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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
VAT gibt es Neues im Bereich Umsatzsteuer? Hier finden Sie eine kurze Übersicht für das erste Halbjahr 2018.
- Vorsteuerkorrektur für geleistete Anzahlungen bei Unterbleiben der Leistungserbringung
- Wahlrecht bei der Besteuerung von Reiseleistungen
- Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung an pauschalierte Land- und Forstwirte
Vorsteuerkorrektur für geleistete Anzahlungen bei Unterbleiben der Leistungserbringung
An Lieferanten entrichtete Anzahlungen berechtigen den Leistungsempfänger (Kunden) bei Vorliegen einer korrekten Anzahlungsrechnung zum Vorsteuerabzug. Unterbleibt in der Folge die Leistungserbringung und wird die geleistete Anzahlung an den Kunden refundiert, dann hat dieser seinen geltend gemachten Vorsteuerabzug zu korrigieren. Unterbleibt dagegen die Leistungserbringung und erfolgt keine Refundierung der Anzahlung an den Kunden – zB im Fall einer Insolvenz des Leistenden –, dann ist auf Ebene des Kunden nach einem neuen Urteil des EuGH (31.5.2018, Rs C-660/16 und C-661/16, Kollroß und Wirtl) keine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen. Der Leistungsempfänger muss daher nur den Verlust des Nettobetrags wirtschaftlich tragen, den darauf entfallenden Steuerausfall trägt die Finanz.
Eine Vorsteuerberichtigung hat nach Ansicht des EuGH jedoch zu erfolgen, wenn der Kunde bei Leistung der Anzahlung wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass die Bewirkung der Lieferung unsicher war.
Wahlrecht bei der Besteuerung von Reiseleistungen
Die Nichtanwendung der Margenbesteuerung für Reiseleistungen (§ 23 UStG) im B2B-Bereich ist europarechtswidrig. Der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt in einem aktuellen Judikat (BFH 13.12.2017, XI R 4/16), bei vergleichbarer europarechtswidriger Rechtslage in Deutschland, dass sich betroffene Unternehmer unmittelbar auf das günstigere Europarecht berufen und die Margenbesteuerung auch gegenüber unternehmerischen Kunden anwenden dürfen. Dies gilt nach Ansicht des BFH dezidiert auch dann, wenn es dadurch in grenzüberschreitenden Fällen aufgrund unterschiedlicher Sichtweisen der Mitgliedstaaten zu einer Doppelnichtbesteuerung kommt. Für Unternehmer besteht daher derzeit ein de-facto-Wahlrecht, ob sie die Margenbesteuerung im B2B-Bereich nutzen möchten.
Österreich hat ursprünglich eine Ausweitung der Margenbesteuerung auf den B2B-Bereich ab 1.5.2019 beschlossen. Nach dem derzeit vorliegenden Entwurf des Jahressteuergesetzes 2018 soll dieses Inkrafttreten erneut auf den 1.5.2020 verschoben werden. Die Ausweitung der Margenbesteuerung auf den B2B-Bereich soll in Österreich zudem nur dann gelten, wenn am Ende der Kette ein nichtunternehmerischer Reisender steht. Ist der Endkunde (Reisender) ein Unternehmer, so soll die Margenbesteuerung auch in der zukünftigen Rechtslage nicht anwendbar sein. Die Unionsrechtskonformität dieser zukünftigen Einschränkung erscheint bereits jetzt zweifelhaft.
Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung an pauschalierte Land- und Forstwirte
Seit 1.9.2012 ist die Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Grundstücksvermietungen nur noch zulässig, wenn der Leistungsempfänger (Mieter) das Grundstück nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (dh der Mieter muss ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer sein). Nach Ansicht des deutschen Bundesfinanzhofs (BFH 1.3.2018, V R 35/17) ist dadurch – bei identer Rechtslage wie in Österreich – auch bei der Vermietung an pauschalierte Land- und Forstwirte eine Option zur Steuerpflicht nicht mehr zulässig. Vermieter müssen daher zwingend umsatzsteuerbefreit vermieten und sind im Gegenzug vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Gegebenenfalls sind Vorsteuerberichtigungen vorzunehmen.
In Österreich besteht zu der gegenständlichen Rechtsfrage bisher keine Judikatur. Es ist aber vorstellbar, dass auch österreichische Gerichte der Rechtsprechung des BFH folgen werden.