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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Auswirkungen der Steuerreform 2015/2016 auf Grundstücksverkäufe und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Neuer Steuersatz
Ab 1. Jänner 2016 wurde aufgrund der Steuerreform 2015/2016 der Tarif der Immobilienertragsteuer von 25 % auf 30 % erhöht. Bei den für die laufende Besteuerung der Privatstiftung maßgeblichen Steuern – Körperschaftsteuer und Zwischenkörperschaftsteuer – kam es jedoch zu keiner Erhöhung des Steuersatzes von jeweils 25 %, weswegen die Immobilienveräußerung durch Privatstiftungen somit rein tariflich gesehen ab 2016 günstiger ist. Aufgrund des „Inflationsabschlages“ konnte der Veräußerungsgewinn bisher nach Ablauf des zehnten Jahres seit der Anschaffung des Grundstücks um jährlich 2 % (bis zu insgesamt 50 %) reduziert werden. Mit Jahresbeginn 2016, wurde dieser endgültig aus dem Einkommensteuergesetz gestrichen, weshalb er auch bei der Ermittlung der zwischenkörperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte der Privatstiftung nicht mehr zur Anwendung kommen kann.
Verlustverrechnung
Im Bereich der Einkommensteuer ist es ab der Veranlagung 2016 möglich, 60 % (statt bisher 50 %) der Verluste aus Immobilienveräußerungen innerhalb eines Veranlagungsjahres mit positiven Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu verrechnen oder, diesen Betrag auf 15 Jahre verteilt jährlich zu 4 % von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Abzug zu bringen. Da Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung innerhalb der Privatstiftung der Körperschaftsteuer unterliegen, während auf Überschüsse aus Grundstückveräußerung das Zwischenkörperschaftsteuer-Regime anwendbar ist, wird diese Möglichkeit im Rahmen einer Privatstiftungen in der Fachliteratur widersprüchlich diskutiert.
Neuer Verteilungszeitraum und neue Aufteilung der Anschaffungskosten
Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bringt die Steuerreform auch einige Änderungen, welche natürliche Personen und Privatstiftungen gleichermaßen betreffen. So beträgt der Verteilungszeitraum für Instandsetzungsaufwendungen, nicht regelmäßig anfallende Instandhaltungsarbeiten und sonstige außergewöhnliche Aufwendungen ab dem Veranlagungsjahr 2016 15 Jahre, anstelle von 10 Jahren. Dieser 15-jährige Verteilungszeitraum ist für Instandsetzungsaufwendungen auch auf noch offene „Zehntel“ aus vorangegangen Jahren anzuwenden, während die „Zehntelbeträge“ für nicht regelmäßig anfallende Instandhaltungsarbeiten und sonstige außergewöhnliche Aufwendungen über den ursprünglichen Verteilungszeitraum zu Ende zu führen sind. Für die Aufteilung der historischen Anschaffungskosten auf den Grundanteil und den Gebäudeanteil ist ab 2016 ein neuer Verteilungsschlüssel vorgesehen. Während nach bisheriger Verwaltungspraxis galt, dass der Grundanteil mit 20 % und der Gebäudeanteil mit 80 % der Anschaffungskosten angenommen werden kann, wurden nunmehr ein Grundanteil von 40 % und ein Gebäudeanteil von 60 % gesetzlich verankert, insoweit kein anderes Aufteilungsverhältnis durch einen geeigneten Nachweis belegt werden kann. Das BMF hat in der Grundanteils-Verordnung die Voraussetzungen für abweichende Verteilungsregel kundgetan. Diese gesetzliche Neuaufteilung der Anschaffungskosten ist auch auf bereits bestehende Vermietungsobjekte anzuwenden. Bei der Umstellung auf das neue Aufteilungsverhältnis ist dabei so vorzugehen, dass der zu Jahresbeginn ermittelte Buchwert des Gebäudes betragsmäßig um 1/4 zu vermindern ist, und dieser Betrag wiederum auf den Buchwert von Grund und Boden zuzuschlagen ist. Dies bedeutet auch, dass zukünftig nur mehr Abschreibungen in Höhe von 60 % der Anschaffungskosten im Rahmen der Einkünfteermittlung geltend gemacht werden können. Der Abschreibungssatz für Vermietungsobjekte beträgt unverändert 1,5 % pro Jahr. Da Vermietungsobjekte von Privatstiftungen regelmäßig dem außerbetrieblichen Bereich zuzuordnen sind, sind diese nicht von den Änderungen der Abschreibungssätze für die dem betrieblichen Bereich zugeordneten Gebäude im Zuge der Steuerreform 2015/2016 betroffen.
Für Fragen steht Ihnen Mag. Richard Prendinger, Manager Private Wealth, sehr gerne zur Verfügung.
Mag. Richard Prendinger
+43 1 26 26 2 – 55
richard.prendinger@at.gt.com