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Immaterielle Wirtschaftsgüter im Konzern

Transfer Pricing Hard Facts

Immaterielle Wirtschaftsgüter stellen einen wesentlichen Erfolgsfaktor dar und haben sich in der Wirtschaft zu einem immer wichtigeren Werttreiber entwickelt. Im Lichte der jüngsten internationalen Entwicklungen stellen sich sowohl materielle als auch dokumentationsspezifische Fragen.

Identifizierung von immateriellen Wirtschaftsgütern

Die Identifizierung von verrechenbaren immateriellen Wirtschaftsgütern stellt den ersten Prüfungsschritt dar. Fraglich ist zunächst was unter einem „verrechenbaren immateriellen Wirtschaftsgut“ zu verstehen ist.

Gemäß OECD-Definition sind immaterielle Wirtschaftsgüter (aus Verrechnungspreisperspektive)

  • weder physische noch finanzielle Wirtschaftsgüter,
  • die in jemandes Eigentum oder unter jemandes Kontrolle stehen,
  • in wirtschaftlichen Aktivitäten eingesetzt werden können und
  • deren Nutzungsüberlassung oder Übertragung zwischen unabhängigen Dritten vergütet werden würde.

Zurechnung von immateriellen Wirtschaftsgütern

In einem nächsten Prüfungsschritt ist zu klären, welchem Unternehmen immaterielle Wirtschaftsgüter im Konzernverbund zuzurechnen sind. Hierbei ist zwischen dem rechtlichen und dem wirtschaftlichen Eigentümer zu unterscheiden. Das rechtliche und das wirtschaftliche Eigentum liegen grundsätzlich bei derselben Gesellschaft, können jedoch auch bei unterschiedlichen Gesellschaften liegen.

Zunächst ist der rechtliche Eigentümer festzustellen; also beispielsweise jenes Unternehmens, das im Markenregister als Inhaber einer Marke angeführt ist. Ist dies festgestellt, ist auf Basis des jeweiligen Sachverhalts zu eruieren, ob dieses Unternehmen auch der wirtschaftliche Eigentümer ist oder ob das immaterielle Wirtschaftsgut (aus steuerlicher Perspektive) einer anderen Gesellschaft zuzurechnen ist.

Das wirtschaftliche Eigentum liegt dann bei einem anderen Unternehmen, wenn dieses die Sachherrschaft über ein immaterielles Wirtschaftsgut in der Art und Weise ausüben kann, dass es den rechtlichen Eigentümer von seiner Einwirkung ausschließen kann. Die Rechtsprechung stellt zur Klärung dieser Frage idR auf das Gesamtbild der Umstände in Bezug auf

  • Besitz (zB wer hat die tatsächliche Herrschaft über das Wirtschaftsgut),
  • Gefahr (zB wer trägt die Gefahr des Untergangs des Wirtschaftsguts),
  • Nutzen (zB wem kommt der Nutzen aus der Verwertung des Wirtschaftsguts zu) und
  • Lasten (zB wer trägt die Lasten eines Wertverfalls des Wirtschaftsguts) ab.

Preisfindung bei immateriellen Wirtschaftsgütern

Im Lichte der jüngsten Empfehlungen der OECD hat sich die Stoßrichtung des Pricings immaterieller Wirtschaftsgüter geändert. Die OECD empfiehlt die Verteilung von konzerninternen Vergütungen bei der Überlassung und Übertragung von immateriellen Wirtschaftsgütern anhand der DEMPE-Funktionen. Das Akronym „DEMPE“ steht hierbei für (i) Development, (ii) Enhancement, (iii) Maintenance, (iv) Protection und (v) Exploitation.

Je mehr dieser Funktionen eine Konzerngesellschaft ausübt (bzw die zusammenhängende Kontrolle und Risikotragung übernimmt), desto höher hat die Vergütung für dieses Unternehmen auszufallen. Im Extremfall bedeutet dies, dass dem rechtlichen Eigentümer eines immateriellen Wirtschaftsguts bei absoluter Funktionslosigkeit nur eine risikolose Rendite für die Finanzierung der immateriellen Wirtschaftsgüter zusteht. Folglich ist auch darauf zu achten, dass durch Änderungen der Funktions- und Risikoverteilung eine Verlagerung des wirtschaftlichen Eigentums eintreten kann.

Die Feststellung der fremdüblichen Vergütung hat auf Basis einer Funktions- und Risikoanalyse und unter Anwendung der geeignetsten Verrechnungspreismethode zu erfolgen.

Dokumentationserfordernisse bei immateriellen Wirtschaftsgütern

Multinationale Unternehmensgruppen haben bei der Überschreitung verschiedener Grenzwerte eine dreigliedrige Verrechnungspreisdokumentation, bestehend aus (i) Master File, (ii) Local File und (iii) Country-by-Country Report, zu erstellen. Die maßgebliche Bedeutung von immateriellen Wirtschaftsgütern spiegelt sich auch in diesem neuen Dokumentationsaufbau wieder.

Auf Ebene des Master Files (ist für die gesamte Unternehmensgruppe zu erstellen) ist einer von fünf Teilbereichen ausschließlich der holistischen Dokumentation von immateriellen Wirtschaftsgütern gewidmet. Hierbei gilt es unter anderem die Gesamtstrategie in Bezug auf Entwicklung, Eigentum und Verwertung zu beschreiben. Weiters ist eine Auflistung der wesentlichen konzerninternen Vereinbarungen, eine allgemeine Beschreibung der Verrechnungspreispolitik und eine Beschreibung aller wesentlichen Übertragungen vorzunehmen.

Auf Ebene des Local Files (ist für jede Geschäftseinheit zu erstellen) ist eine Beschreibung der wesentlichen unternehmensgruppeninternen Geschäftsvorfälle der jeweiligen Geschäftseinheit vorzunehmen. Hierunter können auch Überlassungen und Übertragungen im Zusammenhang mit immateriellen Wirtschaftsgütern fallen. Anders als beim Master File ist auf Ebene des Local Files eine genaue Funktions- und Risikoanalyse durchzuführen, welche die Basis für die Anwendung der geeignetsten Verrechnungspreismethode bildet. Durch diese Beschreibung soll die Fremdüblichkeit der geleisteten und erhaltenen konzerninternen Zahlungen im Zusammenhang mit immateriellen Wirtschaftsgütern dargelegt werden.

Auf Ebene des Country-by-Country Reports sollen unter anderem Angaben zu den wichtigsten Geschäftstätigkeiten der jeweiligen Geschäftseinheiten gemacht werden. Tabelle 2 der Vorlage für den Country-by-Country Report sieht hierbei jeweils eigene Felder für (i) Forschung und Entwicklung und (ii) Besitz und Verwaltung von geistigem Eigentum vor. Damit soll einerseits die Funktions- und Risikoteilung, aber auch die Verteilung der wirtschaftlichen Ergebnisse den Finanzbehörden transparent dargestellt werden.

 

Bei steuerlichen Fragen zu immateriellen Wirtschaftsgütern und den damit zusammenhängenden Dokumentationspflichten unterstützen wir sie jederzeit gerne.