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Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Wir unterstützen Sie als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken – egal ob es sich um gesetzliche oder freiwillige Abschlussprüfungen handelt.
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Prüferische Durchsicht (Review)
Auch die prüferische Durchsicht (Review) kann für Ihr Unternehmen hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Ihre Finanzberichterstattung zu stärken.
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Globale Prüfungsmethodologie
Unsere Prüfungsmethodologie ist darauf ausgerichtet, standardisierte und konsistente Prüfungsleistungen sicherzustellen. Alle Mitgliedsfirmen von Grant Thornton wenden weltweit einheitlich HorizonTM an.
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Rechnungslegungsbezogene Beratung
Da die Rechnungslegung nach UGB, US-GAAP oder IFRS in ständiger Bewegung ist, gilt es das eigene Rechnungswesen diesbezüglich im Blick zu behalten. Mehr denn ist es essentiell potentiellen Fehlern präventiv entgegenzuwirken.
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Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es branchen- oder anlassbezogene gesetzliche Bestimmungen. Es steigt aber auch der Bedarf an unabhängiger und kompetenter Beratung durch Sachverständige.
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Prüfungsnahe Beratungsleistungen
Bei prüfungsnahen Beratungsleistungen ist die Erfahrung und das Fachwissen der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers von großer Bedeutung, da dies die Basis für einen guten Service bildet.
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Corporate Tax
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Restructuring, Mergers & Acquisition
Mit Kompetenz und Kreativität zur perfekten Struktur
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International Tax
Immer dort, wo unsere Klient:innen uns brauchen
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Transfer Pricing
Wir sind Ihre Expert:innen für eine optimale Verrechnungspreisstruktur
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Indirect Tax & Customs
Wir kümmern uns um Ihre indirekten Steuern, damit Sie sich um Ihr Business kümmern können
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Private Wealth
Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Private Wealth Tax Services
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Real Estate Tax
Wir sind in jeder Lebensphase Ihrer Immobilie ein wertvoller Begleiter
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Global Mobility Services
Lokale Verwurzelung und globale Vernetzung als Erfolgsrezept für erfolgreiches Entsendungsmanagement
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Berater:innen für Berater:innen
Als Berater:innen für Berater:innen unterstützen wir in komplexen Situationen
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Accounting & Tax Compliance Services
Wir sind Ihre Problemlöser:innen für unternehmenssteuerliche Fragen
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Payroll & People Advisory Services
Individuelle Beratung, effiziente Steigerung interner Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung von Compliance-Risiken.
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Tax Controversy Services
Wir sorgen für eine optimale Verteidigung Ihrer Position und beraten mit prophylaktischen Maßnahmen zur proaktiven steuerlichen Streitprävention.
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Tax Technology Services
In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt durchläuft das Rechnungswesen einen tiefgreifenden Wandel. Papierbasierte Prozesse im Rechnungswesen werden auf lange Sicht der Vergangenheit angehören und es ist an der Zeit, sich als Unternehmen mit digitalen Lösungen auseinanderzusetzen. Um sich für die Zukunft bestmöglich vorzubereiten und um Effizienzsteigerungen und Prozessoptimierungen zu erzielen, ist die Einführung eines digitalen Rechnungswesens ein wesentlicher Schritt für Ihr Unternehmen.
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Unternehmensbewertung
Bewertungen zählen zu unserer Kernkompetenz. Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bündeln wir umfassendes Wissen mit unserer jahrelangen, praktischen Erfahrung.
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Forensic Services
Wir sind als verlässlicher Partner an Ihrer Seiter, wenn es im Geschäftsrisiken geht und unterstützen Sie in Verdachtsfällen, bei Streitigkeiten oder entwickeln eine Präventionsstrategie für den Ernstfall.
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Cyber Security
Der Ausfall von IT-Systemen, dadurch ausgelöste Betriebsunterbrechungen und der Verlust von kritischen Daten gehören zu den größten Geschäftsrisiken für Unternehmen. Aktuelle Fälle unterstreichen die Notwendigkeit einer strategischen Absicherung und Sensibilisierung für das Thema und erfordern eine holistische Herangehensweise sowie fachliche Expertise, die sämtliche legislative, regulatorische und technische Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt und Unternehmen gegen die täglich steigenden Vorfälle der Cyberkriminalität absichert
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Sustainability Services
Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr, sondern der einzige Weg, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei Ihre Nachhaltigkeitsstrategie erfolgreich zu entwickeln und Ihr Nachhaltigkeits-Reporting regelkonform zu erstellen.
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Transaktionsberatung
Die Gründe für den Kauf Kauf oder Verkauf von Unternehmen(santeilen) oder der Neustrukturierung einer Finanzierung können vielfältig sein. Wir unterstützen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses.
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Mergers & Acquisitions
Märkte und Wettbewerbsbedingungen unterliegen einem stetigen und zunehmend rasanten Wandel, wodurch sich bestehende Geschäftsmodelle ändern können. Wir optimieren Ihre Unternehmenstransaktionen.
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Restrukturierung & Fortbestehensprognose
Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen möchten, müssen sich an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum unterstützen wir Sie dabei.
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IT Audit & Special Attestation
Wir führen unsere IT-Audits in Anlehnung an national und international anerkannte Richtlinien und Standards durch. Darüber hinaus prüfen und testieren wir ausgelagerte Dienstleistungen mit unserem Special Attestation Service.
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Internal Audit
Die Hauptaufgabe ist den Unternehmenswert durch risikobasierte, objektive Beratung zu schützen und zu steigern. Internes Revision kann als Katalysator für positive Veränderungen wirken.
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Sachverständigenleistungen & Litigation Support
Im Bereich des wirtschaftsorientierten Sachverständigenwesens bieten Ihnen unsere Expert:innen umfassende Leistungen mit einem breiten Kompetenzspektrum.
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Blockchain und Crypto Assets
Blockchain und Smart Contracts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir bieten Ihnen umfassende Audit- und Bestätigungsleistungen für Blockchain-Technologien sowie Blockchain-Geschäftsmodelle.
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Unternehmensstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen und Ihr Angebotsspektrum im Markt zu verankern.Die Grundlage dafür ist eine fundierte und zukunftsfähige Unternehmens- und Markenstrategie.
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Export & Sanctions Compliance Services
Unser Team aus erfahrenen Expert:innen begleitet Sie durch die komplexe Welt der Sanktionen, Exportkontrollgesetze und -vorschriften der EU, der USA sowie anderer Gerichtsbarkeiten.
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Internationale Projektkoordination
Unser International Engagement Management Team ist Ihre zentrale Anlaufstelle für internationale Projekte in allen unseren Servicelines. Dabei übernehmen wir das operative Projektmanagement für Sie und agieren als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für ihre Projekte.
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International Desks
Ein internationales multidisziplinäres Team aus Österreich steht Ihnen bei Entwicklungsprojekten und Transaktionen sowohl aus Inbound- als auch aus Outbound-Perspektive gerne zur Seite. Genaue Kenntnisse der lokalen Märkte und Rahmenbedingungen sind auch für Unternehmen, die bereits global aktiv sind, entscheidend für den Geschäftserfolg.
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Freie Berufe & Kreativbranche
Wir bieten allen Professionals, die der Gruppe „Freie Berufe“ angehören, sowie Kreativen praktische Lösungen, um Veränderungen effizient und erfolgreich zu bewältigen.
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Fracht- & Logistikbranche
Mit unserem Verständnis für die Herausforderungen rund um Transport, Versand und Lagerung ist Grant Thornton Austria ein erfahrener Begleiter für die Fracht- und Logistikbranche.
Der primäre Maßstab zur steuerlichen Beurteilung von Verrechnungspreisen ist auch in Krisenzeiten der Fremdvergleichsgrundsatz. Die besonderen Wirtschaftsbedingungen, die sich aus der Pandemie und den ergriffenen staatlichen Maßnahmen ergeben, erschweren jedoch seine Anwendung und haben spezifische Fragen aufgeworfen:
- Wie ist bei der Prüfung der Fremdüblichkeit (z.B. Datenbankstudien) vorzugehen, wenn die durch Covid-19 beeinflussten Finanzzahlen 2020/2021 praktisch nicht mit Vorjahreswerten verglichen werden können?
- Wie sind pandemiebedingte Kosten bzw. Verluste oder Gewinnsprünge innerhalb der Unternehmensgruppe sachgerecht zuzuweisen? Wie sind bereits implementierte Verrechnungspreissysteme anzupassen? Inwieweit kann die Leistungsvergütung eines Routineunternehmens gekürzt werden?
- Wie sind Finanz- und Liquiditätshilfen zu berücksichtigen, wenn diese Auswirkungen auf die Preissetzung haben?
- Wie ist bei bestehenden Advanced Pricing Agreements (APAs) vorzugehen, wenn die Bedingungen im Lichte der Covid-Krise nicht umgesetzt werden können?
Im Dezember 2020 veröffentlichte die OECD einen Leitfaden zu den Verrechnungspreisfolgen der Covid-19 Pandemie. Es handelt sich nicht um eine Erweiterung oder Korrektur der OECD Verrechnungspreisgrundsätze, sondern um eine Anwendungshilfe für Covid-19 spezifische Verrechnungspreisfragen. Der Leitfaden gliedert sich in vier Themenbereiche:
- Vergleichbarkeitsanalyse;
- Zuweisung von Verlusten und Covid-19-spezifischen Kosten;
- Staatliche Hilfsprogramme und
- Vorabverständigungsverfahren (APAs)
Im Folgenden sollen einige wesentliche Aussagen des Leitfadens präsentiert und kommentiert werden:
Die Durchführung von Vergleichbarkeitsanalysen zur Ermittlung fremdüblicher Preise wurde durch die Corona-Zäsur deutlich erschwert. Vergangenheitsdaten sind nur eingeschränkt anwendbar, die Pandemie hat sich auf einzelne Unternehmen unterschiedlich ausgewirkt. Es gibt nicht nur zwischen Branchen (Tourismus, Gastronomie vs. Onlinehandel oder Bauwesen), sondern auch zwischen ähnlichen Unternehmen einer Branche große Divergenzen (regionale Lockdowns, besondere Corona Hilfen, Online-Vertriebskanäle). Es ist daher immer zu berücksichtigen, wie das einzelne Unternehmen durch die Pandemie betroffen war.
Die OECD betont die Zulässigkeit des outcome testing approach (Ex-post Ansatz, Ist-Daten) bei der Festlegung marktüblicher Preise. Im Leitfaden werden auch pragmatische Ansätze wie kaufmännische Schätzungen oder Preisanpassungen von Vergangenheitsdaten (Neutralisierung des „Covid-Effekts“, der etwa von makroökonomischen Daten abgeleitet wird) diskutiert. Die Anwendung mehrerer Verrechnungspreismethoden bzw zusätzlicher Plausibilisierungen kann zweckmäßig sein. Unternehmen müssen die krisenbedingten Auswirkungen (Umsatzentwicklung, außergewöhnlichen Kosten, relevante makroökonomische Daten…) dokumentieren. Es empfiehlt sich Informationen, die den Einfluss der Pandemie auf die geprüfte Gesellschaft und ihre Transaktionen besser erklären können, zu dokumentieren.
Die Verluste sind entsprechend des Fremdvergleichsgrundsatzes bzw. den in den OECD VPG 2017 enthaltenen Leitlinien zur Risikoverteilung auf die Geschäftseinheiten der Gruppe zu verteilen. Eine Geschäftseinheit, die das Risiko einer Aktivität trägt, hat auch den entsprechenden Verlust aus dieser zu übernehmen. Entscheidend für die Zuordnung ist das Funktions- und Risikoprofil (Functions/Assets/Risks). Ein Routineunternehmen wird nur dann (nicht dauerhafte) Verluste tragen müssen, wenn ihm entsprechende Risiken zugeordnet sind.
Wenn sich die Umstände eines Geschäftsvorfalles grundlegend geändert haben, ist zu prüfen ob die zugehörigen Verträge Kündigungs- oder Anpassungsklauseln (Force Majeure-Klauseln, Jahresanpassung auf Ist-Kosten…) enthalten. Falls die Verträge keine Anpassung der Verrechnungspreise erlauben, stellt sich die Frage, ob unabhängige Unternehmen unter fremdüblichen Bedingungen versucht hätten, diese Verträge bzw. die darin vorgenommene Risikoverteilung neu zu verhandeln.
Im Allgemeinen ist eine einvernehmliche Anpassung bestehender Verträge nur dann fremdüblich, wenn sie zum Vorteil beider Vertragspartner ist (OECD-VPG Rz 9.84). In besonderen Krisensituationen kann es für einen unabhängigen Vertragspartner betriebswirtschaftlich vorteilhaft sein, eine für ihn zunächst nachteilige Anpassung hinzunehmen bzw. einen kurzfristigen Verlust zu tragen, um eine langfristige Geschäftsbeziehung/ Einkunftsquelle zu sichern (Bsp: Mietreduktionen, um Ankermieter zu halten). Es ist hierbei erforderlich, den Sachverhalt bzw. die Fremdüblichkeit zu dokumentieren.
In den Leitlinien wird auch die Berücksichtigung außergewöhnlicher Covid-19 spezifischer Kosten besprochen. Diese sind regelmäßig aus der Kostenbasis einer Intercompany Transaktion auszuscheiden.
Im Laufe der Corona-Krise wurden Unternehmen in fast allen Ländern mit umfangreichen staatlichen Hilfsprogrammen unterstützt (Darlehen, Subventionen, Fixkostenzuschüsse, Kurzarbeit, Kredite, Investitionshilfen oder Steuererleichterungen…). Im Rahmen der Verrechnungspreisanalyse müssen die verschiedenen staatlichen Maßnahmen mitberücksichtigt werden.
Zu erörtern sind die Auswirkungen auf die Fremdüblichkeit des Preises. Insbesondere stellt sich die Frage, ob ein Unternehmen eine erhaltene staatliche Förderung in Form von Preisreduktionen an Kunden weitergeben würde oder nicht. Die Regierungen wollen naturgemäß, dass diese Hilfen den Unternehmen im eigenen Land zugutekommen und nicht ins Ausland fließen. Staatliche Hilfsprogramme, auf die eine Gesellschaft Anspruch hat, können auch dazu führen, dass es zu einer Reduktion des Risikos dieser Gesellschaft kommt.
Die staatlichen Unterstützungen müssen im Einzelfall untersucht werden, um die Auswirkungen auf eine Transaktion abschätzen zu können. Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, wie unabhängige Unternehmen mit derartigen staatlichen Unterstützungen umgehen, z.B. ob sie diese Hilfen einbehalten oder effektiv an Vertragspartner/Kunden weitergeben.
Bestehende APAs bleiben aufrecht, soweit es nicht iZm der Covid-19 Pandemie zu einem Bruch der Gültigkeitsbedingungen kommt. Ob dies der Fall ist, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Der Steuerpflichtige kann sich in diesem Fall mit der Steuerverwaltung auf eine Änderung des APAs einigen bzw. besteht die Möglichkeit, das APA vorzeitig zu beenden. Grundsätzlich empfiehlt sich, bei einer Änderung der wirtschaftlichen Bedingungen proaktiv mit den Steuerbehörden in Kontakt zu treten.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Analyse- und Dokumentationsaufwand für internationale Unternehmen für das Jahr 2020 und 2021 wesentlich erhöht ist und eine sorgfältige Prüfung, aber auch Dokumentation der Covid-Effekte erforderlich ist.
Sia haben noch Fragen? Unsere Experten Werner Leiter und Martin Blaha stehen Ihnen gerne zur Verfügung.