-
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
-
Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
-
Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
-
Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
-
Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
-
Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
-
Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
-
International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
-
Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
-
Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
-
Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
-
Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
-
Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
-
Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
-
Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
-
Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
-
Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
-
Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
-
Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
-
Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
-
Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
-
Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
-
Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
-
Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
-
IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
-
Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
-
Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
-
Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
-
Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
-
Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
-
Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
-
International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
-
Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
-
Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Bisher konnte man nur zu einigen wenigen definierten Rechtsfragen im Zusammenhang mit geplanten Gestaltungen bindende Auskünfte vom Finanzamt erlangen. Mit Jahresbeginn wurde der Anwendungsbereich des Auskunftsbescheides um die Themen Internationales Steuerrecht und das Vorliegen von Missbrauch ausgeweitet. Außerdem tritt eine Ausdehnung auf Fragen in Zusammenhang mit dem Umsatzsteuerrecht Anfang 2020 in Kraft. Finanzämter sollen Auskunftsbescheide „tunlichst“ innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung erlassen. Für die mit einem Auskunftsbescheid einhergehende Rechtssicherheit werden Verwaltungskosten eingehoben.
Hier finden Sie einen Überblick über die Neuerungen:
Zweck eines Auskunftsbescheids nach § 118 Bundesabgabenordnung („Advanced Ruling“) ist es, die steuerlichen Konsequenzen eines Sachverhalts im Voraus bindend feststellen zu lassen. Der angefragte Sachverhalt darf dabei noch nicht verwirklicht worden sein. Außerdem muss ein besonderes Interesse an der Feststellung bestehen, z.B. wenn hohe Summen involviert sind.
Steuerpflichtige natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften sowie Gründer noch nicht existierender Gesellschaften sind berechtigt, den schriftlichen Antrag zu stellen. In diesem ist der noch nicht verwirklichte Sachverhalt darzustellen. Die sich ergebenden Rechtsfragen sind auszuführen und das besondere Interesse auf Erteilung des Auskunftsbescheides ist darzulegen.
Der Steuerpflichtige hat einen Rechtsanspruch darauf, dass die Abgabenbehörde der steuerlichen Beurteilung des Auskunftsbescheids folgt, sofern der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt nicht oder nur unwesentlich von jenem im Antrag abweicht. Für Auskunftsbescheide ist ein Verwaltungskostenbeitrag zu leisten. Dieser beträgt in Abhängigkeit der Umsatzerlöse der anfragenden Person EUR 1.500 - EUR 20.000.
In der bisherigen Praxis waren lange Wartezeiten für Auskunftsbescheide die Regel. Um dem entgegenzuwirken, sieht das JStG 2018 eine abschließende Bearbeitung „tunlichst“ innerhalb von zwei Monaten vor. Allerdings ist das Finanzamt durch diese Formulierung im Gesetz nicht zwingend an diese Frist gebunden. Es bleibt daher abzuwarten, ob sich die Wartezeiten tatsächlich verkürzen. Es empfiehlt sich, die Anfragen detailliert zu stellen und am besten gleich eine begründete Lösung aus Sicht des Steuerpflichtigen vorzuschlagen, um eine zeiteffiziente Bearbeitung durch das Finanzamt sicherzustellen.
Ausweitung der Anwendungsbereiche
Ursprünglich gab es eine Einschränkung auf Rechtsfragen in Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen sowie internationalen Verrechnungspreisen. Seit Jänner 2019 können nun auch Auskunftsbescheide in Zusammenhang mit dem Vorliegen von Missbrauch – einen im Zeitalter von BEPS („Base Erosion and Profit Shifting“) immer bedeutenderen Bereich – erlassen werden. Der Bereich des internationalen Steuerrechts ist nunmehr nicht mehr nur auf Verrechnungspreisfragen beschränkt, sondern umfasst vom Wortlaut her sämtliche damit zusammenhängenden Thematiken. Ab 2020 werden darüber hinaus auch Auskunftsbescheide zur Umsatzsteuer möglich sein.
Die Ausweitung der Anwendungsbereiche für den Auskunftsbescheid ist zu begrüßen und ermöglicht es Steuerpflichtigen, Rechtssicherheit bei komplexen Sachverhalte mit potentiell erheblicher Steuerbelastung zu erlangen. In Konzernstrukturen ergeben sich häufig Fragen des internationalen Steuerrechts oder die Gefahr der Qualifikation einer Gestaltung als missbräuchlich. Darüber hinaus betreffen viele, wenn nicht sogar die meisten Fragen in der Beraterpraxis, die Umsatzsteuer. Je nach Höhe des finanziellen Risikos ist daher die Abklärung im Vorfeld mittels Auskunftsbescheid für alle Seiten vorteilhaft.
Fazit: Es bleibt abzuwarten, ob es die Finanzämter schaffen, die angestrebten kürzeren Bearbeitungszeiten einzuhalten. Denkbar wäre auch, dass aufgrund des dem Wortlaut nach weit gefassten Anwendungsbereichs andere Kriterien wie das berechtigte Interesse auf Erteilung des Auskunftsbescheids enger auslegen wird. Eine Antragsflut aufgrund der prinzipiell deutlich erweiterten Anwendungsmöglichkeiten erscheint nämlich ansonsten nicht ausgeschlossen.
Der Steuertipp ist im Industriemagazin, Ausgabe November 2019, erschienen.
Sie haben noch Fragen? Unsere Experten Werner Leiter und Elisabeth Ludwig unterstützen Sie gerne.