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Update. Global Mobility

Mobilitätsmanagement angesichts des Coronavirus

Weltweit hat die Verbreitung des Coronavirus erhebliche humanitäre und zunehmend auch wirtschaftliche Auswirkungen von den Aktienmärkten bis hin zu den globalen Lieferketten. Da die Regierungen die Ausbreitung des Virus rasch eindämmen wollen, arbeiten globale Arbeitgeber auch daran, wie sie die Mitarbeiter in den betroffenen Gebieten unter Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs verwalten können.

Übersicht

 

Länderupdate für Österreich

Einreisebestimmungen in Zeiten von Corona (Stand 01.04.2020)

 

Binnengrenzkontrollen zu Deutschland, Italien, Liechtenstein, Schweiz, Slowenien und Ungarn

In Österreich wurden vom Bundesministerium für Inneres bis auf Weiteres Binnengrenzkontrollen zu Italien (seit 11. März 2020), Schweiz und Liechtenstein (seit 14. März), sowie Deutschland, Slowenien und Ungarn (seit 19. März), eingeführt. Die Einreise aus diesen Staaten ist fortan nur noch an bestimmten Grenzübergängen erlaubt.

An den offenen Übergängen werden strenge Kontrollen durchgeführt. Dabei werden unter anderem Gesundheitschecks durchgeführt und ärztliche Zeugnisse überprüft. Als Voraussetzung für die Einreise aus den obengenannten Ländern nach Österreich müssen Einreisende eine ärztliche Bestätigung über das negative Ergebnis eines durchgeführten molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 mit sich führen, wobei das ärztliche Zeugnis nicht älter als vier Tage sein darf. Kann diese Bestätigung nicht vorgelegt werden, so wird die Einreise zurzeit verwehrt.

Es gelten weitreichende Ausnahmen für diese Regelung:

  • Österreichische Staatsbürger sowie Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich: Diese verpflichten sich dazu, unverzüglich eine selbstüberwachte 14-tägige Heimquarantäne anzutreten. Diese Auflage ist per eigenhändiger Unterschrift zu bestätigen.
  • Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp, sofern die Ausreise sichergestellt ist.
  • Der Güterverkehr, der gewerbliche Verkehr mit Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung, sowie der Pendler-Berufsverkehr sind von den Maßnahmen nicht betroffen (Nachweise sind mitzuführen). Das Lenker- und Betriebspersonal ist jedoch auf Anordnung der Gesundheitsbehörde dazu verpflichtet, sich einer medizinischen Überprüfung im Hinblick auf das Vorliegen eines Krankheitsverdachts auf COVID-19 zu unterziehen.
  • Einsatzfahrzeuge im Sinne des § 26 StVO und Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes sind nicht von den Maßnahmen betroffen.

 

Einreise über den Luftweg

Österreichische Staatsbürger sowie Fremde mit österreichischer Aufenthaltsberechtigung sind dazu verpflichtet, unverzüglich nach der Einreise auf dem Luftweg eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten, sofern keine unverzügliche Wiederausreise sichergestellt ist. Die Annahme der Verpflichtung ist mittels eigenhändiger Unterschrift zu bestätigen.

Für Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsberechtigung in Österreich besteht derzeit ein Verbot der Einreise nach Österreich auf dem Luftweg. Ausgenommen von dieser Regelung sind diplomatisches Personal, Angestellte internationaler Organisationen sowie deren im selben Haushalt lebende Familienangehörige sowie humanitäre Einsatzkräfte. Weiters sind auch Pflege- und Gesundheitspersonal, Transitpassagiere sowie im Güterverkehr beschäftigte Personen ausgenommen.

Drittstaatsangehörigen, die nicht von einer Ausnahme betroffen sind, ist die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich nur gestattet, wenn diese ein Gesundheitszeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorlegen, das bestätigt, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist und das nicht älter als vier Tage ist. Kann das Gesundheitszeugnis bei Einreise nicht vorgelegt werden, sind diese Personen für 14 Tage in einer geeigneten Unterkunft unterzubringen, die sie für diesen Zeitraum nicht verlassen dürfen, sofern nicht die unverzügliche Ausreise sichergestellt ist.

Gänzlich eingestellt ist (vorerst bis 13. April 2020) der Personen-Flugverkehr aus der Volksrepublik China, Republik Korea, Islamische Republik Iran, Italien, Schweiz, Frankreich, Spanien, Vereinigtes Königreich, Niederlande, Russische Föderation und Ukraine. Dies gilt nicht für Frachtflüge, Einsatzflüge, Ambulanz-/Rettungsflüge, Repatriierungsflüge oder Überstellungsflüge. Eingestellt ist auch der Zugverkehr in die Schweiz, Liechtenstein, nach Spanien und Frankreich.

Des Weiteren beschloss die Europäische Union am 17. März 2020, zunächst für 30 Tage ihre Außengrenzen für nicht notwendige Einreisen aus Drittländern zu schließen. Auch einzelne Staaten haben zum Teil ihre Außengrenzen geschlossen.

Unter den folgenden Links können Vorlagen für die ärztliche Bescheinigung des SARS-CoV-2 Tests in den Sprachen Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch, Slowenisch und Ungarisch aufgerufen werden:

 

Temporäres Ruhen der Visa-Ausstellung

An sämtlichen österreichischen Botschaften und Konsulaten wurde mit sofortiger Wirkung ab 13. März 2020 der Visabetrieb eingestellt. Davon umfasst sind die Antragstellung sowie die Ausstellung von bereits beantragten Visa. Ausgenommen davon sind lediglich nahe Angehörige von Österreichern oder EU-Bürgern, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt in Österreich leben sowie Diplomaten, die in offizieller Mission nach Österreich reisen.

 

Ausgangsbeschränkungen in Österreich

(Stand 01.04.2020)

Ausgangsbeschränkungen gelten in ganz Österreich seit dem 16. März 2020 und vorerst bis inkl. 13. April 2020. Das Verlassen der Wohnung ist seitdem nur noch zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, für unaufschiebbare Berufsarbeit (Bestätigung des Dienstgebers wird dringend empfohlen), Wege zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (insbesondere Lebensmittel und Arzneimittel, nicht aufschiebbare medizinische Behandlungen) und Hilfe für andere Menschen gestattet. Menschenansammlungen von über fünf Personen sind untersagt.

Ausdrücklich erlaubt sind in dringenden Fällen kurze Spaziergänge oder Bewegung im Freien alleine oder mit Personen, die im selben Haushalt wohnen, sowie mit Haustieren. Bei allen Ausnahmen gilt es, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Ab 6. April 2020 gilt sodann die Verpflichtung, in Geschäften mit über 400 qm Geschäftsfläche einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Masken sind von den Supermärkten und Drogerien an die Kunden zu verteilen. Sofern verfügbar, sollen die Masken bereits ab Mittwoch, 1. April 2020 getragen werden.

Restaurants, Kaffees, Bars und der Handel müssen vorerst geschlossen bleiben. Insbesondere Drogerien, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post, Tankstellen und Tierfuttergeschäfte dürfen indessen geöffnet bleiben, um die notwendige Versorgung zu gewährleisten. Bei Zuwiderhandeln gegen die Beschränkungen drohen hohe Bußgelder.

Im Bundesland Tirol gelten Quarantäneanordnungen für Galtür, Ischgl, See und Kappl im Paznauntal und für St. Anton am Arlberg in Tirol. In Salzburg gelten Quarantänemaßnahmen bis vorerst 13. April 2020 für die Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein, Dorfgastein, Großarl, Hüttschlag, Flachau, Altenmarkt, Zell am See und Saalbach, sowie für das Gasteiner Tal.

 

Länderupdate für China

Temporäres Einreiseverbot für fast alle Ausländer

In Anbetracht der voranschreitenden weltweiten Ausbreitung des Coronavirus verkündete das Außenministerium der Volksrepublik China gestern, Donnerstag, dem 26.3.2020, eine temporäre Aussetzung der Einreise für Ausländer mit zum Zeitpunkt der Verkündung gültigen Visa oder aufrechten Aufenthaltstiteln. Ebenso erfasst die Aussetzung der Einreise Ausländer mit APEC Business Travel Cards.

Das temporäre Einreiseverbot gilt ab 28. März 2020, 0 Uhr.

Ebenso betrifft die Beschränkung die Bestimmungen etwa für Hafenvisa, den visafreien Transit, die diversen Visabefreiungen für Hainan, Guangdong und Guanxi Kurzaufenthalte und ausländische Kreuzfahrtschiffspassagiere beim Anlaufen des Hafens von Shanghai.

Nicht betroffen vom temporären Einreiseverbot ist nach aktueller Verlautbarung die Einreise mittels Diplomaten- oder Dienstvisa, und das sonstige amtliche Visum (‚Courtesy Visa‘, ausgestellt für behördliche Vertreter und Vertreter von internationalen Organisationen).

Die Beschränkung gilt nicht für Visa, die nach dem 26.3.2020 ausgestellt werden. Ausländer, die aus Gründen der Wirtschaft, des Handels, der Wissenschaft oder der Technologie, oder aus dringenden humanitären Gründen notwendigerweise in die Volksrepublik China einreisen müssen, können hierfür neuerliche Visaanträge bei den chinesischen Botschaften oder Konsulaten einbringen.

Die Situation werde laut Verlautbarung vom chinesischen Außenministerium laufend beobachtet, die Rückkehr von chinesischen Staatsangehörigen, sowie die Ausreise von Ausländern werde in Absprache mit den jeweiligen Staaten gehandhabt. Anpassungen der verkündeten temporären Bestimmungen werden laufend anhand der sich verändernden Umstände erfolgen.

 

Wenn Sie aktuelle Informationen aus anderen Ländern benötigen, stellen wir gerne für Sie den Kontakt zu unsereren Mitgliedsfirmen weltweit her:

Wir unterstützen Sie weltweit

 

Auswirkungen der Corona-Krise auf multinationale Konzerne

Wegen der fortschreitenden Ausbreitung des Virus haben Regierungen weltweit Maßnahmen ergriffen, die die Zunahme von Corona-Infektionen eindämmen sollen. Zu den Initiativen, die multinationale Unternehmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter bereits umgesetzt haben, gehören die Möglichkeit für Mitarbeiter, von zu Hause aus zu arbeiten, die Beschränkung von Geschäftsreisen im In- und Ausland und die Absage von betrieblichen Veranstaltungen.

Für Unternehmen mit globalen Aktivitäten stellen die neuen Rahmenbedingungen aber große Herausforderungen dar: Mitarbeiter sind (grenzüberschreitend) im Home-office tätig, Produktionsstätten werden vorübergehend geschlossen, Lieferketten sind unterbrochen und internationale Projekte müssen auf Eis gelegt werden.

Viele internationale Arbeitgeber haben bereits auf die neuen Gegebenheiten reagiert und haben beispielsweise Kurzarbeit in verschiedenen Ländern beantragt oder Änderungen von Arbeitsvereinbarungen vorgenommen.

 

Steuerliche Reaktionen

Die österreichische Regierung hat diverse steuerliche und wirtschaftliche Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen im Zuge der Corona-Krise beschlossen:

Infos zur Soforthilfe für Unternehmen

 

Aktuelle steuerliche Maßnahmen aus anderen Ländern finden Sie hier:

Steuerliche Maßnahmen weltweit

 

Verwalten von 'Stealth Expats'

In manchen Fällen entscheiden Dienstnehmer, ihren Wohnsitz und somit ihren physischen Arbeisplatz aus Sicherheitsgründen in ein anderes Land zu verlegen (sogenannte "Stealth Expats"). Beispielsweise sind viele Mitarbeiter aus China oder anderen asiatisch-pazifischen Staaten in weniger betroffene Länder übersiedelt.

Dabei sind aber einige Punkte zu beachten:

  • Risiko einer dauerhaften Niederlassung: Wenn Mitarbeiter in einem Land arbeiten, in dem das Unternehmen keine bestehende Niederlassung hat, setzen sie das Unternehmen dem Risiko aus, eine körperschaftssteuerpflichtige Präsenz in diesem Land zu schaffen.

  • Individuelle Steuer: Wenn Mitarbeiter als Reaktion auf die Verbreitung des Virus in ein neues Land umziehen, sollten sie rechtzeitig klären, ob sie dadurch eine persönliche Einkommenssteuerpflicht auslösen.

  • Einbehaltung und Meldung von Gehältern: Arbeitgeber sollten vorab die Vorgaben zur Lohnbuchhaltung und Einbehaltung von Steuern im entsprechenden Land überprüfen.

  • Soziale Sicherheit: Während einige Länder über ein ausgedehntes Netz von Doppelbesteuerungsabkommen verfügen, gibt es in vielen Ländern lediglich bilaterale Abkommen. Es sollten daher bereits im Vorhinein Informationen eingeholt werden, ob Arbeitnehmer, die an Standorten in neuen Ländern arbeiten, für sich bzw. ihren Arbeitgeber zusätzliche Sozialversicherungspflichten auslösen können.

  • Doppelbesteuerung:  Für Arbeitnehmer ist es ratsam, sich vor der Übersiedelung mit den Gesetzen des Ziellandes auseinanderzusetzen.  In einigen Ländern, wie z.B. Brasilien oder China, kann vor Ort gezahltes Entgelt als vollständig steuerpflichtig angesehen werden, unabhängig davon, wo die Person physisch arbeitet.

 

Die Rolle der Mobilitätsfachleute

GMS-Experten spielen bei der Umsetzung der globalen Wachstumsstrategie eines Unternehmens eine große Rolle. Sie helfen dabei, Steuerrisiken zu erkennen und Kosten zu kalkulieren. Durch ihre Fachkenntnisse ermöglichen sie es den Mitarbeitern eines Unternehmens auch in Krisenzeiten, ihre Arbeit möglichst ohne Unterbrechungen fortzusetzen.

 

Reden Sie mit uns. Wir stehen jederzeit – auch in dieser Krisensituation – gerne für Sie zur Verfügung.

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