-
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
-
Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
-
Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
-
Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
-
Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
-
Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
-
Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
-
International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
-
Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
-
Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
-
Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
-
Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
-
Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
-
Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
-
Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
-
Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
-
Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
-
Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
-
Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
-
Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
-
Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
-
Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
-
Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
-
Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
-
Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
-
IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
-
Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
-
Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
-
Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
-
Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
-
Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
-
Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
-
International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
-
Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
-
Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
In unserem Update informieren wir Sie über aktuelle Themen und Neuerungen aus dem Bereich Personalverrechnung:
-
Lückenloses Fahrtenbuch zur Ansetzung eines halben Kfz-Bezuges erforderlich
-
Sanktionsfreiheit bei monatlicher Beitragsgrundlagenmeldung bis 31.03.2020 verlängert
-
Neuorganisation der Gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA) ab 01.01.2020
1. Der Papamonat und seine Voraussetzungen
Bisher hatten grundsätzlich nur Väter, die im öffentlichen Dienst beschäftigt waren, Anspruch auf einen Papamonat. Nun sollen alle Väter davon profitieren können und nach der Geburt zusammen mit den gleichzeitig im Mutterschutz befindlichen Müttern bei ihren Neugeborenen zu sein.
Die Neuregelung, die ab 01.09.2019 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass nun alle Väter einen Rechtsanspruch auf eine einmonatige Arbeitsfreistellung nach der Geburt ihres Kindes haben.
Zur Inanspruchnahme müssen folgende Konstellationen gegeben sein:
- Antrag der Arbeitnehmerseite
- Vorhandensein eines gemeinsamen Haushalts mit dem Kind
- Inanspruchnahme bis zum Ablauf der achten (unter Umständen zwölften) Woche nach der Geburt des Kindes
- Maximale Gesamtdauer von einem Monat
Dabei hat der werdende Vater spätestens drei Monate vor dem Geburtstermin seinem Arbeitgeber den voraussichtlichen Beginn der Freistellung mittels Vorankündigung bekanntzugeben bzw. diesen über die tatsächliche Geburt des Kindes unverzüglich zu verständigen (bei errechneten Geburtsterminen in den Monaten September, Oktober und November 2019 darf die Vorankündigungsfrist von drei Monaten unterschritten werden). Spätestens eine Woche nach der Geburt ist der endgültige Antrittszeitpunkt mitzuteilen. Die Freistellung selbst beginnt frühestens mit dem auf die Geburt des Kindes folgenden Kalendertag.
Der Papamonat ist zudem nicht als Karenz nach dem Väterkarenzgesetz zu bewerten. Somit ist es ausgeschlossen, dass die einmonatige Freistellung auf die Karenz angerechnet werden kann.
Arbeitnehmer, die den Papamonat in Anspruch nehmen, unterliegen einem Kündigungs- und Entlassungsschutz vom Zeitpunkt der Vorankündigung. Dieser beginnt frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin und dauert maximal bis zu vier Wochen nach dem Ende der Freistellung.
Beim Rechtsanspruch auf einen Papamonat handelt es sich um eine Dienstfreistellung von der Arbeit, währen der der Arbeitgeber kein Entgelt zahlen muss. Väter können aber den Familienzeitbonus in der Höhe von täglich 22,60 €, also ca 700 € für einen Monat beziehen. Dieser Betrag wird allerdings bei einem späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld des Vaters wieder abgezogen.
2. Lückenloses Fahrtenbuch zur Ansetzung eines halben Kfz-Bezuges erforderlich
Arbeitnehmer, die mit dem Firmenauto jährlich nicht mehr als 6.000 Kilometer privat zurücklegen, zahlen nur für den halben Sachbezug, also für 0,75 bzw. 1 Prozent der Anschaffungskosten (max. 360 Euro bzw. 480 Euro), Steuer. Voraussetzung hierfür ist aber die lückenlose Aufzeichnung sämtlicher Fahrten in einem Fahrtenbuch.
Ein BFG-Erkenntnis vom 19.08.2019 (BFG RV/2100259/2015) bringt eine Klarstellung, welche Detailangaben ein Fahrtenbuch zu enthalten hat.
Demgemäß kann ein Fahrtenbuch, in dem keine Angaben über die Kunden und nur die Postleitzahlen der Zielorte sowie die Kilometerangaben immer nur auf ganze Zehner oder Hunderter gerundet eingetragen wurden, nicht mit vertretbarem Aufwand auf seine materielle Richtigkeit hin überprüft werden.
Somit kann das tatsächliche Ausmaß der jeweiligen beruflichen und privaten Fahrtstrecken nicht vollständig ermittelt werden und das Fahrtenbuch ist als Nachweis zur Ansetzung des halben Sachbezuges nicht geeignet.
Beispiel Mindestangaben im Fahrtenbuch:
- Tag/Datum
- Beginn der Fahrt (Ort/Adresse, Zeit, KM-Stand)
- Fahrziel (Kunde, Ort/Adresse)
- Ende der Fahrt (Ort/Adresse, Zeit, KM-Stand)
- Gefahrene Kilometer (beruflich, privat)
Strengere Anforderungen an Aufzeichnungsverpflichtung der Arbeitszeiten
Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens hat der EuGH (C-55/18, 14.05.2019) weitreichende Aussagen zur korrekten Dokumentation der Arbeitszeit getroffen: Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzuführen, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
In seiner Begründung führt das Gericht die in der Arbeitszeitrichtlinie und der Grundrechtecharta der EU verbrieften Arbeitnehmerrechte „auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten“ an, deren Einhaltung ohne Aufzeichnungen über die geleistete Arbeitszeit nicht gewährleistet werden kann.
Weitläufig referiert das Urteil jene Anforderungen, die im Bereich der Arbeitszeitaufzeichnungen in Österreich ohnehin bereits im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) gelten. Allerdings sind insbesondere leitende Angestellte, Heimarbeiter, Lehr- und Erziehungskräfte (Anmerkung: keine abschließende Auflistung) vom Anwendungsbereich des AZG ausgenommen. Nicht zuletzt können bloße Saldenaufzeichnungen, die bei Home-Office oder im Außendienst nach österreichischem Arbeitszeitrecht bisher zulässig sind, demzufolge EU-Recht widersprechen.
Inwiefern der österreichische Gesetzgeber die derzeitige Gesetzeslage adaptieren wird, ist noch abzuwarten. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten hinsichtlich jedes einzelnen Arbeitnehmers gesondert zu bestrafen sind, wenn durch das Fehlen der Aufzeichnungen die Feststellung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit unmöglich oder unzumutbar wird. Dabei können Arbeitgeber mit Geldstrafen von 72 Euro bis 1815 Euro rechnen.
Stundenaufzeichnungen werden ab 01.01.2020 ein Kontrollbestandteil bei Prüfungen durch den Prüfdienst lohabhängigen Abgaben und Beiträge (PLAB).
3. Sanktionsfreiheit bei monatlicher Beitragsgrundlagenmeldung bis 31.03.2020 verlängert
Mit der Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) kommt es für Dienstgeber, Personalverrechner und Steuerberater zu einer umfassenden Reformierung des Meldesystems.
Gemeldete Daten können mittels mBGM (monatlicher Beitragsgrundlagenmeldung) nun ausschließlich durch eine Stornomeldung und anschließende Neuübermittlung der korrekten mBGM korrigiert werden.
Nur im Selbstabrechnerverfahren können Berichtigungen innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Zeitraumes, für den die mBGM gilt, ohne nachteilige Folgen für den Meldepflichtigen - sprich sanktions- und verzugszinsenfrei - vorgenommen werden. Die mBGM für März 2019 kann somit bis 31.03.2020 ohne negative Konsequenzen korrigiert werden.
Weitere Informationen finden Sie hier
4. Neuorganisation der Gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA) ab 01.01.2020
Die GPLA ist die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben wie Lohnsteuer (LSt), Dienstgeberbeitrag zum FLAG (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ), KommSt und Sozialversicherungsbeiträge in einem Prüfvorgang.
Ab dem Jahr 2020 werden demnach die Prüforgane der Finanzämter und Gebietskrankenkassen für die Lohnverrechnung in einer selbständigen Prüforganisation zusammengefasst, dem sogenannten Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge (PLAB). Der PLAB wird dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) zugeordnet. Durch diese Neustrukturierung erhofft man sich die Abgaben- und Beitragsprüfung effizienter zu gestalten.
5. Sozialversicherungs-Werte 2020
Die wichtigsten Werte für das Jahr 2020 finden Sie
Das e-card Service Entgelt in der Höhe von € 11,95 wurde bereits im November 2019 eingehoben.
Judith Schützinger | Head of Payroll Services
Grant Thornton Austria GmbH
T +43 1 505 4313 2067
M judith.schuetzinger@at.gt.com
Mag. Julia Saric-Bischof | Manager | Steuerberaterin
Grant Thornton Austria GmbH
T +43 1 505 43 13 2069
M julia.saric-bischof@at.gt.com