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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Beim grenzüberschreitenden Personaleinsatz sind in Österreich eine Fülle an Melde- und Bereithaltepflichten des Arbeitgebers zu beachten. Die Nichteinhaltung wird mit drakonischen Geldstrafen geahndet. Mit großer Spannung wurde das kürzlich erschienene Urteil des Europäischen Gerichtshof erwartet, das zu einem Anpassungsbedarf der strengen Regelungen führen wird.
Im kürzlich erschienenen Erkenntnis (Rs C-64/18) hat der Gerichtshof festgestellt, dass die exorbitanten verhängten Geldstrafen gegen die vier Vorstände des Maschinenbauers Andritz gegen die Dienstleistungsfreiheit iSd Art 56 AEUV, und somit gegen Unionsrecht verstoßen.
Im Ausgangsfall beauftragte der Maschinenbauer Andritz das kroatische Unternehmen Brodmont als Subauftragnehmer mit Sanierungsarbeiten an einem zerstörten Laugenkessel der Zellstoff Pöls AG in Österreich. Hierfür waren auf der betreffenden Baustelle 217 ausländische Arbeitskräfte im Einsatz. Im Zuge von Baustellenkontrollen durch die Finanzpolizei verhängte die zuständige Bezirkshauptmannschaft Verwaltungsstrafen von je rund fünf Millionen Euro über alle vier Vorstandsmitglieder.
Nach Ansicht der Behörde lag nämlich keine Arbeitnehmerentsendung vor, sondern eine grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung. Andritz hätte daher sowohl die Lohnunterlagen der in Österreich beschäftigten Arbeitskräfte bereithalten müssen als auch für die Einholung von Beschäftigungsbewilligungen der 200 kroatischen, serbischen und bosnischen Arbeitskräfte sorgen müssen.
Demzufolge verhängte die Behörde auf Basis des im Verwaltungsstrafverfahrens geltenden Kumulationsprinzip die Geldstrafe pro Verstoß und Arbeitnehmer. Hinzu kommt, dass nach österreichischem Verwaltungsstrafrecht bei einer erfolglosen Beschwerde gegen den Strafbescheid zwingend ein Verfahrenskostenbeitrag von 20 Prozent der verhängten Geldstrafe zu leisten ist.
Nach Zweifel des Landesverwaltungsgericht Steiermark über die Vereinbarkeit dieser Bestimmungen mit dem Unionsrecht landete der Fall schließlich vor dem EuGH.
Nach ständiger Rechtsprechung des EuGHs müssen nationalen Bestimmungen, die eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit zur Folge haben, durch zwingende Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein und für die Erreichung dieser Ziele geeignet und verhältnismäßig sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Härte der verhängten Sanktion der Schwere des mit ihr geahndeten Verstoßes entsprechen muss.
Angemerkt sei, dass die österreichischen Behörden bei keinem Arbeitnehmer eine Unterentlohnung feststellten konnten. Nach Ansicht des EuGHs gehen die österreichischen Bestimmungen über die Grenzen dessen hinaus, was zur Gewährleistung der Einhaltung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen in Bezug auf die Einholung verwaltungsbehördlicher Genehmigungen erforderlich ist.
Als problematisch erachtete der EuGH in diesem Zusammenhang, dass laut LSD-BG zu verhängende Geldstrafen
- gesetzliche Untergrenzen nicht unterschreiten dürfen,
- diese kumulativ für jeden betreffenden Arbeitnehmer und ohne betragliche Beschränkung verhängt werden,
- dass bei einer erfolglosen Beschwerde ein Verfahrenskostenbeitrag in Höhe von 20% der verhängten Strafe hinzutritt und
- dass für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafen hohe Ersatzfreiheitsstrafen angedroht werden können.
Im Ergebnis führt das Urteil neben der Aufhebung des Strafbescheides gegen die Andritz-Vorstände auch dazu, dass bei Verstößen gegen die Aufbewahrungs- und Meldepflichten nach dem LSD-BG von den Behörden künftig Strafen im bisherigen Ausmaß nicht mehr möglich sein werden.
Darüber hinaus ist fraglich, ob die vom EuGH aufgestellten Grundsätze auch für die Bestrafung von Unterentlohnung gelten.
Aufgrund des Erkenntnis des EuGHs ist der österreichische Gesetzgeber jedenfalls gefordert, eine europarechtskonforme Ausgestaltung der angedrohten Sanktionen hinsichtlich der Melde- und Aufbewahrungsverpflichtungen vorzunehmen.
Festzuhalten ist jedoch, dass die im LSD-BG normierten Pflichten weiterhin aufrecht sind und es daher jedenfalls zu empfehlen ist diese auch weiterhin einzuhalten (z.B. keine Unterentlohnung und Bereithaltung von Lohnunterlagen…).
Sie haben noch Fragen? Unser Global Mobility Experte Christoph Schmidl unterstützt Sie gerne.