-
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
-
Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
-
Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
-
Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
-
Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
-
Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
-
Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
-
International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
-
Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
-
Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
-
Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
-
Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
-
Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
-
Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
-
Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
-
Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
-
Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
-
Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
-
Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
-
Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
-
Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
-
Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
-
Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
-
Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
-
IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
-
Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
-
Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
-
Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
-
Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
-
Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
-
Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
-
International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
-
Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
-
Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Am 21. April 2017 wurde der Begutachtungsentwurf für das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) veröffentlicht. Dieses Register soll einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung leisten.
Wir verweisen für die allgemeinen Erläuterungen auf unseren Blog vom 3. Mai 2017.
Das WiEReG sieht spezielle Bestimmungen u.a. für folgende Rechtsträger vor:
- Privatstiftungen gemäß Privatstiftungsgesetz
- Stiftungen und Fonds gemäß Bundes-Stiftungs-und Fondsgesetz 2015
- aufgrund eines Landesgesetzes eingerichtete Stiftungen und Fonds, sofern die Anwendung dieses Bundesgesetzes landesgesetzlich vorgesehen ist
- Trusts, wenn sie vom Inland aus verwaltet werden
- trustähnliche Vereinbarungen, das sind andere Vereinbarungen (Treuhandschaft, Fiducie, Fideicomiso), sofern diese in Funktion und Struktur mit einem Trust vergleichbar sind und vom Inland aus verwaltet werden.
Privatstiftung gemäß Privatstiftungsgesetz
Bei Privatstiftungen gemäß Privatstiftungsgesetz gehört folgender Personenkreis zu den wirtschaftlichen Eigentümern:
- die Stifter
- die Begünstigten, die Gruppe von Personen, aus der aufgrund einer gesonderten Feststellung (§ 5 PSG) die Begünstigten ausgewählt werden (Begünstigtenkreis) — erhalten Personen aus dieser Gruppe Zuwendungen der Privatstiftung, deren Wert EUR 1.000 übersteigt, dann gelten sie in dem betreffenden Kalenderjahr als Begünstigte —
- die Mitglieder des Stiftungsvorstands.
Die Gruppe der Personen ist abstrakt zu bezeichnen, z.B. alle Nachkommen in gerader Linie einer bestimmten Person. Wenn eine Person aus dieser Gruppe gemäß § 5 PSG als Begünstigter festgestellt wird, dann gilt diese Person als Begünstigter und ist gesondert zu melden. Wenn eine Person aus dieser Gruppe bloß eine einmalige Zuwendung der Privatstiftung erhält, so ist diese für das betreffende Kalenderjahr als Begünstigter zu melden.
Der Begriff des Begünstigten soll alle Begünstigten umfassen und bestimmt sich nach dem PSG.
Wenn eine der oben genannten Funktionen von einer juristischen Person wahrgenommen wird, dann sind der oder die wirtschaftlichen Eigentümer dieser juristischen Person zu ermitteln, sodass auch immer die natürlichen Personen als wirtschaftliche Eigentümer erfasst werden, die die Privatstiftung letztlich kontrollieren.
Trust
Für die Zwecke dieses Bundesgesetzes wird eine Definition des Begriffs Trust eingeführt:
Ein Trust ist die von einer Person (dem Begründer) durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder durch letztwillige Verfügung geschaffene Rechtsbeziehung, bei der Vermögen zugunsten eines Begünstigten oder für einen bestimmten Zweck der Aufsicht eines Trustees unterstellt wird, wobei der Trust selbst auch rechtsfähig sein kann.
Die Einführung der Definition war erforderlich, da Österreich das Haager Trust-Übereinkommen nicht ratifiziert hat und die Verweisungsnormen des Übereinkommens auch nicht in das österreichische internationale Privatrecht übernommen wurden.
Bei Trusts, wenn sie vom Inland aus verwaltet werden sowie trustähnliche Vereinbarungen (das sind andere Vereinbarungen wie Treuhandschaft, Fiducie, Fideicomiso), sofern diese in Funktion und Struktur mit einem Trust vergleichbar sind und vom Inland aus verwaltet werden, gehört folgender Personenkreis zu den wirtschaftlichen Eigentümern:
- der Settlor/Trustor
- die Trustees
- der Protektor, sofern vorhanden
- die Begünstigten oder — sofern die Einzelpersonen, die Begünstigte der Rechtsvereinbarung oder juristischen Person sind, noch bestimmt werden müssen — die Gruppe von Personen, in deren Interesse die Rechtsvereinbarung oder die juristische Person in erster Linie errichtet oder betrieben wird; erhalten Personen aus dieser Gruppe Zuwendungen von dem Trust, dann gelten sie in dem betreffenden Kalenderjahr als Begünstigte
- jede sonstige natürliche Person, die den Trust durch direkte oder indirekte Eigentumsrechte oder auf andere Weise letztlich kontrolliert.
Eine Verwaltung im Inland liegt insbesondere dann vor, wenn der mit einem Trustee vergleichbare Gewalthaber (Treuhänder) seinen Wohnsitz im Inland hat.
Treuhandschaft - trustähnliche Vereinbarungen
Gemäß den Erläuterungen stellt eine Treuhandschaft typischerweise keine Rechtsvereinbarung dar, die in ihrer Struktur und Funktion einem Trust ähnelt.
Bei der Treuhandschaft werden Rechtsbeziehungen zwischen dem Treugeber und dem Treuhänder geschaffen und es wird grundsätzlich keine Verwaltung des Vermögens zugunsten eines Dritten vorgesehen. Das wirtschaftliche Eigentum soll gerade beim Treugeber verbleiben. Die Treuhandschaft dient üblicherweise anderen Zwecken etwa zur Abwicklung eines Liegenschaftsverkaufs, zum Schutz der Interessen des Treuhänders bei der Sicherungstreuhand oder zur Verwaltung von Immobilien.
Wenn eine Treuhandschaft hingegen so ausgestaltet ist, dass sie eine Verwaltung zugunsten einer von dem Treugeber verschiedenen Person (Begünstigter) vorsieht, dann ist jedenfalls zu prüfen, ob sie in Funktion und Struktur mit einem Trust vergleichbar ist und somit als trustähnliche Rechtsvereinbarung zu subsumieren ist.
Autor:
Mag. Richard Prendinger
Steuerberater, Manager Private Wealth
richard.prendinger@at.gt.com