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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Die EU möchte steuermindernden Praktiken internationaler Konzerne einen Riegel vorschieben. Ein Instrument gegen „potenziell aggressive grenzüberschreitende Steuermodelle“ soll die Meldepflicht sein. Auf nationaler Ebene wurde deshalb das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) geschaffen. Damit wird eine der Vorgaben der 6. EU-Amtshilferichtlinie („DAC 6“) in österreichisches Recht umgesetzt. Die Auswirkungen für die Praxis sind bedeutend.
Ziel des EU-MPfG ist es, gegen Steuervermeidung bzw.-hinterziehung vorzugehen. Konkret sollen marktfähige oder maßgeschneiderte grenzüberschreitende Gestaltungen dann meldepflichtig sein, wenn ein Risiko der Steuervermeidung, der Umgehung der Meldepflichten des Gemeinsamen Meldestandard-Gesetzes (GMSG) oder der Verhinderung der Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers besteht.
Voraussetzungen für eine Meldepflicht
Für eine Meldepflicht müssen jedenfalls zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine grenzüberschreitende Gestaltung
- Das Vorliegen von mindestens einer der im Folgenden vordefinierten Kategorien
Eine Gestaltung gilt bereits dann als grenzüberschreitend, wenn eine der beteiligten Personen bzw. Körperschaften in mehr als einem Staat ansässig ist oder wenn in einem anderen Land eine Geschäftstätigkeit ausgeführt wird (mit oder ohne Betriebsstätte).
Das EU-MPfG unterscheidet zwischen zwei Kategorien: Unbedingt meldepflichtige Gestaltungen und bedingt meldepflichtige Gestaltungen.
Unbedingt meldepflichtige Gestaltungen sind immer zu melden. Dazu gehören z. B. Gestaltungen, die zu doppelter Nichtbesteuerung oder zur Umgehung der Meldepflichten des GMSG führen könnten. Ebenso Gestaltungen, die in Zusammenhang mit einer intransparenten Kette an wirtschaftlichen oder rechtlichen Eigentümern stehen sowie gewisse Verrechnungspreisgestaltungen.
Bedingt meldepflichtige Gestaltungen sind nur dann meldepflichtig, wenn Sie mit einem Steuervorteil einhergehen. Darunter fallen z. B. Gestaltungen, die eine Vertraulichkeitsklausel oder eine potenziell aggressive Steuerplanung beinhalten oder bei denen der Intermediär Anspruch auf eine Vergütung hat, die in Zusammenhang mit einem Steuervorteil steht.
Wer ist meldepflichtig?
In Österreich wurden Intermediäre, die einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen, von der Meldepflicht ausgenommen. Dazu zählen Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater. Dadurch wird in der Regel der Unternehmer zum Meldepflichtigen.
Unternehmer sollten also bei grenzüberschreitenden Gestaltungen rechtzeitig klären, ob eine Meldepflicht vorliegt und wer die Meldung vornimmt, um Mehrfachmeldungen zu vermeiden.
Grundsätzlich ist für eine Meldung der amtliche Vordruck zu verwenden. Die EU wird ein Zentralverzeichnis errichten, auf das die von einer Gestaltung betroffenen Mitgliedstaaten Zugriff haben.
Finanzstrafverfahren vermeiden
Mit der Kategorie der unbedingt meldepflichtigen Gestaltungen sind also auch nicht-aggressive grenzüberschreitende Transaktionen meldepflichtig. Der bürokratische Aufwand, vor allem auf Seiten der Finanzverwaltung, wird wohl enorme Ausmaße erreichen. Die Meldung bei potenziell finanzstrafrechtlich relevanten Sachverhalten gilt per se noch nicht als Selbstanzeige. Es ist daher künftig zu überlegen, inwieweit gleichzeitig mit der Meldung eine Offenlegung vorzunehmen ist, um möglichen Finanzstrafverfahren den Wind aus den Segeln zu nehmen. Bei Verletzung der Meldepflicht sind Strafen bis zu 50.000 Euro vorgesehen.
Rückwirkende Gültigkeit
Das Gesetz tritt mit 1.7.2020 in Kraft. Es erfasst jedoch auch rückwirkend sämtliche Gestaltungen, die seit 25.6.2018 umgesetzt wurden. Diese werden bis 31.8.2020 zu melden sein. Ob sich aufgrund der aktuellen innenpolitischen Entwicklungen der Gesetzestext bis zur tatsächlichen Kundmachung noch ändert, bleibt abzuwarten.
Der Steuertipp ist im Industriemagazin, Ausgabe September 2019 erschienen.
Sie haben noch Fragen? Unsere Experten Werner Leiter und Elisabeth Ludwig unterstützen Sie gerne.