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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Die Corona-Pandemie hat auch einige Folgewirkungen auf Sozialversicherungsangelegenheiten, wie z.B. Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Vorschreibungen von Säumniszuschlägen oder Ausstellungen von Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
Grundsätzlich gilt, dass sich nichts an den Meldefristen und der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ändert. Die gesetzliche Fälligkeit der Beiträge bleibt bestehen. Die Anmeldungen zur Pflichtversicherung sind weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen. Die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind auch künftig zu den üblichen Terminen an die ÖGK zu senden.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung einiger wesentlicher Sozialversicherungsangelegenheiten:
Stundung oder Ratenvereinbarung für Sozialversicherungsbeiträge
Sowohl für Beiträge von Selbständigen und Gewerbetreibenden an die SVS als auch für die Zahlung von Beiträgen von Arbeitgebern an die ÖGK wurden die folgenden Möglichkeiten eingeräumt:
- Stundung
- Ratenzahlung
- Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage bei der SVS
- Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen
Bitte beachten Sie, dass die Fälligkeit weiterhin bestehen bleibt. Eine Stundung schiebt lediglich die Zahlungsverpflichtung hinaus.
Sofern offene Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag gestundet oder die Bezahlung in Raten genehmigt wurde, richtet sich das Zahlungsziel primär nach dem angegebenen Zahlungsziel. Der gestundete Betrag ist bis spätestens zu dem vereinbarten Zeitpunkt einzuzahlen bzw. eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.
Die Beantragung der Stundung von offenen Beiträgen oder zur Bezahlung in Raten, können Sie mittels Online-Formular beantragen. Dies ist auch ohne Handy-Signatur möglich.
Die Stundungen der Beiträge für Februar, März, April 2020 über den 31.05.2020 hinaus und die Stundung der Beiträge für Mai, Juni, Juli 2020 hat der Nationalrat mit dem zweiten Stundungspaket beschlossen. Das Gesetz kann jedoch wegen der Nichtbehandlung im Bundesrat erst Ende Juli veröffentlicht werden und wird dann rückwirkend mit 1.6.2020 in Kraft treten. Die Zeit bis dahin wird mit einer Stundungsverordnung des Sozialministers überbrückt, um die notwendige Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen.
- Beitragszeiträume Februar, März, April 2020
Die für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020 bereits gestundeten Beiträge sind mittlerweile bis spätestens 15. Jänner 2021 an die ÖGK zu überweisen. Verzugszinsen fallen weiterhin keine an. Ein gesonderter Antrag ist in diesem Zusammenhang nicht notwendig.
Können die Beiträge für diese Beitragszeiträume zu diesem Zeitpunkt teilweise oder sogar zur Gänze durch coronabedingte Liquiditätsprobleme nicht entrichtet werden, kann eine Ratenzahlung beantragt werden. Die offenen Beiträge für Februar, März und April 2020 sind sodann ab Februar 2021 in elf gleichen Teilen bis jeweils zum 15. eines Monates unter Berücksichtigung der dreitägigen Respirofrist einzuzahlen. Verzugszinsen fallen während der Ratenzahlung ebenso keine an.
Der diesbezügliche Antrag auf Ratenzahlung kann erst ab Jänner 2021 gestellt werden. Die coronabedingten Liquiditätsprobleme sind zudem jedenfalls glaubhaft zu machen. Vor diesem Zeitpunkt einlangende Anträge können derzeit nicht bearbeitet werden.
- Beitragszeiträume Mai bis Dezember 2020
Ist es wegen der Coronavirus-Pandemie aus Gründen der Unternehmensliquidität nicht möglich, die fälligen Beiträge für die Beitragszeiträume ab Mai bis Dezember 2020 zu entrichten, gewährt die ÖGK auf Antrag eine Stundung für maximal bis zu drei Monate. Zudem können bis Dezember 2021 Ratenzahlungen gewährt werden.
Die Stundung muss beantragt werden, ebenso eine gewünschte Entrichtung in Raten. Bitte beachten Sie, dass für die Zeit der Stundung Verzugszinsen anfallen.
Entsprechende Formulare stehen auf der ÖGK-Website zur Verfügung. Die coronabedingte Zahlungsschwierigkeit ist bei der Beantragung glaubhaft zu machen. Die Antragstellung für Beiträge für die Zeiträume Mai, Juni und Juli ist bereits möglich.
Ausnahmen:
Bitte beachten Sie, dass von den Stundungen jene Beiträge ausgenommen sind, für die Anspruch besteht auf:
- Kurzarbeitshilfe
- Erstattung der Lohn- und Lohnnebenkosten für Risikopersonen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz oder
- Vergütung bei Quarantänemaßnahmen nach dem Epidemitgesetz.
Solche Beiträge sind immer ohne Verzugszinsen bis zum 15. des zweiten Kalendermonats zu bezahlen, der auf die Zahlung der Beihilfe, der Erstattung oder der Vergütung folgt.
Darüber hinaus sind für Stundungen von Beitragsrückständen, die aus der Zeit vor Corona resultieren, grundsätzlich Verzugszinsen zahlen. Eine Ausnahme hiervon besteht nur, wenn Sie glaubhaft machen können, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens durch die Einhebung der Verzugszinsen gefährdet wären. Der Antrag ist formlos möglich.
Beiträge können selbstverständlich auch vor dem Ende der Stundung bezahlt werden.
Säumniszuschläge
Auf Grund der besonderen Situation werden von Jänner bis August 2020 keine Säumniszuschläge wegen verspäteter Meldungen der mBGM, Abmeldungen und Änderungsmeldungen seitens der ÖGK vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass Säumniszuschläge wegen verspäteter Anmeldung bzw. Beitragszuschläge wegen fehlender Anmeldungen vor Arbeitsantritt in Fällen von Betretungen jedenfalls vorgeschrieben werden.
Betreibungsmaßnahmen, Exekutionen und Insolvenzanträge
In den Monaten März, April und Mai 2020 hat die ÖGK generell keine Betreibungsmaßnahmen gesetzt und keine Insolvenzanträge gestellt. Mit der StundungsVO wurde der Zeitraum, in dem keine fälligen Beiträge betrieben werden, bis zum 31.08.2020 verlängert. Generell gilt, Beiträge, die wegen der Coronavirus-Pandemie gestundet sind, werden nicht betrieben. Es werden darüber hinaus auch keine Exekutionsanträge gestellt.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Auch wenn die Beiträge für Februar, März, April 2020 gestundet sind, werden Unbedenklichkeitsbescheinigungen mit Stand Beitragszeitraum Jänner 2020 mit einem entsprechenden Cornoavirus – Zusatz ausgestellt. Dies gilt auch wenn die Beiträge für Mai, Juni und Juli 2020 gestundet sind.
Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge und Erhebungen
Grundsätzlich finden ab 02.06.2020 wieder Prüfungen statt. Bis zum 30.06.2020 werden allerdings keine neuen Prüfungen lohnabhängiger Abgaben und Beiträge begonnen. Das heißt es finden nur Prüfungen statt, bei denen bereits ein Prüfungsauftrag vom Finanzamt erteilt wurde.
Lastschrifteinzüge
Die ÖGK führt bestehende Lastschrifteinzüge grundsätzlich weiterhin durch. Bei Stundungen der Beiträge und Ratenvereinbarungen werden bestehende Lastschrifteinzüge allerdings beendet.
Auch die Rückzahlung von bereits geleisteten Beiträgen ist in Härtefällen unter bestimmen Voraussetzungen möglich.
Gerne unterstützt Sie Ihr/e BetreuerIn bei der Antragstellung und bei der Abklärung der weiteren Schritte!
Weitere Artikel und Hilfestellungen finden Sie in unserem Corona-Hub