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Kurzarbeit Phase 3

Verlängerung Kurzarbeit ab 1. Oktober 2020

Mag. Christoph Schmidl Mag. Christoph Schmidl

Mit 1. Oktober 2020 ist Kurzarbeit Phase III für derzeit weitere 6 Monate bis 31. März 2021 geplant. Eine darüberhinausgehende Verlängerung für weitere 6 Monate ab 01. April 2021 wird nach Ansicht der Sozialpartner aufgrund der besonderen Betroffenheit bestimmter Branchen notwendig werden und ist in Planung.

Von den Sozialpartnern wurden bereits die wichtigsten Grundsätze zur Phase III veröffentlicht. Nähere Details werden in den nächsten Wochen folgen.

ArbeitnehmerInnen erhalten weiterhin 80/85/90% des Nettolohns

Auch in Phase III erhalten die ArbeitnehmerInnen weiterhin 80/85/90% des Nettolohns. Lohnerhöhungen aufgrund von KV-Erhöhungen müssen berücksichtigt werden (dynamische Betrachtungsweise).

 

Arbeitszeit muss zwischen 30% und 80% betragen

In Phase III muss die Arbeitszeit zwischen 30% und 80% reduziert werden, wobei ein Durchrechnungszeitraum von 6 Monaten gilt. In Sonderfällen kann die Arbeitszeit von 30% im Einvernehmen mit den Sozialpartnern unterschritten werden.

 

Wirtschaftliche Betroffenheit

Im Zuge der Phase III wird die Inanspruchnahme der Kurzarbeit mittels eines standardisiertem Prüfungsverfahren überprüft und soll damit Missbrauch verstärkt entgegenwirken. Die Unternehmen müssen die wirtschaftliche Betroffenheit mit einer Prognoserechnung nachweisen.

 

Ersatz Mehrkosten durch AMS

Der Arbeitgeber soll weiterhin nur die Kosten für die tatsächlich geleistete Arbeit leisten – ausgefallenen Arbeitsstunden inklusive Lohnnebenkosten und Krankenstände werden vom AMS ersetzt.

 

Weiterbildungsbereitschaft

Für die Nicht-Arbeitszeit ist eine verpflichtende Weiterbildungsbereitschaft der Arbeitnehmer geplant. Die Abwicklung soll gemeinsam zwischen AMS und Betrieb erfolgen und in der Nichtleistungszeit geleistet werden. Weiterbildungsmaßnahmen sollen bei Bedarf des Arbeitgebers unterbrochen werden dürfen und innerhalb von 18 Monaten nachgeholt werden.

 

Behaltefrist beträgt weiterhin 1 Monat

Nach Beendigung der Kurzarbeit müssen ArbeitnehmerInnen weiterhin verpflichtend 1 Monat weiterbeschäftigt werden.

 

Lehrlingsausbildung

Es wurden Vorkehrungen getroffen um die Lehrlingsausbildung auch in Betrieben zu sichern, die sich lange in Kurzarbeit befinden.

 

Weiterführende Links

Update Kurzarbeit Phase I und II

Details zum im September 2020 auslaufenden Kurzarbeitsmodell

 

Sie haben noch Fragen zur Kurzarbeit? Unsere Experten Christoph Schmidl und Michael Koehler unterstützen Sie gerne.