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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Gemäß § 198 Abs 8 Z1 und 4 UGB sind Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen, Jubiläumsgeldes sowie vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen verpflichtend anzusetzen. In § 211 Abs 1 UGBneu wird des Weiteren festgelegt, dass diese Rückstellungen nach versicherungs-mathematischen Grundsätzen zu ermitteln sind.
Handelt es sich um Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind diese gem. § 211 Abs 2 UGBneu mit einem marktüblichen Zinssatz abzuzinsen.
Durch diese Gesetzesänderung wurde für alle oben genannten Personalrückstellungen die Berechnung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen festgelegt und somit eine Vereinheitlichung geschaffen. Im Juni 2015 wurde hierzu eine AFRAC Stellungnahme veröffentlicht.
Der Ansammlungszeitraum beginnt mit Beginn des Arbeitsverhältnisses bzw. bei vertraglichen Zusagen zum Zeitpunkt dieser und endet mit der Auszahlung. Werden Vordienstzeiten durch das Unternehmen berücksichtigt, sind diese grundsätzlich rückwirkend zu erfassen. Für die Beurteilung des Ansammlungszeitraums für Abfertigungsrückstellungen sowie der Wahrscheinlichkeitsannahmen gilt die AFRAC-Stellungnahme „Behandlung der „Abfertigung alt“ nach IAS 19, insbesondere Verteilung des Dienstzeitaufwandes“ (März 2013).
Die voraussichtliche Entwicklung der Höhe der Zahlungen bis zum Zeitpunkt ihres Anfalls ist bei der Bewertung zu berücksichtigen.
Als Ansammlungsverfahren kann entweder das Teilwertverfahren oder das Verfahren der laufenden Einmalprämien angewandt werden. Das gewählte Verfahren ist stetig anzuwenden.
Zur Bewertung der Gesamtverpflichtung ist entweder der aktuelle Zinssatz oder ein Durchschnittszinssatz stetig anzuwenden.
Als aktuellen Zinssatz wird jener angesehen, zu dem sich ein Unternehmen mit hochklassiger Bonität Fremdkapital beschaffen kann, welches mit der durchschnittlichen Restlaufzeit und der Währung der Verpflichtungen übereinstimmt.
Für die durchschnittliche Restlaufzeit können vereinfachend auch 15 Jahre angenommen werden, sofern keine erheblichen Abweichungen bestehen.
Besteht kein liquider Markt für derartige Unternehmensanleihen sind stattdessen die aktuellen Marktrenditen für Staatsanleihen anzusetzen.
Der Durchschnittszinssatz wird aus dem aktuellen Marktzinssatz zum Abschlussstichtag und den Zinssätzen der vorangegangenen sechs Abschlussstichtage berechnet
In die versicherungsmathematische Berechnung fließen Wahrscheinlichkeitsannahmen ein. Diese für die Berechnung bedeutsamen Annahmen beruhen auf biometrischen Grundlagen, wie unter anderem der Lebenserwartung, der Invalidisierungs- und Verheiratungswahrscheinlichkeit. Für die Lebenserwartung sind die am besten geeigneten Sterbetafeln heranzuziehen.
Die Fluktuationswahrscheinlichkeit ist bei jenen Rückstellungen zu berücksichtigen, bei denen ein Wegfall der Verpflichtung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht. Diese kann nur angesetzt werden, wenn hierzu geeignete und verlässliche statistische Informationen vorliegen. Die Fluktuationswahrscheinlichkeit ist nach einzelnen Gruppen von Mitarbeitern zu ermitteln.
Bei ausgelagerten Verpflichtungen ist von der Gesamtverpflichtung der Wert der gehaltenen Vermögenswerte (= Wert der Rückstellung), welche beim selbständigen Rechtsträger ausgewiesen wurden, abzuziehen. Daraus folgt, dass bei einer höheren Gesamtverpflichtung eine Rückstellung für den Unterschiedsbetrag zu bilden ist. Ist jedoch die Gesamtverpflichtung geringer, darf eine Forderung nur angesetzt werden, wenn der Betrag zurückgefordert werden kann oder gegen künftige Beitragszahlungen aufgerechnet wird. Jede Veränderung des Wertes der Rückstellung ist erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen. Dies ist auch der Fall bei Änderungen der Bewertungsparameter.
Die Abfertigungsrückstellung sowie die Jubiläumsgeldrückstellung können nach einem vereinfachten (finanzmathematischen) Verfahren bewertet werden, wenn es zu keinen wesentlichen Unterschieden gegenüber der versicherungsmathematischen Bewertung kommt. Wird das vereinfachte finanzmathematische Verfahren gewählt, ist eine Kontrollrechnung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Für den regelmäßigen Abstand der Kontrollrechnung wird auf die Wesentlichkeit der Position abgestellt. Von Versicherungsmathematikern wird ein Zeitraum von drei Jahren als angemessen angesehen.Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen sind analog zu jenen Rückstellungen zu bewerten, mit denen sie vergleichbar sind.
Übergangsvorschriften
Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre die nach dem 31.12.2015 beginnen anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist möglich.
Der Unterschiedsbetrag, der sich aufgrund der Gesetzesänderung ergibt, kann wie folgt dargestellt werden:
- Erfolgswirksame Einstellung zur Gänze im Jahr der erstmaligen Anwendung
- Erfolgswirksame Erfassung mittels einer Verteilung über bis zu fünf Jahren. In diesem Fall wird der Unterschiedsbetrag linear verteilt. Erst am Ende der Verteilungszeit ist die Rückstellung in voller Höhe bilanziert. Ein Ausweis des Fehlbetrages wird nicht explizit verlangt, jedoch sollte dieser im Anhang im Rahmen der Erläuterung der Bewertungsmethoden angegeben werden.
- Es ist ebenfalls möglich, die Rückstellung in voller Höhe in die Bilanz einzustellen und die Erfolgswirksamkeit über bis zu fünf Jahren über eine Rechnungsabgrenzung zu verteilen. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird linear aufwands- bzw. ertragswirksam abgeschrieben.
Überblick
Pension | Abfertigung | Jubiläumsgeld | |
Berechnungs- |
versicherungs- |
versicherungs-mathematisch –vereinfachtes Verfahren (finanzmathematisch) ist möglich |
versicherungs-mathematisch –vereinfachtes Verfahren (finanzmathematisch) ist möglich |
Zinssatz |
aktueller Zinssatz, |
aktueller Zinssatz, |
aktueller Zinssatz, |
Ansammlungs- |
Teilwertverfahren, |
Teilwertverfahren, |
Teilwertverfahren,
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