien) durch die COFAG für Verbindlichkeiten eines Unternehmens;
- Gewährung von Direktkrediten in Form von Überbrückungskrediten („Direktkredite“).
Der COFAG-Finanzierungsagentur hat das BMF diese Aufgaben übertragen. Die Organe der COFAG-Finanzierungsagentur sind im Rahmen der Umsetzung der Förderungsrichtlinien gemäß COFAG-VO weisungsfrei.
Begünstigte Unternehmen
Antragsteller müssen kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das Unternehmen hat seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich und
- das Unternehmen übt eine wesentliche operative Tätigkeit in Österreich aus.
Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen und Pensionskassen dürfen keinen Antrag für finanzielle Maßnahmen gemäß COFAG-VO stellen.
Antragsberechtigte Unternehmen dürfen keinen Antrag stellen, wenn sie sich am 31.12.2019 bereits in „Schwierigkeiten“ befanden. Ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (Definition laut Gruppenfreistellungs-VO der EU) definiert sich wie folgt:
- GmbH, AG und kapitalistische Personengesellschaft: Verlust von mehr als 50% des Grund- bzw. Stammkapitals (nach Verrechnung mit allfälligen Kapital- und Gewinnrücklagen) zum 31.12.2019. Ein allfälliges Agion gemäß § 229 UGB ist im Rahmen dieser Definition ebenfalls als Grund- bzw Stammkapital anzusehen. Unter einer kapitalistischen Personengesellschaft wird eine Gesellschaft verstanden, welche keine natürliche Person als unbeschränkt haftenden Gesellschafter ausweist.
- OG und nicht kapitalistische KG: Verlust von mehr als der Hälfte des Eigenkapitals. Eigenkapital bestimmt sich nach dem UGB (Eigenkapital nach AFRAC-Stellungnahme 18).
- Das Unternehmen darf sich nicht im Insolvenzverfahren (auch nicht in einem Sanierungsverfahren) befinden oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen.
- Das Unternehmen darf keine Rettungshilfe erhalten und den Kredit noch nicht zurückgezahlt haben oder die Garantie noch nicht erloschen sein bzw. immer noch einem Umstrukturierungsplan unterliegen.
- Unternehmen, welche keine KMU sind, dürfen in den letzten beiden Jahren (offensichtlich auf der Grundlage des jeweiligen Jahresabschlusses) darüber hinaus
- keinen buchwertbasierten Verschuldungsgrad von mehr als 7,5 (Fremdkapital dividiert durch Eigenkapital) und
- kein Zinsdeckungsverhältnis (EBITDA dividiert durch Zinsaufwendungen) von unter 1,0
aufweisen.
Nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten werden KMUs gesehen, die noch keine drei Jahre bestehen und solche in den sieben Jahren nach ihrem ersten kommerziellen Verkauf, die nach einer Due-Diligence-Prüfung durch den ausgewählten Finanzintermediär für Risikofinanzierungen in Frage kommen.
Verwendungszwecks der finanziellen Maßnahmen
Garantien und Direktkredite sollen insbesondere Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens, die auf Grund von Umsatzausfällen vom Unternehmen nicht selbst getragen werden können, decken. Umschuldungen (Rückführung bestehender Finanzierungen) sollen nicht erfasst sein. Davon ausgenommen sind einzelne vertraglich vereinbarte und fällige Kreditraten oder Zinszahlungen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des COVID-19 Gesetzes bestanden haben.
Ferner wird als weitere Voraussetzung für die Gewährung einer finanziellen Maßnahme verlangt, dass im Vorfeld der Unterstützung die Zahlungsverpflichtungen bestmöglich durch Maßnahmen des Unternehmens reduziert und / oder vermieden wurden. Beispielhaft werden folgende Maßnahmen angeführt:
- Reduktion Wareneinkauf auf ein erforderliches Mindestmaß
- Rückgriff auf verfügbare Liquiditätsreserven
- Erlöse aus rasch und ohne unverhältnismäßigen Verlust verwertbaren Vermögensgegenständen
- Inanspruchnahme nicht ausgenutzter Betriebsmittelkreditlinien
- Finanzielle Maßnahmen der wirtschaftlichen Eigentümer / Gesellschafter (z.B. Zuschüsse)
- Stundung von Zahlungsverpflichtungen (z.B. Mieten, Steuern, etc.)
- Inanspruchnahme der Kurzarbeit
- Versicherungen
Insbesondere folgende Zahlungsverpflichtungen sollen durch die Garantien / Direktkredite finanziert werden:
- Mieten
- Leasingentgelte
- einzelne Kreditraten und Zinszahlungen zu den bestehenden Fälligkeiten (nicht jedoch: Vorfälligkeit, Fälligstellung oder endfällige Kredite)
- Löhne und Gehälter
- Lohnnebenkosten
- Angemessene Unternehmerentlohnung
- Steuern, Abgaben und Gebühren
- Entgelte für betriebsnotwendige Dienstleistungen und Zahlungen für Waren zur Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit in einem erforderlichen Ausmaß
- Rückzahlung von Anzahlungen
- Versicherungsprämien für betriebsnotwendige Versicherungen
Bei der Gewährung von Garantien und / oder Direktkrediten ist darauf zu achten, dass das Unternehmen voraussichtlich in der Lage sein wird, die Mittel zur Deckung des Liquiditätsbedarfs im Rahmen eines normalen Geschäftsverlaufs in angemessener Zeit zurückzuführen. Sollte dies nicht der Fall sein, stehen Direktzuschüsse zur Verfügung. Die Voraussetzungen für solche Direktzuschüsse werden vom BMF noch erarbeitet.
Höhe und Laufzeit der finanziellen Maßnahmen
Die Höhe richtet sich nach den nicht gedeckten Zahlungsverpflichtungen vom 1. März 2020 bis zu 30. September 2020 (vorläufig genannter Betrachtungszeitraum). Der genaue Betrachtungszeitraum ist im Antrag zu konkretisieren, wobei auch ein längerer Betrachtungszeitraum möglich sein soll, wenn es die besonderen Verhältnisse des Unternehmens (z.B. Saisonalität des Geschäftsmodells, besonders intensive nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen einer Branche) erfordern. Auch eine spätere oder mehrmalige Verlängerung des Betrachtungszeitraums soll zulässig sein.
Die Höchstausmaß der finanziellen Maßnahmen richtet sich nach den Vorgaben der EU.
Die Laufzeit der gewährten Garantien / Direktkredite soll grundsätzlich dem individuellem Fall angepasst sein. Das Unternehmen soll grundsätzlich ab dem Zeitpunkt zurückzahlen bzw. ohne die Garantie auskommen, wenn es die Auswirkungen der COVID-19 Krise, die zu den Liquiditätsengpässen geführt haben, überwunden hat. Entsprechend den Vorgaben wäre eine Laufzeit von 5 Jahren und unter gewissen besonderen Umständen eine Laufzeit von maximal 10 Jahren zu vereinbaren.
Das Haftungsentgelt und die Zinsen richten sich nach den aktuellen Vorgaben der EU.
Auskunfts-und Einsichtsrechte
Der COFAG-Finanzierungsagentur stehen zur Prüfung der zweckgewidmeten Verwendung der finanziellen Maßnahmen ein jederzeitiges Auskunfts-, Buchprüfungs-, Betriebsprüfungs- und Einsichtsrecht gegenüber dem Antragsteller zu. Das Unternehmen muss sich darüber hinaus verpflichten, auf Verlangen sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Informationen zu erteilen, die erforderlich sind, um die zweckgewidmete Verwendung der finanziellen Mittel und die Rückführung zu prüfen.
Antragstellung
Die Antragstellung läuft über die Bank, die den zugrundeliegenden Kredit vergeben soll. Es werden standardisierte Antragsformulare zur Verfügung gestellt werden. Letztere sind bei der Bank einzureichen und werden je nach Zuständigkeit an die OeKB oder AWS eingereicht.
Der Antrag ist zu begründen, wobei insbesondere plausibel darzustellen und – soweit vorhanden – durch Unterlagen nachzuweisen ist:
- dass der Liquiditätsbedarf auf die durch COVID-19 verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen zurückzuführen ist;
- welche Zahlungsverpflichtungen und über welchen Betrachtungszeitraum gedeckt werden sollen;
- dass „angemessene Maßnahmen“ zur bestmöglichen Reduktion und / oder Vermeidung von Zahlungsverpflichtungen getroffen worden sind;
- welche weiteren öffentlichen Unterstützungen in Anspruch genommen worden sind.
Bestätigung des Antragstellers
Der Antragsteller hat insbesondere zu bestätigen, dass
- sich das Unternehmen am 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten befand und
- die beantragte Liquiditätsüberbrückung nicht schon durch anderweitige Unterstützungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit COVID-19 gedeckt wurden.
Je nach Größe des Unternehmens sind insbesondere folgende Unterlagen vorzulegen:
- Jahresabschlüsse bzw. Ergebnisrechnungen (allenfalls in Form von Steuererklärungen), aus denen sich die Ergebnisse des Unternehmens in den letzten beiden Geschäftsjahren ergeben;
- monatliche Saldenlisten oder eine kurzfristige Erfolgsrechnung für die letzten zwölf Monate;
- Informationen über sonstige öffentliche Unterstützungen.
Verpflichtungen des Antragstellers
Der Antragsteller (das Unternehmen) hat sich insbesondere zu verpflichten:
- die erhaltene Liquidität ausschließlich zur Deckung des im Antrag genannten Liquiditätsbedarfs für die Geschäftstätigkeit in Österreich einzusetzen;
- sämtliche zumutbaren Maßnahmen zum Erhalt der Arbeitsplätze zu setzen;
- die nicht rückzahlbaren Zuschüsse oder sonstigen Zahlungen zur Rückzahlung der erhaltenen finanziellen Maßnahmen zu verwenden;
- die in der COFAG-VO festgelegten Kontrollen zu ermöglichen;
- keine unangemessenen Entgelte, Entgeltsbestandteilen sowie Zuwendungen an die Inhaber des Unternehmens bzw. deren Organe, Angestellte und wesentliche Erfüllungsgehilfen zu leisten; insbesondere keine Boni für das laufende Geschäftsjahr an Vorstände oder Geschäftsführer, die über 50 Prozent der Boni des Vorjahres hinausgehen, zu leisten;
- die Entnahmen des Unternehmers bzw. die Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter während des Zeitraums der finanziellen Maßnahmen an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst zu gestalten, wobei
- keine Dividendenzahlungen und Entnahmen vom 16.3.2020 bis zum 31.3.2021 vorgenommen werden und
- eine maßvolle Dividenden- und Gewinnausschüttungspolitik für die verbleibende Laufzeit der finanziellen Maßnahmen zu beschließen;
- keine Auflösung von Rücklagen zur Erhöhung des Bilanzgewinns vorzunehmen ist;
- die Verwendung der aus der finanziellen Maßnahme erhaltenen Liquidität für
- Zahlung von Gewinnausschüttungen,
- zum Rückkauf eigener Aktien und
- zur Zahlung von Boni an Vorstände und Geschäftsführer
festgehalten wird;
- Umstände, die das Risiko der COFAG-Finanzierungsagentur wesentlich erhöhen, umgehend dieser mitzuteilen;
- die COFAG-Finanzierungsagentur vom Bankgeheimnis zu entbinden;
- datenschutzrechtliche Einwilligungen zu erteilen.
Antragsprüfung und Entscheidung
Der eingereichte Antrag wird von AWS, OeKB oder einem anderen Bevollmächtigten geprüft. Die Entscheidung über den Antrag verbleibt bei der COFAG-Finanzierungsagentur.
Garantien und / oder Direktkredite, die EUR 120 Mio übersteigen, bedürfen einer vertieften Prüfung und Beschlussfassung unter weiteren Kriterien (z.B. Standortgarantie, angemessene Beteiligung der Eigentümer, Fortbestandsanalyse des Unternehmens, dauerhafter Erhalt von Arbeitsplätzen, etc.).
Auf die Gewährung einer finanziellen Maßnahme besteht kein Rechtsanspruch!
Weitere Informationen zu den Corona-Hilfsmaßnahmen für Unternehmen finden Sie hier
Unsere Advisory – Teams (u.a. Transaction Services, Business Planning) unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und der Aufbereitung der umfangreichen Unterlagen und wirtschaftlichen Darstellungen (insbesondere des Liquiditätsbedarfs).
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Experten Werner Leiter und Gerda Leimer.