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Update Brexit

„Hard-Brexit“: Auswirkungen auf die Sozialversicherung

Bisher konnte auf europäischer Ebene noch keine Einigung über ein Austrittsabkommen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU und dem Vereinigten Königreich erzielt werden. Da die Politiker der britischen Parlamentsparteien auf ihren Standpunkten beharren und keinen Konsens finden, ist die Wahrscheinlichkeit für einen ungeordneten „Hard-Brexit“ am 31. Oktober 2019 sehr hoch. Dieser hätte zur Folge, dass das Vereinigte Königreich die EU ohne Austrittsabkommen verlassen würde.

Im Falle eines Hard-Brexits sind auch gravierende Änderungen im Bereich der Sozialversicherung zu erwarten. Davon wären alle Dienstnehmer und Dienstgeber betroffen, die einen Bezug zum Vereinigten Königreich haben. So könnte sich die bisher auf EU-Recht basierende Zuordnung zur Sozialversicherung Österreichs oder des Vereinigten Königreichs ändern oder sogar in beiden Staaten eine Sozialversicherungspflicht entstehen.

Das von den britischen und/oder österreichischen Sozialversicherungsträgern bei Entsendungen und mehrfacher Erwerbstätigkeit ausgestellte A1-Formular würde seine Gültigkeit verlieren und somit auch die darin getroffenen Zuordnungen zur Sozialversicherung Großbritanniens oder Österreichs.

Wie geht es weiter?

Es finden bereits intensive Verhandlungen zwischen den Behörden Österreichs und des Vereinigten Königreichs statt. Es wird versucht, die negativen Auswirkungen eines „Hard-Brexit“ für Dienstgeber und Dienstnehmer so gering wie möglich zu halten. Allerdings können Vereinbarungen zwischen Österreich und UK erst dann verbindlich festgelegt werden, wenn es tatsächlich zu einem „Hard-Brexit“ kommt. Es ist zu erwarten, dass die Entscheidungen auf europäischer Ebene erst kurz vor dem Austrittsdatum gefällt werden und die Auswirkungen im Einzelfall deshalb nur äußerst kurzfristig beurteilt werden können.

Was können Sie tun?

  • Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie Ihr Unternehmen und ihre betroffenen Mitarbeiter strategisch auf den Brexit vorbereiten können, kontaktieren Sie unsere Global Mobility Experten. 
  • Bei Fragen zur Sozialversicherung können Sie sich auch an den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger wenden. Die Auskünfte sind aber erst verbindlich, wenn die Brexit-Causa gelöst ist.
  • Verfolgen Sie die Berichte in den Medien aufmerksam.

Sie haben noch Fragen? Unser Global Mobility Experte Christoph Schmidl unterstützt Sie gerne.

Mehr zu Auslandseinsätzen von Mitarbeitern finden in diesem Beitrag.