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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Am 21. April 2017 wurde der Begutachtungsentwurf für das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) veröffentlicht. Das Gesetz schafft ein Register, in das die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts einzutragen sind. Dieses wirtschaftliche Eigentümer Register basiert auf Artikel 30 und 31 der EU-Richtlinie 2015/849 und soll einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung leisten.
Die wichtigsten Fakten des neuen Gesetzes haben wir für Sie zusammengefasst:
Wer fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich des WiEReG?
Von der Pflicht zur Eintragung der wirtschaftlichen Eigentümer in das Register sind juristische Personen (Rechtsträger) mit Sitz in Österreich betroffen.
Als direkte/indirekte wirtschaftlicher Eigentümer werden jene natürlichen Personen bezeichnet, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger letztlich steht. Bei der Umsetzung der Richtlinie wurde die Definition des wirtschaftlichen Eigentümers im Rahmen des Umsetzungsspielraumes präzisiert und ergänzt.
Das sind insbesondere bei Gesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und Vereinen:
1. alle natürlichen Personen, die direkt oder indirekt einen ausreichenden Anteil von Aktien oder Stimmrechten (einschließlich in Form von Inhaberaktien) halten, ausreichend an der Gesellschaft beteiligt sind (einschließlich in Form eines Geschäfts- oder Kapitalanteils) oder die Kontrolle auf die Geschäftsführung der Gesellschaft ausüben:
- Direkter wirtschaftlicher Eigentümer: als Hinweis auf ein direktes wirtschaftliches Eigentum gilt es, wenn eine natürliche Person einen Aktienanteil von 25% zuzüglich einer Aktie oder eine Beteiligung von mehr als 25% an der Gesellschaft hält.
- Indirekter wirtschaftlicher Eigentümer: als Hinweis auf ein indirektes wirtschaftliches Eigentum gilt es, wenn ein Rechtsträger einen Aktienanteil von 25% zuzüglich einer Aktie oder eine Beteiligung von mehr als 25% an der Gesellschaft hält. Übt eine natürliche Person direkt oder indirekt Kontrolle auf diesen Rechtsträger aus, so ist diese indirekter wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaft.
2. die natürlichen Personen, die der obersten Führungsebene der Gesellschaft angehören, wenn nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten und sofern keine Verdachtsmomente vorliegen, keine Person nach den Bestimmungen gemäß Punkt 1 ermittelt werden kann, oder wenn nicht zweifelsfrei feststeht, dass es sich bei den ermittelten Personen um die wirtschaftlichen Eigentümer handelt:
- bei offen Gesellschaften und Kommanditgesellschaften mit ausschließlich natürlichen Personen als Gesellschaftern gelten die geschäftsführenden Gesellschafter als wirtschaftliche Eigentümer, sofern keine Anhaltspunkte vorliegen, dass die Gesellschaft direkt oder indirekt unter der Kontrolle einer oder mehrerer anderer natürlichen Personen steht.
- bei Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften bei denen kein Mitglied einen Geschäftsanteil von mehr als 25% hält und keine Anhaltspunkte vorliegen, dass die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft direkt oder indirekt unter der Kontrolle einer oder mehrerer anderer natürlichen Personen steht, gelten die Mitglieder der obersten Führungsebene (Vorstand) als wirtschaftlicher Eigentümer.
Börsennotierte Gesellschaften, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt in einem oder mehreren Mitgliedstaaten zugelassen sind, oder börsennotierte Gesellschaften aus Drittländern fallen nicht in den Anwendungsbereich des WiEReG.
Sonderbestimmungen bestehen für Privatstiftungen, Stiftungen und Fonds sowie Trusts. Wir verweisen dazu auf unseren separaten Stiftungsblog.
Welche Daten müssen gemeldet werden?
Bei direkten (= direkt am Rechtskörper beteiligten) wirtschaftlichen Eigentümern sind folgende Daten anzugeben:
- Vor- und Zuname
- Sofern dieser über keinen Wohnsitz im Inland verfügt, die Nummer und die Art des amtlichen Lichtbildausweises
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Wohnsitz
Bei indirekten (= über einen anderen Rechtsträger beteiligten) wirtschaftlichen Eigentümern sind zusätzlich zu den oben angeführten Informationen noch der Name des Rechtsträgers, dessen Stammzahl, Stammregister und der Anteil der Aktien, Stimmrechte oder die Beteiligung des wirtschaftlichen Eigentümers am obersten Rechtsträger anzuführen.
Wo ist die Meldung einzubringen?
Die Meldung hat im elektronischen Wege über das Unternehmensserviceportal an die Bundesanstalt Statistik Österreich als Dienstleister der Registerbehörde zu erfolgen. Es erfolgt keine jährliche, sondern lediglich eine anlassbezogene Meldung. Eine Registrierung des Rechtsträgers beim Unternehmensserviceportal ist nicht erforderlich, wenn die Meldung durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter durchgeführt wird. Als berufsmäßige Parteienvertreter im Sinne des WiEReG gelten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte, Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner.
Wer ist von der Meldepflicht befreit?
Von der Meldepflicht ausgenommen sind jene Rechtsträger, bei denen bereits Daten über ihre wirtschaftlichen Eigentümer im Firmenbuch oder im Vereinsregister vorhanden sind. Dies sind vor allem offene Gesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie Gesellschaften mit beschränkter Haftung, wenn alle Gesellschafter natürliche Personen sind. Außerdem befreit sind Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, (kleine) Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und Vereine.
Wer kann in das Register einsehen?
Folgende Verpflichtete dürfen ausschließlich im Rahmen der Anwendung der Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gegenüber ihren Kunden Einsicht in das Register nehmen (Details siehe taxative Aufzählung des Gesetzentwurfes):
Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, Finanzinstitute, Bundeskonzessionäre, Bewilligte für Glücksspielautomaten und Wettunternehmer, die aufgrund einer landesgesetzlichen Bewilligung eingerichtet sind, nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften; Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner, Handelsgewerbetreibende einschließlich Versteigerer, soweit sie Zahlungen in bar von mindestens EUR 10.000 in bar annehmen, Immobilienmakler, Unternehmensberater sowie Versicherungsvermittler.
Weiters sind Behörden zur Einsicht berechtigt und können auch natürliche Personen und Organisationen einen schriftlich Antrag auf Einsicht betreffend die wirtschaftlichen Eigentümer eines bestimmten Rechtsträgers stellen. In dem Antrag ist ein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Hinblick auf diesen Rechtsträger nachzuweisen.
Was passiert, wenn man sich nicht als wirtschaftlicher Eigentümer registriert?
- Wer die Meldeverpflichtung vorsätzlich verletzt, macht sich eines Finanzvergehens schuldig und ist mit einer Geldstrafe bis zu EUR 200.000 zu bestrafen.
- Wer die Meldeverpflichtung grob fahrlässig begeht, ist mit einer Geldstrafe bis zu EUR 100.000 zu bestrafen.
- Eines Finanzvergehens macht sich weiters schuldig, wer vorsätzlich unbefugt in das Register Einsicht nimmt und ist mit einer Geldstrafe bis zu EUR 10.000 zu bestrafen.
Die Finanzvergehen sind nicht durch Gerichte zu ahnden.
Zwangsstrafen
Wird die Meldung nicht oder nicht vollständig erstattet, kann die Abgabenbehörde deren Vornahme durch Verhängung einer Zwangsstrafe erzwingen.
Bis wann muss man sich registrieren?
Die Rechtsträger haben die Meldungen erstmalig bis spätestens 1. Juni 2018 zu erstatten.
Das Inkrafttreten der neuen Registrierbestimmungen ist am 15. Jänner 2018 geplant. Die neue gesetzliche Definition des wirtschaftlichen Eigentümers soll am Folgetag der Kundmachung des Gesetzes in Kraft treten.
Die Begutachtungsfrist endet am 15. Mai 2017. Wir werden Sie über den weiteren Gesetzwerdungsprozess sowie über etwaige Änderungen im Rahmen dessen informieren.
Autor:
Mag. Richard Prendinger
Steuerberater, Manager Private Wealth
richard.prendinger@at.gt.com