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WiEReG: faktische Verlängerung der Meldefrist

Mit Informationsschreiben vom 14. Mai 2018 hat das Bundesministerium für Finanzen bekanntgegeben, dass das Ende der Meldefrist für die erstmaligen Meldungen der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Privatstiftungen und sonstigen juristischen Personen mit Sitz in Österreich an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer von ursprünglich 1. Juni 2018 de facto bis 15. August 2018 verlängert wird (siehe dazu unseren Blog vom 20.03.2018 ).

Die Abgabe der erstmaligen Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer nach dem 1. Juni 2018 bis zum 15. August 2018 wird daher zu keiner finanzstrafrechtlichen Vorwerfbarkeit führen. Aufgrund der Fristverlängerung wird auch der Beginn des ersten Laufs des automatisationsunterstützen Zwangsstrafenverfahrens für unterlassene oder nicht vollständige Meldungen der wirtschaftlichen Eigentümer auf den 16. August 2018 verschoben.

 

Für Fragen steht Ihnen Mag. Richard Prendinger oder ihr/e Ansprechpartner/in sehr gerne zur Verfügung.


 

Mag. Richard Prendinger | Manager Private Wealth

T (direct) +43 1 26262 55

E richard.prendinger@at.gt.com