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Die neue Durchführungsverordnung zum Verrechnungspreisdokumentationsgesetz

1. Grundsätze der Verrechnungspreisdokumentation „neu“

Wie bereits in unserem Beitrag vom 13. Juli 2016 dargestellt (Link), haben sich die Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation durch das OECD Base Erosion and Profit Shifting Projekt (BEPS Projekt) und durch die EU Richtlinie 2016/881/EU maßgeblich geändert.

Sofern multinationale Unternehmensgruppen verschiedene Umsatzgrenzen überschreiten, haben sie eine dreigliedrige Dokumentation zu erstellen. Diese Dokumentation beinhaltet:

  • Master-File (Stammdokumentation)
  • Local-File (Länderspezifische Dokumentation)
  • Country-by-Country Report (Länderbezogene Dokumentation).

Österreich hat die Empfehlungen der OECD und die Bestimmungen der EU-Richtlinie durch das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz – VPDG (BGBl I Nr 2016/117) umgesetzt. Ende Dezember 2016 wurde zudem die Durchführungsverordnung zum Verrechnungspreisdokumentationsgesetz – VPDG-DV (BGBl II Nr 2016/419) im Bundesgesetzblatt kundgemacht.

2. Die neue Verordnung  im Überblick

Das Master-File soll einen Überblick über die gesamte multinationale Unternehmensgruppe geben, während sich das Local-File jeweils im Detail auf Geschäftseinheiten in Österreich zu beziehen hat. Zu den im Gesetz im Detail vorgesehenen Informationskategorien für diese beiden Dokumentationen siehe unseren vorangehenden Beitrag (Link). Die Verordnung dient nun dazu, die konkreten Anforderungen an die Inhalte des Master-Files und des Local-Files näher zu beschreiben.

Neben den Informationen über Master-File und Local-File legt die Verordnung zudem fest, dass die zusätzlichen Informationen iSd Anlage 3 zum Country-by-Country Report in englischer Sprache zu führen sind. Bei diesen Informationen handelt es sich um den Namen der multinationalen Unternehmensgruppe, das betrachtete Wirtschaftsjahr sowie weitere Informationen oder Erläuterungen, die für notwendig erachtet werden um das Verständnis der Informationen im Country-by-Country Report zu erleichtern.

3. Schlussfolgerung

Im Ergebnis wurde durch diese zusätzliche  Determinierung der Verrechnungspreisdokumentationserfordernisse für multinationale Unternehmensgruppen im Verordnungswege zwar versucht mehr Rechtssicherheit herzustellen, nichtsdestotrotz ist die neue dreigliedrige Dokumentation mit erheblichem Compliance-Aufwand verbunden.

Bei Vorliegen der Größenmerkmale bezieht sich die Dokumentationspflicht für das Unternehmen auf Wirtschaftsjahre ab dem 1. Jänner 2016. Das Master-File und das Local File sind dann ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung bereit zu halten und dem zuständigen Finanzamt auf dessen Ersuchen innerhalb von 30 Tagen zu übermitteln. Sofern sich die maßgeblichen Verhältnisse im Vergleich zu vorhergehenden Wirtschaftsjahren geändert haben, ist es ratsam die gesamte Dokumentation an die neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Sofern sich die maßgeblichen Verhältnisse nicht verändert haben, sind von Jahr zu Jahr lediglich einzelne Anpassungen nötig.

Daraus ergibt sich, dass die Verrechnungspreisdokumentation mit den neuen gesetzlichen Anforderungen als laufender Prozess zu sehen ist, welcher am Beginn eine detaillierte Analyse konzerninterner Transaktionen voraussetzt. Für multinationale Unternehmensgruppen empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Vor dem Beginn des Geschäftsjahres (für das in Zukunft die Dokumentation erstellt werden muss) sollten unter anderem die konzerninternen Transaktionen identifiziert, die bestehenden Verträge auf fremdverhaltenskonforme Bedingungen überprüft sowie eine Pricing-Strategie festgehalten werden.
  • Während des Geschäftsjahres sollten die konzerninternen Transaktionen dann entsprechend der vom Unternehmen festgelegten Rahmenbedingungen kontrolliert  und dokumentiert werden.
  • Unmittelbar nach Abschluss des Geschäftsjahres sollte mit der Erstellung der dreigliedrigen Dokumentation im Rahmen der neuen gesetzlichen Vorschriften begonnen werden (im Idealfall zeitgleich mit der Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen).

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Verrechnungspreisdokumentation und stehen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.