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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Änderungen für Privatstiftungen im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2015
Der Gesetzgeber wird im Rahmen seiner Herbstlegistik eine Anpassung der Zwischenbesteuerungsbestimmungen bei Privatstiftungen vornehmen. Dies geschieht zum einen vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Steuerreformkommission zur Neukonzeption der „Wegzugsbesteuerung“ sowie in Reaktion auf ein jüngst ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Anlassfall war folgender Sachverhalt:
Eine österreichische Privatstiftung erzielte zwischensteuerpflichtige Einkünfte. Im selben Jahr tätigte die Privatstiftung Zuwendungen an in Belgien und Deutschland steuerliche ansässige Begünstigte. Die Privatstiftung behielt die Kapitalertragsteuer an der Quelle ein und führte sie an die österreichische Finanzverwaltung ab. In der Folge beantragten beide ausländischen Begünstigten unter Berufung auf das Doppelbesteuerungsabkommen die Erstattung der auf die Zuwendungen einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Die Privatstiftung reduzierte aufgrund der kapitalertragsteuerpflichtigen Zuwendungen ihre zwischensteuerpflichtigen Einkünfte. Im konkreten Fall waren die kapitalertragsteuerpflichtigen Zuwendungen sogar höher als die Einkünfte. Die Privatstiftung erklärte eine Bemessungsgrundlage von EUR 0, was sie von jeglicher Steuerzahlungspflicht hätte befreien müssen.
Das zuständige Finanzamt war jedoch der Auffassung, dass diese Vorgangsweise nicht möglich ist, da die Begünstigten die Befreiung der Zuwendungen von der Kapitalertragsteuer aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens erlangt hätten. Daher setzte das Finanzamt auf die erzielten Kapitalerträge und Einkünfte aus Beteiligungen die Zwischensteuer fest.
Die Privatstiftung machte nach Ausschöpfung des Instanzenzuges beim VwGH geltend, dass es gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoße, dass Zuwendungen von der Möglichkeit des Abzuges von der Bemessungsgrundlage der Zwischensteuer ausgeschlossen werden, deren Begünstigte aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommen von der Kapitalertragsteuer entlastet worden sind.
Der EuGH (C-589/13) entschied am 17. September 2015 nunmehr, dass diese Vorgehensweise gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, da inländische Privatstiftungen betreffend der Berechnung der Zwischensteuer unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, ob die Begünstigten im Inland oder im Ausland ansässig sind. Diese Vorgehensweise wirkt sich nachteilig auf die Liquidität einer Privatstiftung aus und führt daher zu einer Ungleichbehandlung.
Der Begutachtungsentwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2015 sieht in Reaktion auf das Urteil folgendes vor:
Das Zwischenbesteuerungskonzept und das Verhältnis der jeweiligen einschlägigen Bestimmungen zueinander soll dabei dem Grunde nach beibehalten werden. Geändert werden soll lediglich die Berechnungsmethode der Zwischensteuer.
Folgende Fälle werden geregelt:
- jene, in denen die von der Privatstiftung erzielten Einkünfte, die der Zwischenbesteuerung unterliegen, den Betrag der Zuwendungen übersteigen („Einkünfteüberhang“) sowie
- jene, in denen die Zuwendungen den Betrag der Einkünfte übersteigen („Zuwendungsüberhang“).
Derzeit werden die zwischensteuerpflichtigen Einkünfte um getätigte Zuwendungen verringert, wenn von diesen Zuwendungen Kapitalertragsteuer einbehalten wird und keine Entlastung von der Kapitalertragsteuer aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens erfolgt. Erfolgt nur eine teilweise Entlastung von der Kapitalertragsteuer aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (weil Österreich ein Quellenbesteuerungsrecht hat), werden die zwischensteuerpflichtigen Einkünfte dennoch in voller Höhe der Zwischensteuer unterworfen.
Durch die Änderung der Berechnungsmethode soll bewirkt werden, dass in besagten Fällen – wenn die Zuwendungen an ausländische Begünstigte auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens teilweise von der Kapitalertragsteuer entlastet werden, die Reduktion der Bemessungsgrundlage für die Zwischensteuer nicht mehr gänzlich unterbleibt. Stattdessen soll eine Reduktion insoweit stattfinden, als die jeweiligen Zuwendungen endgültig mit Kapitalertragsteuer belastet sind.
Dies soll ebenfalls für die Rückerstattung bereits entrichteter Zwischensteuer gelten und weiters auch bei Auflösung der Privatstiftung.
Diese Bestimmungen sollen mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten und auf alle offenen Verfahren bzw. für Auflösungen von Privatstiftungen erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2016 anzuwenden sein.