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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Im Bereich der Umsatzsteuer erfolgen mit dem Steuerreformgesetz (StRefG) und Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2020 neben der Umsetzung wichtiger Änderungen der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, der sogenannten Quick Fixes, auch wesentliche wichtige Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG).
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Quick Fixes
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick der sonstigen umsatzsteuerlichen Neuerungen, welche bereits mit Anfang 2020 in Kraft getreten sind.
Steuerreformgesetz 2020
- Kleinunternehmergrenze
Die Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerbefreiung wird ab 1.1.2020 auf 35.000 Euro netto (statt bisher 30.000 Euro netto) innerhalb eines Veranlagungszeitraums, in der Regel ein Kalenderjahr, angehoben.
Relevant für die Ermittlung der Umsatzgrenze sind weiterhin grundsätzlich alle im Inland ausgeführten Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich der steuerbefreiten Umsätze und des Eigenverbrauchs im Inland.
Nicht miteinzubeziehen sind hingegen:
- Umsätze, für die der Kleinunternehmer aufgrund eines Übergangs der Steuerschuld Steuerschuldner geworden ist (Reverse Charge),
- Einfuhren bzw innergemeinschaftliche Erwerbe,
- Hilfsgeschäfte einschließlich Geschäftsveräußerungen im Ganzen sowie
- seit 1.1.2017 einige unecht steuerfreie Umsätze iSd § 6 Abs 1 UStG wie zB aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter, Heilbehandlungen eines Arztes oder Krankentransporte
- Ermäßigter Steuersatz für E-Books und E-Papers
Der Steuersatz ermäßigt sich ab 1.1.2020 auf 10% auf elektronische Publikationen (wie bspw E-Books und E-Papers) und Hörbücher, sofern diese nicht vollständig oder im Wesentlichen aus Video- oder Musikinhalten bestehen bzw Werbezwecken dienen.
Durch die Neuregelung werden elektronische Publikationen hinsichtlich des Steuersatzes mit der Lieferung physischer Druckwerke gleichgestellt. Sie sind daher begünstigt, wenn sie – wären sie auf Papier gedruckt – bereits nach den bisherigen Regeln dem ermäßigten Steuersatz von 10% unterliegen würden. Reine Recherchedatenbanken fallen beispielsweise nicht unter die Begünstigung.
- Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder
Ab 1.1.2020 berechtigen Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung, Miete oder dem Betrieb von Krafträdern mit einem CO2-Emissionswert von 0g/km (zB Motorfahrräder, Motorräder mit Beiwagen, Quads, Elektrofahrräder und Roller mir ausschließlich elektrischem oder elektrohydraulischem Antrieb) unter den allgemeinen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug
- Land- und Forstwirte iSd § 22 UStG
Bei durchschnittsatzbesteuerten Land- und Forstwirten gilt die Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder Teilbetriebes als nicht steuerbarer Umsatz. Dies tritt mit 29.10.2019 (Kundmachung im BGBl) in Kraft.
Weiters wird die Möglichkeit zur Normalbesteuerung zu optieren für Land- und Forstwirte, deren Umsätze der vereinfachten Umsatzbesteuerung iSd § 22 UStG unterliegen, ab 1.1.2020 um ein Jahr verlängert. Der Land- und Forstwirt hat daher für die Abgabe der Optionserklärung künftig um ein Jahr länger Zeit. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, ist zeitgleich die Steuererklärung für das vorangegangene Kalenderjahr abzugeben. Die Neuregelung ist erstmals auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 beginnen.
- Ermäßigter Steuersatz für Assistenzhunde
Vom ermäßigten Steuersatz von 10% sind künftig alle Assistenzhunde gem § 39 Bundesbehindertengesetz erfasst, vorausgesetzt, dass diese ausschließlich für den persönlichen Gebrauch von Behinderten dienen.
- Differenzbesteuerung
Entsprechend der jüngsten EuGH Judikatur findet die Differenzbesteuerung nach Art 24 Abs 1 lit a UStG auf die Weiterveräußerung von Kunstgegenständen Anwendung, die ein Wiederverkäufer zuvor im Zuge einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung vom Urheber oder dessen Rechtsnachfolger erworben hat. Die Regelung tritt mit 1.1.2020 in Kraft.
Abgabenänderungsgesetz 2020
- Erweiterte Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten bzw Haftung von Online-Plattformen
Unterstützt ein Betreiber einer elektronischen Schnittstelle
- Lieferungen von Gegenständen, deren Beförderung oder Versendung im Inland endet, an einen Schwellenerwerber oder eine Privatperson oder
- sonstige Leistungen im Inland an Nichtunternehmer
ohne dass der Betreiber der Schnittstelle selbst Steuerschuldner wird, weil er zB nur als Vermittler tätig wird (Online-Vermittlungs-Plattformen), hat er ab 1.1.2020 Aufzeichnungen über diese Umsätze zu führen (§ 18 Abs 11 UStG). Die Aufzeichnungen sind auf Verlangen der zuständigen Abgabenbehörde elektronisch zur Verfügung stellen bzw über 10 Jahre aufbewahren. Übersteigt der Gesamtwert der Umsätze, die der Aufzeichnungspflicht unterliegen, 1.000.000 Euro pro Kalenderjahr, sind die Aufzeichnungen auch ohne Aufforderungen bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres zu übermitteln.
Unternehmer, die ihrer Aufzeichnungspflicht nicht nachkommen oder Aufzeichnungen nicht rechtzeitig übermitteln, haften für die Umsatzsteuer (§ 27 Abs 1 Z 1 UStG). Hierzu hat das BMF eine Verordnung erlassen (Sorgfaltspflichten-UStV).
- Margenbesteuerung bei Reiseleistungen
Das Inkrafttreten der Neuregelungen zur Besteuerung von Reiseleistungen (sog Margenbesteuerung) wird vom 1.5.2020 auf den 1.1.2022 verschoben.
Nachlese des Newsletters „Reiseleistungen und Umsatzsteuer“ vom 17.06.2019