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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Kürzlich wurde vom BMF der Begutachtungsentwurf für das Abgabenänderungsgesetz 2015 veröffentlicht.
Die Begutachtungsfrist endet am 6. November 2015. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen informieren.
Im Folgenden wollen wir einen kurzen Überblick über die maßgeblichen Änderungen geben:
Abzugsteuer:
Aufgrund der Änderungen des Steuertarifs durch die Steuerreform 2015/2016 soll nunmehr ab dem Veranlagungsjahr 2016 auch für beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen ab einem Einkommen von über EUR 2.000, ein Eingangssteuersatz von 25 % zur Anwendung kommen. In diesem Zusammenhang soll auch der bisher einheitlich geltende Netto-Abzugsteuersatz von 35 % für in einem EU/EWR-Staat ansässige Personen ab 2016 auf 25 % gesenkt werden, da der Abzugsteuersatz den Steuersatz der Veranlagung nicht übersteigen darf.
Einkünftezurechnung bei höchstpersönlichen Tätigkeiten
Um die bestehende Unsicherheit hinsichtlich der Einkünftezurechnung bei höchstpersönlicher Tätigkeit zu beseitigen, wurde die bisherige Verwaltungspraxis der grundsätzlichen unmittelbaren Zurechnung von Einkünften zu einer natürlichen Person, trotz Zwischenschaltung einer Körperschaft, nunmehr in das Einkommensteuergesetz eingearbeitet.
Die umfassten höchstpersönlichen Tätigkeiten werden im Gesetz abschließend aufgezählt:
- die Tätigkeit als organschaftlicher Vertreter einer Körperschaft (etwa Vorstand einer AG, Geschäftsführer eine GmbH oder Vorstand einer Privatstiftung) sowie
- die Tätigkeit als Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, Sportler oder Vortragender.
Die Zurechnung der Einkünfte an die leistungserbringende natürliche Person soll allerdings nur dann vorgenommen werden, wenn es sich um eine Körperschaft handelt
- die unter dem Einfluss der leistungserbringenden natürlichen Person steht und
- über keinen eigenständigen, sich von dieser Tätigkeit abhebenden Betrieb verfügt.
Einlagenrückzahlung
Das im Zuge des Steuerreform 2015/2016 geänderte Konzept der Einlagenrückzahlung gemäß § 4 Abs 12 EStG wurde wieder abgeändert. Nunmehr soll wie vor der Steuerreform 2015/2016 ein gesetzliches Wahlrecht verankert werden, wonach die offene Ausschüttung eines unternehmensrechtlichen Bilanzgewinnes aus steuerlicher Sicht entweder als Einlagenrückzahlung oder als Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.
Als Bedingung für die Behandlung als Einlagenrückzahlung wird weiterhin ein positiver Einlagenstand und für die Behandlung als Gewinnausschüttung eine positive Innenfinanzierung vorausgesetzt. Dies soll jedoch ausschließlich für offene Gewinnausschüttungen gelten. Verdeckte Gewinnausschüttungen sollen daher wie bisher steuerlich unverändert als Gewinnausschüttung zu behandeln sein, selbst wenn das Innenfinanzierungskonto negativ sein sollte.
Die im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 eingeführte Evidenzhaltung von umgründungsbedingten Differenzbeträgen soll nunmehr aufgrund einer Neuregelung der unternehmensrechtlichen Ausschüttungssperre entfallen, um in Zukunft unerwünschte Gestaltungen durch Umgründungen zu verhindern.
Wegzugsbesteuerung
Basierend auf der jüngsten Rechtsprechung des EuGH und den Empfehlungen der Steuerreformkommission, soll das System der Wegzugsbesteuerung neu geregelt werden.
- Im betrieblichen Bereich wird nunmehr ein Ratenzahlungskonzept anzuwenden sein, dass das bisherige Nichtfestsetzungskonzept im Verhältnis mit EU/EWR-Staaten mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe ersetzt. Die „Stillen Reserven“ der zu entstrickenden Wirtschaftsgüter sollen bereits im Wegzugszeitpunkt festgesetzt werden und anlässlich eines Ratenzahlungskonzepts eingehoben werden. Für Wirtschaftsgüter des Anlagenvermögens ist ein Ratenzahlungszeitraum von sieben Jahre bzw für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens ein Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen.
- Im außerbetrieblichen Bereich soll das bisherige Nichtfestsetzungskonzept auf den tatsächlichen Wegzug einer natürlichen Person sowie auf eine unentgeltliche Übertragung an eine andere natürliche Person in einem EU/EWR Staat eingeschränkt werden.
Für alle anderen Fälle, die zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts im Verhältnis zu EU/EWR-Staaten mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe, führen, ist das Raten- zahlungskonzept über einen Verteilungszeitraum von 7 Jahren anzuwenden.
Beispielsweise fallen unentgeltliche Übertragungen an ausländische Stiftungen daher unter das Ratenzahlungskonzept.
- Die Neuregelung des Ratenzahlungskonzeptes für den betrieblichen Bereich soll nunmehr auch im Bereich des Umgründungssteuergesetzes zur Anwendung kommen, wenn das Besteuerungsrecht der Republik Österreich verloren geht.
Die Neuregelung soll mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten. Für einen vor dem 1.Jänner 2016 erfolgenden Wegzug in den EU/EWR-Raum mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe, ist das bisherige Nichtfestsetzungskonzept weiterhin anwendbar.
Bundesabgabenordnung
Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Wegzugsbesteuerung wird auch die Bestimmung über die absolute Verjährung rückwirkend angepasst. Derzeit führt zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruchs im Wegzugsjahr (es findet aber keine Festsetzung des Abgabenanspruchs statt) in sämtlichen Entstrickungsbestimmungen des Einkommensteuergesetzes und des Umgründungssteuergesetzes zu einer absoluten Verjährung der Steuerschuld.
Nunmehr soll für alle Fälle, in denen die Steuerschuld im Wegzugsjahr nicht festgesetzt worden ist, die absolute Verjährung durchbrochen werden und die zehnjährige Verjährungsfrist erst mit Eintritt eines rückwirkenden Ereignisses wie Verkauf des Wirtschaftsgutes oder Wegzug in ein Drittland, zu laufen beginnen. Diese geänderte Verjährungsbestimmung soll für Abgabenansprüche, die nach dem 31. Dezember 2005 entstanden sind, eingeführt werden.
Autor:
Mag. Richard Prendinger
Steuerberater